Mitteilungsvorlage - VO/1350/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Ruhender Verkehr im Bereich der Kampstraße; Antrag der CDU-Fraktion vom 12.01.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Kenntnisnahme
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02.03.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom http://10.118.128.7/ai/si010_e.asp?YY=2009&MM=12&DD=1512.01.2010 folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung
des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt:
„Der Rat
möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, im Bereich der Kampstraße
durch geeignete Maßnahmen die Situation für den ruhenden Verkehr bedarfsgerecht
zu verbessern.“ (VO/1311/10)
Begründung:
Auf der
Kampstraße befindet sich ein Parkstreifen im Bereich der dort ansässigen
Apotheke. Dieser Parkstreifen erlaubt ein Parken von Fahrzeugen dergestalt,
dass diese zur Hälfte auf dem Gehweg und zur anderen Hälfte auf der Fahrbahn
der Kampstraße parken dürfen. Die Nutzung dieses Parkstreifens unterliegt
keinerlei zeitlicher Begrenzung für die parkenden Fahrzeuge. In letzter Zeit
hat es sich leider „eingebürgert‘, dass dieser Parkstreifen
zunehmend von Dauerparkern genutzt wird, so dass der Parkstreifen ganztägig
nicht für die Kunden der auf der Kampstraße ansässigen Banken bzw. der Apotheke
nutzbar ist. Aus dieser Situation resultieren zusätzliche Suchfahrten von
Kunden, die keinen Parkplatz im unmittelbaren Bereich der v. g. Geschäftslokale
finden. Da ein Aufsuchen sowohl der Banken als auch der Apotheke zumeist
jeweils nur einen vergleichsweise kleinen zeitlichen Rahmen in Anspruch nimmt,
ist eine Festsetzung zur zeitlichen Höchstnutzungsdauer für parkende Fahrzeuge
in diesem Straßenbereich angezeigt.
Bei vielen
Kunden der Banken und der Apotheke ist darüber hinaus zu beachten, dass es sich
um tlw. ältere und weniger mobile Menschen handelt, denen ein längerer Fußweg
von anderen Parkmöglichkeiten im Ort hierhin nicht zuzumuten ist.“
Nach dem
Grundsatzbeschluss des Rates vom
Nach
Beteiligung des FB Bürgerservice und Sicherheit, der u. a. die Überwachung des
ruhenden Verkehrs durchführt, hält die Verwaltung die zeitliche Beschränkung
der Parkdauer auf 1 Stunde, werktags von 8-18 Uhr, für sinnvoll. Die
Aufstellung entsprechender Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung
stellt einen Eingriff in den Straßenverkehr dar. Im erforderlichen förmlichen
Anordnungsverfahren ist die Polizei zu beteiligen.
Die Verwaltung
wird das Verfahren zur vorgenannten Beschränkung der Parkdauer durchführen.
