Empfehlungsvorlage - VO/0201/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Rates
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Lennartz, Heinz-Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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05.09.2006
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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19.09.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im
Rahmen der überörtlichen Haushaltsprüfung hat die Gemeindeprüfungsanstalt NRW
(GPA) auch die Ausgaben für die Ratsarbeit untersucht. Im interkommunalen Vergleich kommt die GPA zu
folgendem Ergebnis:
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Ausgaben für die Ratsarbeit je
Einwohner im interkommunalen Vergleich |
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Minimum |
Maximum |
Mittelwert |
Wegberg |
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4,04 |
8,89 |
7,00 |
6,02 |
Die
Stadt Wegberg liegt demnach bei den Aufwandsentschädigungen für die Rats- und
Ausschussmitglieder unter dem Mittelwert vergleichbarer Städte und Gemeinden in
Nordrhein-Westfalen.
Die
GPA macht darauf aufmerksam, dass die Kosten für die Ratsarbeit durch folgende
Faktoren beeinflusst werden, die überwiegend nur durch die politische
Vertretung selbst steuerbar sind:
-
Variante der
Aufwandsentschädigungen,
-
Anzahl der
Ratsmandate und Ausschüsse,
-
Anzahl der
sachkundigen Bürger und Einwohner,
-
die Häufigkeit
von Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen,
-
Teilnehmerzahl
an diesen Sitzungen.
Im
Folgenden wird auf den ersten Faktor „Variante der
Aufwandsentschädigung“ eingegangen, weil nur hierzu – falls
sinnvoll und gewünscht – kurzfristige Änderungen möglich sind. Über die
Anzahl der Ratsmandate und Ausschüsse sowie über die Zahl der sachkundigen
Bürger und Einwohner sollte erst im Zusammenhang mit der nächsten Kommunalwahl
entschieden werden.
Die
Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und
Ausschüsse (Entschädigungsverordnung – EntschVO) sieht folgende Varianten
vor:
-
ausschließliche
monatliche Pauschale (z.
Zt. 245 €)
-
gleichzeitige
monatliche Pauschale und Sitzungsgeld (z.
Zt. 161 € / 16,50 €)
Der
Rat der Stadt Wegberg hat sich bei Einführung der Entschädigungsverordnung (ca.
Anfang der 1970er Jahre) in der Hauptsatzung für die erste Variante entschieden
und diese Regelung bis heute unverändert beibehalten, weil sie den geringsten
Verwaltungsaufwand erfordert. Seither besteht auch die „stillschweigende
Übereinkunft“, dass über die monatliche Pauschale hinaus keine weiteren
Zahlungen in Anspruch genommen werden (z. B. Fahrtkostenersatz und
Verdienstausfall).
Vergleichsberechnungen
zeigen, dass mit der zweiten Variante (geringere Pauschale + Sitzungsgeld)
durchschnittlich rund 10.000 € pro Jahr eingespart werden könnten. Diese
Variante würde allerdings bei nahezu allen Ratsmitgliedern mit Kürzungen der
Aufwandsentschädigung verbunden sein, die je nach Mitgliedschaft in den
Ausschüssen und nach Anzahl der Sitzungen zwischen ca. 50 € und 500
€ im Jahr liegen würden. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass diese
Variante sowohl in der Verwaltung als auch bei den Fraktionen wegen der Ermittlung
der Sitzungsgelder – auch für die Teilnahme an Fraktionssitzungen -
höheren Verwaltungsaufwand verursacht, der die Einsparung teilweise wieder
aufzehren würde. Es wäre darüber hinaus zumindest fraglich, ob den
Ratsmitgliedern bei dieser Regelung weiterhin zugemutet werden kann, auf
sonstige zustehende Leistungen zu verzichten.
Die
Gemeindeprüfungsanstalt hat in ihrem Bericht abschließend empfohlen:
„Die
Stadtverwaltung Wegberg sollte regelmäßig Vergleichsberechnungen bezüglich der
beiden möglichen Varianten zur Gewährung der Aufwandsentschädigung durchführen.
Eine Umstellung der Gewährung der Aufwandsentschädigung auf die verminderte
monatliche Pauschale zuzüglich der Zahlung von Sitzungsgeldern sollte aber
wirklich nur dann erfolgen, wenn sie im Ergebnis zu einer sehr deutlichen
Reduzierung der Ausgaben für die Ratsarbeit führt.“
Die
Verwaltung schlägt unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile vor, es für
die laufende Wahlzeit des Rates bis 2009 bei der bisherigen Regelung zu
belassen und den Ratsmitgliedern eine Aufwandsentschädigung in Form einer
festen monatlichen Pauschale zu zahlen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die bisherige Berechnung der
Aufwandsentschädigung für die Ratsmitglieder (ausschließliche Pauschale gemäß §
1 Absatz 1 a der Entschädigungsverordnung) beizubehalten. Die Verwaltung wird
beauftragt, nach Ablauf der Wahlperiode erneut zu prüfen, ob eine Änderung des
Abrechnungssystems wirtschaftlich erscheint.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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59,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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17,9 kB
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