Entscheidungsvorlage - VO/1326/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ratsfrau Sandra Nelsbach (UB-UWG) hat mit Datum vom 01.02.2010 den nachfolgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg gestellt:

 

„Der Rat der Stadt Wegberg möge beschließen:

 

Wird dem Bürgermeister von einem Ratsmitglied oder einem sachkundigen Bürgern mitgeteilt, dass Vorlagen mit fehlerhaftem Inhalt zur Verfügung gestellt wurden, so sind die Vorlagen unverzüglich zu korrigieren.

 

Bei Aufruf des Tagesordnungspunktes während der Ratssitzung ist der Rat über die Änderung der Vorlage zu informieren.“

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Antrag wird an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

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Anlagen

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