Empfehlungsvorlage - VO/0201/06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Rahmen der überörtlichen Haushaltsprüfung hat die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) auch die Ausgaben für die Ratsarbeit untersucht.  Im interkommunalen Vergleich kommt die GPA zu folgendem Ergebnis:

 

Ausgaben für die Ratsarbeit je Einwohner im interkommunalen Vergleich

Minimum

Maximum

Mittelwert

Wegberg

4,04

8,89

7,00

6,02

 

Die Stadt Wegberg liegt demnach bei den Aufwandsentschädigungen für die Rats- und Ausschussmitglieder unter dem Mittelwert vergleichbarer Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

 

Die GPA macht darauf aufmerksam, dass die Kosten für die Ratsarbeit durch folgende Faktoren beeinflusst werden, die überwiegend nur durch die politische Vertretung selbst steuerbar sind:

-         Variante der Aufwandsentschädigungen,

-         Anzahl der Ratsmandate und Ausschüsse,

-         Anzahl der sachkundigen Bürger und Einwohner,

-         die Häufigkeit von Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen,

-         Teilnehmerzahl an diesen Sitzungen.

 

Im Folgenden wird auf den ersten Faktor „Variante der Aufwandsentschädigung“ eingegangen, weil nur hierzu – falls sinnvoll und gewünscht – kurzfristige Änderungen möglich sind. Über die Anzahl der Ratsmandate und Ausschüsse sowie über die Zahl der sachkundigen Bürger und Einwohner sollte erst im Zusammenhang mit der nächsten Kommunalwahl entschieden werden.

 

Die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung – EntschVO) sieht folgende Varianten vor:

-         ausschließliche monatliche Pauschale                               (z. Zt. 245 €)

-         gleichzeitige monatliche Pauschale und Sitzungsgeld     (z. Zt. 161 € / 16,50 €)

 

Der Rat der Stadt Wegberg hat sich bei Einführung der Entschädigungsverordnung (ca. Anfang der 1970er Jahre) in der Hauptsatzung für die erste Variante entschieden und diese Regelung bis heute unverändert beibehalten, weil sie den geringsten Verwaltungsaufwand erfordert. Seither besteht auch die „stillschweigende Übereinkunft“, dass über die monatliche Pauschale hinaus keine weiteren Zahlungen in Anspruch genommen werden (z. B. Fahrtkostenersatz und Verdienstausfall).

 

Vergleichsberechnungen zeigen, dass mit der zweiten Variante (geringere Pauschale + Sitzungsgeld) durchschnittlich rund 10.000 € pro Jahr eingespart werden könnten. Diese Variante würde allerdings bei nahezu allen Ratsmitgliedern mit Kürzungen der Aufwandsentschädigung verbunden sein, die je nach Mitgliedschaft in den Ausschüssen und nach Anzahl der Sitzungen zwischen ca. 50 € und 500 € im Jahr liegen würden. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass diese Variante sowohl in der Verwaltung als auch bei den Fraktionen wegen der Ermittlung der Sitzungsgelder – auch für die Teilnahme an Fraktionssitzungen - höheren Verwaltungsaufwand verursacht, der die Einsparung teilweise wieder aufzehren würde. Es wäre darüber hinaus zumindest fraglich, ob den Ratsmitgliedern bei dieser Regelung weiterhin zugemutet werden kann, auf sonstige zustehende Leistungen zu verzichten.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt hat in ihrem Bericht abschließend empfohlen:

„Die Stadtverwaltung Wegberg sollte regelmäßig Vergleichsberechnungen bezüglich der beiden möglichen Varianten zur Gewährung der Aufwandsentschädigung durchführen. Eine Umstellung der Gewährung der Aufwandsentschädigung auf die verminderte monatliche Pauschale zuzüglich der Zahlung von Sitzungsgeldern sollte aber wirklich nur dann erfolgen, wenn sie im Ergebnis zu einer sehr deutlichen Reduzierung der Ausgaben für die Ratsarbeit führt.“

 

Die Verwaltung schlägt unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile vor, es für die laufende Wahlzeit des Rates bis 2009 bei der bisherigen Regelung zu belassen und den Ratsmitgliedern eine Aufwandsentschädigung in Form einer festen monatlichen Pauschale zu zahlen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

keine

 

Alternativen:

werden nicht vorgeschlagen

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die bisherige Berechnung der Aufwandsentschädigung für die Ratsmitglieder (ausschließliche Pauschale gemäß § 1 Absatz 1 a der Entschädigungsverordnung) beizubehalten. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Ablauf der Wahlperiode erneut zu prüfen, ob eine Änderung des Abrechnungssystems wirtschaftlich erscheint.

 

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Anlagen

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