Entscheidungsvorlage - VO/1329/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ratsfrau Sandra Nelsbach (UB-UWG) hat mit Datum vom 01.02.2010 den nachfolgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg gestellt.

 

„Wird eine Dringlichkeitsentscheidung nach §60 Gemeindeordnung des Landes NRW getroffen, so sind die Ratsmitglieder am nächsten Werktag zu informieren.

 

Fällt die Dringlichkeitsentscheidung nicht unter § 7 Abs.2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg, so ist sie innerhalb von drei Werktagen im Ratsinformationssystem der Stadt Wegberg zu veröffentlichen.“

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Antrag wird an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

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Anlagen

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