Entscheidungsvorlage - VO/1360/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Ratsfrau Sandra Nelsbach vom 11.12.2009 betreffend Veröffentlichung von Stellungnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Stever, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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09.03.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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23.03.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ratsfrau
Sandra Nelsbach hat mit Datum vom
„Der Rat
der Stadt Wegberg möge beschließen, Anfragen, die im öffentlichen Teil von
Ausschuss- und Ratssitzungen beantwortet werden, sollen am nächsten Werktag der
Bevölkerung durch Aushang im Rathaus, sowie durch Veröffentlichung auf der
Homepage der Stadt Wegberg zugänglich gemacht werden.“
Der
Antrag wurde am
Die Verwaltung ist bei dem vorliegenden Antrag davon ausgegangen,
dass sich dieser auf Anfragen nach § 21 der Geschäftsordnung des Rates bezieht.
Eine Beantwortung dieser Anfragen erfolgt unter Berücksichtigung der
Einreichungsfrist in der jeweils nächsten Sitzung des Rates.
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken hinsichtlich einer
Veröffentlichung dieser Anfrage sowie der hierzu ergangenen Stellungnahmen der
Verwaltung aus öffentlichen Teilen der Sitzung.
Von einem Aushang innerhalb des Ratshauses sollte jedoch aus Sicht
der Verwaltung abgesehen werden, da hier eine Einsichtnahme für den Bürger
lediglich während der Öffnungszeiten möglich ist. Dies wäre für Berufstätige im
Hinblick auf den bloßen Wunsch einer Sichtung ggf. mit relativ hohem Aufwand
verbunden.
Auf einen Aushang im Bekanntmachungskasten am Rathausportal sollte
aufgrund der dort begrenzten und meistens ausgeschöpften Kapazität abgesehen
werden.
Eine Bekanntmachung von evtl. Zusatzfragen, die ggf. in der
Sitzung gestellt wurden, kann nicht erfolgen, da in diesem Falle der
Niederschrift vorgegriffen würde.
Die Verwaltung hält daher im vorliegenden Fall die ausschließliche
Bekanntmachung via Internet für die effektivste und wirtschaftlichste Lösung
und somit optimale Art der Bekanntmachung. Durch diese Form der Bekanntmachung
ist eine Veröffentlichung seitens der Verwaltung und eine Einsichtnahme durch
den Bürger mit jeweils minimalem Aufwand möglich. Ferner wird ein
größtmöglicher Personenkreis bei sehr geringen Kosten erreicht.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg
zu beschließen, dass Anfragen nach § 21 der Geschäftsordnung, die im
öffentlichen Teil von Ratssitzungen behandelt wurden, zusammen mit der
Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich nach der Sitzung auf der Homepage der
Stadt Wegberg zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung ist auf den reinen Text der Anfrage und der
Stellungnahme hierzu begrenzt. Die Veröffentlichung der Anfragen und Stellungnahmen
erfolgt für 10 Werktage bzw. bis zur Veröffentlichung der Niederschrift.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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439 kB
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