Entscheidungsvorlage - VO/1355/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Diese Mitteilung nimmt Bezug auf die Beschlussvorlage VO/1292/09 für die Sitzung des Fachausschusses am 12.01.2010 und das Beratungsergebnis entsprechend der Niederschrift.

 

Der Ausschuss nahm den Sachverhalt ohne Beschlussfassung zur Kenntnis. Herr Technischer Beigeordneter Fabry hatte zuvor die negativen Auswirkungen von Fahrbahnschwellen als Hindernisse in der Fahrbahn erläutert und auf die Kostenbeteiligung für die Anlieger bei einer straßenbaulichen Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz hingewiesen. Er sagte für die kommende Sitzung eine Kostenaufstellung zu möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu.

 

Für einen Gesamtausbau der beiden Abschnitte als niveaugleich gestaltete Mischverkehrsfläche werden Kosten von ca. 240.000,00 € entstehen. Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht der Anlieger in Höhe von 50 % der beitragsfähigen Kosten aus.

 

Ein Teilausbau als Mischverkehrsfläche (Plateauaufpflasterung) im Bereich des Spielplatzes (2 Abschnitte mit je 55 m Länge) kostet ca. 86.000,00 €. Beitragsrechtlich können die in nord-süd Richtung verlaufenden, je 150 m langen Abschnitte der Straßen als selbständig qualifiziert werden. Bei einem Ausbau auf je einem Drittel der Länge kann man eine beitragsfähige Verbesserung für diese selbständigen Anlagen unterstellen. Damit wären nach der Satzung der Stadt 50 % der Kosten auf die Anlieger umzulegen.

 

Für den Einbau von 4 Fahrbahnschwellen (“Berliner Kissen“,  Hartgummi zum Aufdübeln auf die vorhandene Fahrbahn) entstehen Kosten von ca. 4.400,00 €. Eine Beitragspflicht besteht nicht.

 

Die Verwaltung bleibt bei ihrer Beurteilung, wegen mangelnder Geeignetheit der vorhandenen Verkehrsstruktur und fehlendem Handlungsbedarf (keine Unfälle), keine Umbaumaßnahmen vorzunehmen. Für Umbaumaßnahmen wären Haushaltsmittel bereitzustellen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt die Sachdarstellung zur Kenntnis und beschließt, die derzeitigen Verkehrsverhältnisse für die Immanuel-Kant-Straße und die Mittelstraße nicht zu ändern.

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Anlagen

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