Entscheidungsvorlage - VO/1355/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgestaltung der Mittelstraße und der Immanuel-Kant-Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich; Antrag der Ratsfrau Gabriele Braun gem. § 20 der Geschäftsordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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02.03.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Diese
Mitteilung nimmt Bezug auf die Beschlussvorlage VO/1292/09 für die Sitzung des
Fachausschusses am
Der
Ausschuss nahm den Sachverhalt ohne Beschlussfassung zur Kenntnis. Herr
Technischer Beigeordneter Fabry hatte zuvor die negativen Auswirkungen von
Fahrbahnschwellen als Hindernisse in der Fahrbahn erläutert und auf die
Kostenbeteiligung für die Anlieger bei einer straßenbaulichen Maßnahme nach dem
Kommunalabgabengesetz hingewiesen. Er sagte für die kommende Sitzung eine
Kostenaufstellung zu möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit zu.
Für
einen Gesamtausbau der beiden Abschnitte als niveaugleich gestaltete
Mischverkehrsfläche werden Kosten von ca. 240.000,00 € entstehen. Die
Maßnahme löst eine Beitragspflicht der Anlieger in Höhe von 50 % der
beitragsfähigen Kosten aus.
Ein
Teilausbau als Mischverkehrsfläche (Plateauaufpflasterung) im Bereich
des Spielplatzes (2 Abschnitte mit je 55 m Länge) kostet ca. 86.000,00 €.
Beitragsrechtlich können die in nord-süd Richtung verlaufenden, je 150 m langen
Abschnitte der Straßen als selbständig qualifiziert werden. Bei einem Ausbau
auf je einem Drittel der Länge kann man eine beitragsfähige Verbesserung für
diese selbständigen Anlagen unterstellen. Damit wären nach der Satzung der
Stadt 50 % der Kosten auf die Anlieger umzulegen.
Für
den Einbau von 4 Fahrbahnschwellen (“Berliner Kissen“, Hartgummi zum Aufdübeln auf die vorhandene
Fahrbahn) entstehen Kosten von ca. 4.400,00 €. Eine Beitragspflicht
besteht nicht.
Die
Verwaltung bleibt bei ihrer Beurteilung, wegen mangelnder Geeignetheit der
vorhandenen Verkehrsstruktur und fehlendem Handlungsbedarf (keine Unfälle),
keine Umbaumaßnahmen vorzunehmen. Für Umbaumaßnahmen wären Haushaltsmittel
bereitzustellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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