Entscheidungsvorlage - VO/0203/06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ausweislich beigefügter Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben im Bereich des Friedhofs- und Bestattungswesens ergibt sich für das 1. Halbjahr 2006 ein Zuschussbedarf von 30.757,05 €.

 

Für diese Berechnung wurden neben den tatsächlichen Zahlen für die kalkulatorischen Kosten Abschreibung, Verzinsung des Anlagekapitals, Verwaltungskosten und für die Einnahmestelle „Innere Verrechnung“ Haushaltsansätze 2006 bzw. das Ergebnis der Jahresrechnung 2005 zugrunde gelegt. Hier erfolgt die exakte Einnahme- und Kostenzuweisung mit dem Jahresabschluss.

 

Im Zuge weiterer Umstrukturierungen wurden die Kosten der Pflege des Friedhofs Beeck und der dortigen Friedhofshalle von den allgemeinen Lohnkosten der Stadt gelöst und dem Bereich „Friedhofswesen“ zugeordnet. Dies war in der Gebührenkalkulation noch nicht berücksichtigt. Zukünftig werden die Pflegekosten Beeck dem Bereich „Friedhofswesen“ über den Baubetriebshof in Rechnung gestellt, ebenso wie die Reinigungskosten der dortigen Halle über den Fachbereich „Gebäudewirtschaft“. Der Aufwand wird dann direkt in die Gebührenkalkulation einfließen.

 

Der Zuschussbedarf entsteht u. a. durch das sich verändernde Wahlverhalten der Bestattungspflichtigen. Hier zeigt sich eine deutliche Entwicklung zur Wahl des Urnengrabes ab. Da die Höhe der jährlichen Pflegekosten wie auch deren Umlage direkt mit den vergebenen Grabflächen verbunden ist, wirkt sich die Wahl eines kleinen Urnengrabes immer zu Lasten des Kostendeckungsgrades aus. In einer Reihe von Kommunen wurde hierauf durch eine Modifizierung der Gebühren für Urnengräber reagiert.

 

Die Gebührenkalkulation basiert auf einer durchschnittlichen Bestattungszahl von 282 Bestattungen jährlich. Im 1. Halbjahr 2006 waren allerdings nur 137 Bestattungen mit einem Anteil von 32 % Feuerbestattungen zu verzeichnen.

 

Aufgrund der ungewissen Bestattungszahlen ist eine exakte Berechnung nicht möglich.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, zunächst die Entwicklung im 2. Halbjahr abzuwarten und das Ergebnis gegebenenfalls in eine Änderung der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung einzubeziehen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zustimmend Kenntnis.

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Anlagen

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