Mitteilungsvorlage - VO/1348/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Maßnahmen zur Sicherung der Standsicherheit der Turnhalle sowie der Glasfassaden des Schulgebäudes im Begegnungszentrums an der Beecker Straße

 

Ausgehend vom vorhandenen Gutachten zu standsicherheitsrelevanten Schäden aus dem Jahr 2007 wurden im Rahmen einer erneuten Begehung der Gebäude Anfang Januar 2010 mit dem hierfür beauftragten Ing.-Büro Metzger – von Grabe, vermehrte und tiefer greifende Schädigungen der betreffenden tragenden Stahlbeton-Bauteile festgestellt.

 

In Abstimmung mit dem Fachbereich 303 wurden erforderliche Unterstützungs-Maßnahmen zur Sicherung der Standsicherheit vom Büro Metzger – von Grabe festgelegt.

Diese Maßnahmen waren zwingend erforderlich und unverzüglich durchzuführen, um die weitere Nutzung der Turnhalle und des Schulgebäudes zu ermöglichen.

 

Folgende Arbeiten wurden daraufhin kurzfristig beauftragt und noch im Februar ausgeführt:

 

Turnhalle:     Holz-Unterstützungskonstruktion an der zur Grundstückgrenze

                        gewandten Gebäudeaußenwand, um die von Betonabplatzungen

                        geschädigte tragende Stahlbetonkonstruktion zu unterstützen

 

Schulgebäude:       Holz-Unterstützungskonstruktionen an den drei Beton-

                                    Glasfassaden der Treppenhäuser und des Flures

 

Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen ca. 12.000,- €.

 

Eine Betonsanierung der betreffenden Bauteile wurde aus Kostengründen im Hinblick auf die mittelfristig geplante Schließung der Gebäude im Jahr 2011 nicht für sinnvoll gehalten.

Die jetzt ausgeführten Sicherungsmaßnahmen sind zunächst für den Zeitraum bis 2011 ausgelegt.

 

 

 

Sanierung der Flachdächer von Turnhalle und Aula der Realschule

 

Anfang Februar kam es erneut zu einem Wassereindringen in der Turnhalle der Realschule. Ursache war eine Undichtigkeit des Flachdaches, die jedoch umge- hend durch eine Notreparatur behoben werden konnte.

 

Der Zustand der Flachdächer von Turnhalle und Aula ist stark sanierungs- bedürftig.

Der Fachbereich 303  wird daher kurzfristig einen Planungsauftrag zur Sanierung der Dächer erteilen und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel einen Sanierungsvorschlag erarbeiten und durchführen lassen.

 

Die Verwaltung wird den Fachausschuss über den weiteren Fortgang informieren.

 

 

Bodenrichtwerte 2010

 

Die Bodenrichtwerte wurden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Heinsberg neu beschlossen. Der Bezugszeitpunkt ist der 01.01.2010.

 

Die Bodenrichtwerte sind ab sofort im Internet unter der Adresse www.gutachterausschuss.nrw.de/HS/gutacht.htm abrufbar.     

Die Veröffentlichung im Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NRW www.boris.nrw.de erfolgt seit dem 15.03.2009.

 

 

 

Die Werte für erschlossenes Bauland haben sich für die einzelnen Wohnbereiche gegenüber dem Vorjahreszeitraum nicht bzw. geringfügig wie folgt verändert:

 

 

Unverändert geblieben sind die Werte für die Wohnbereiche:

           

            -   Tüschenbroich, Arsbeck und Rödgen bei 110,00 €,

-   Wildenrath bei 110,00 €,

            -   Rath-Anhoven, Kipshoven, Moorshoven, Schönhausen, Flassenberg,

                 Isengraben, Felderhof, Kehrbusch bei 110,00 €,

            -   Dalheim, Tetelrath und Schwaam bei 115,00 €,

            -   Busch, Bissen bei Wegberg und Watern bei 120,00 €,

            -   Uevekoven und Holtum bei 120,00 €,

            -   Balkhoven und Rickelrath bei 125,00 €,

            -   Merbeck bei 130,00 €,

-   Wegberg (Geschäftslage) bei 230,00 €.

 

 

 

Gestiegen ist der Wert in:

 

            -   Klinkum von 130,00 € auf 140,00 €

 

 

Verringert haben sich die Werte in:

 

      -     Wegberg (zentrumsnahe Wohngebiete) von 155,00 € auf 150,00 €,

      -     Beeck, Beeckerheide, Beeckerwald, Harbeck und die “sonstigen

            Wohngebiete” in Wegberg Innenring von 155,00 € auf 150,00 €.

 

 

Außerdem ist der Bodenrichtwert:

 

            -   für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke gestiegen

 

                 - in Merbeck von 2,50 € auf 2,70 €,

                 - im südöstlichen Bereich von Wegberg von 3,50 € auf 3,60 € und

                 - im nordwestlichen Bereich von Wegberg von 2,60 € auf 2,70 €

 

 

            -   für Gewerbe- und Industriebauflächen gesunken

 

                 - im Gewerbe- und Industriegebiet Wildenrath von 25,00 € auf 20,00 €.

 

 

 

Letztendlich ist der Richtwert für forstwirtschaftlich genutzte Flächen für das gesamte Kreisgebiet gestiegen von 0,80 €/qm auf 0,90 €/qm!

 

 

 

Bearbeitung von Bauanträgen

 

Die als Anlage beigefügte Tabelle veranschaulicht die beim Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen in den Jahren 2006 bis 2009 eingegangenen Anträge und registrierten Vorgänge.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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