Entscheidungsvorlage - VO/1327/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ratsfrau Sandra Nelsbach (UB-UWG) hat mit Datum vom 01.02.2010 den nachfolgenden Antrag gemäß §20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg gestellt.

 

„Der Rat der Stadt Wegberg möge beschließen:

 

Stellt eine Fraktion oder ein/e Ratsherr, -frau einen Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg so ist ihm/ihr oder in den Fachausschüssen dem/der sachkundigen Bürger/in nach Aufruf des entsprechenden Tagesordnungspunktes durch den Bürgermeister oder der/des Ausschussvorsitzende/n in der Ausschuss- bzw. Ratssitzung grundsätzlich das Erstrederecht zu gewähren.“

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Antrag wird an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

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Anlagen

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