Entscheidungsvorlage - VO/1359/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ratsfrau Sandra Nelsbach hat mit Datum vom 11.12.2009 den nachfolgenden Antrag gemäß 20 der Geschäftsordnung des Rates gestellt:

 

„Der Rat der Stadt Wegberg möge beschließen, dass Mitteilungen aus dem öffentlichen Teil von Ausschuss- und Ratssitzungen am nächsten Werktag der Bevölkerung durch Aushang im Rathaus, sowie durch Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Wegberg zugänglich gemacht werden.“

 

Der Antrag wurde am 02.02.2010 vom Rat der Stadt Wegberg (TOP 15.1) zur Kenntnis genommen und an die Verwaltung verwiesen mit dem Auftrag eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss vorzubereiten.

 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken hinsichtlich einer Veröffentlichung von Mitteilungen aus öffentlichen Sitzungen des Rates oder eines Ausschusses.

 

Von einem Aushang innerhalb des Ratshauses sollte jedoch aus Sicht der Verwaltung abgesehen werden, da hier eine Einsichtnahme für den Bürger lediglich während der Öffnungszeiten möglich ist. Dies wäre für Berufstätige im Hinblick auf den bloßen Wunsch einer Sichtung ggf. mit relativ hohem Aufwand verbunden.

 

Auf einen Aushang im Bekanntmachungskasten am Rathausportal sollte aufgrund der dort begrenzten und meistens ausgeschöpften Kapazität abgesehen werden.

 

Die Verwaltung hält daher im vorliegenden Fall die ausschließliche Bekanntmachung via Internet für die effektivste und wirtschaftlichste Lösung und somit optimale Art der Bekanntmachung. Durch diese Form der Bekanntmachung ist eine Veröffentlichung seitens der Verwaltung und eine Einsichtnahme durch den Bürger mit jeweils minimalem Aufwand möglich. Ferner wird ein größtmöglicher Personenkreis bei sehr geringen Kosten erreicht.

 

Die Bekanntmachung sollte nicht wir gewünscht am nächsten Werktag sondern unverzüglich vorgenommen werden. Vereinzelt werden Mitteilungen erst kurz vor der Sitzung zur Verfügung gestellt und müssen ggf. vor einer Bekanntmachung noch aufbereitet werden. Dies könnte in Einzelfällen problematisch werden, wenn Sitzungen z.B. an einem Donnerstag stattfinden und somit ggf. an dem folgenden Freitag nur ein halber Arbeitstag zur Verfügung steht.

Desweiteren kann sich die Bekanntmachung nur auf den reinen Text der Mitteilung beziehen. Nachfragen aus den Reihen der Gremiumsmitglieder bezogen auf die Mitteilungen und deren Beantwortung durch die Verwaltung müssen im Hinblick auf die noch ausstehende Erstellung der Niederschrift hiervon ausgenommen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Es entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

 

-Keine-

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg zu beschließen, dass Mitteilungen aus öffentlichen Rats- und Ausschusssitzungen unverzüglich nach der Sitzung auf der Homepage der Stadt Wegberg veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung der Mitteilungen erfolgt für 10 Werktage längstens jedoch bis zur Veröffentlichung der Niederschrift.

 

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Anlagen

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