Mitteilungsvorlage - VO/1350/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom http://10.118.128.7/ai/si010_e.asp?YY=2009&MM=12&DD=1512.01.2010 folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt:

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, im Bereich der Kampstraße durch geeignete Maßnahmen die Situation für den ruhenden Verkehr bedarfsgerecht zu verbessern.“ (VO/1311/10)

Begründung:

Auf der Kampstraße befindet sich ein Parkstreifen im Bereich der dort ansässigen Apotheke. Dieser Parkstreifen erlaubt ein Parken von Fahrzeugen dergestalt, dass diese zur Hälfte auf dem Gehweg und zur anderen Hälfte auf der Fahrbahn der Kampstraße parken dürfen. Die Nutzung dieses Parkstreifens unterliegt keinerlei zeitlicher Begrenzung für die parkenden Fahrzeuge. In letzter Zeit hat es sich leider „eingebürgert‘, dass dieser Parkstreifen zunehmend von Dauerparkern genutzt wird, so dass der Parkstreifen ganztägig nicht für die Kunden der auf der Kampstraße ansässigen Banken bzw. der Apotheke nutzbar ist. Aus dieser Situation resultieren zusätzliche Suchfahrten von Kunden, die keinen Parkplatz im unmittelbaren Bereich der v. g. Geschäftslokale finden. Da ein Aufsuchen sowohl der Banken als auch der Apotheke zumeist jeweils nur einen vergleichsweise kleinen zeitlichen Rahmen in Anspruch nimmt, ist eine Festsetzung zur zeitlichen Höchstnutzungsdauer für parkende Fahrzeuge in diesem Straßenbereich angezeigt.

Bei vielen Kunden der Banken und der Apotheke ist darüber hinaus zu beachten, dass es sich um tlw. ältere und weniger mobile Menschen handelt, denen ein längerer Fußweg von anderen Parkmöglichkeiten im Ort hierhin nicht zuzumuten ist.“

Nach dem Grundsatzbeschluss des Rates vom 20.12.2005 ist die Verwaltung ermächtigt, über alle Anträge in Angelegenheiten des Straßenverkehrsrechts in eigener Zuständigkeit in Zusammenarbeit mit der Polizei und ggf. dem Straßenbaulastträger zu entscheiden. Das Ergebnis soll in Form einer Mitteilung dem Fachausschuss zur Kenntnis gegeben werden.

Nach Beteiligung des FB Bürgerservice und Sicherheit, der u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs durchführt, hält die Verwaltung die zeitliche Beschränkung der Parkdauer auf 1 Stunde, werktags von 8-18 Uhr, für sinnvoll. Die Aufstellung entsprechender Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung stellt einen Eingriff in den Straßenverkehr dar. Im erforderlichen förmlichen Anordnungsverfahren ist die Polizei zu beteiligen.

Die Verwaltung wird das Verfahren zur vorgenannten Beschränkung der Parkdauer durchführen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt Kenntnis.

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