Entscheidungsvorlage - VO/1357/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW – GO NRW – aufgestellt worden. Der Bürgermeister hat den Entwurf gemäß § 80 Absatz 2 GO NRW  bestätigt. Er wurde den Mitgliedern des Rates am 09. Februar 2010 zugeleitet.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Es entstehen keine Kosten.

 

 

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die Haushaltssatzung 2010 mit ihren Anlagen zu beschließen.

 

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Anlagen

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