Entscheidungsvorlage - VO/1359/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Ratsfrau Sandra Nelsbach vom 11.12.2009 betreffend Veröffentlichung von Mitteilungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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09.03.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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23.03.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ratsfrau
Sandra Nelsbach hat mit Datum vom
„Der Rat
der Stadt Wegberg möge beschließen, dass Mitteilungen aus dem öffentlichen Teil
von Ausschuss- und Ratssitzungen am nächsten Werktag der Bevölkerung durch
Aushang im Rathaus, sowie durch Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt
Wegberg zugänglich gemacht werden.“
Der
Antrag wurde am
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken hinsichtlich einer
Veröffentlichung von Mitteilungen aus öffentlichen Sitzungen des Rates oder
eines Ausschusses.
Von einem Aushang innerhalb des Ratshauses sollte jedoch aus Sicht
der Verwaltung abgesehen werden, da hier eine Einsichtnahme für den Bürger lediglich
während der Öffnungszeiten möglich ist. Dies wäre für Berufstätige im Hinblick
auf den bloßen Wunsch einer Sichtung ggf. mit relativ hohem Aufwand verbunden.
Auf einen Aushang im Bekanntmachungskasten am Rathausportal sollte
aufgrund der dort begrenzten und meistens ausgeschöpften Kapazität abgesehen
werden.
Die Verwaltung hält daher im vorliegenden Fall die ausschließliche
Bekanntmachung via Internet für die effektivste und wirtschaftlichste Lösung
und somit optimale Art der Bekanntmachung. Durch diese Form der Bekanntmachung
ist eine Veröffentlichung seitens der Verwaltung und eine Einsichtnahme durch
den Bürger mit jeweils minimalem Aufwand möglich. Ferner wird ein
größtmöglicher Personenkreis bei sehr geringen Kosten erreicht.
Die Bekanntmachung sollte nicht wir gewünscht am nächsten Werktag
sondern unverzüglich vorgenommen werden. Vereinzelt werden Mitteilungen erst
kurz vor der Sitzung zur Verfügung gestellt und müssen ggf. vor einer
Bekanntmachung noch aufbereitet werden. Dies könnte in Einzelfällen problematisch
werden, wenn Sitzungen z.B. an einem Donnerstag stattfinden und somit ggf. an
dem folgenden Freitag nur ein halber Arbeitstag zur Verfügung steht.
Desweiteren kann sich die Bekanntmachung nur auf den reinen Text
der Mitteilung beziehen. Nachfragen aus den Reihen der Gremiumsmitglieder
bezogen auf die Mitteilungen und deren Beantwortung durch die Verwaltung müssen
im Hinblick auf die noch ausstehende Erstellung der Niederschrift hiervon
ausgenommen werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg
zu beschließen, dass Mitteilungen aus öffentlichen Rats- und Ausschusssitzungen
unverzüglich nach der Sitzung auf der Homepage der Stadt Wegberg veröffentlicht
werden. Die Veröffentlichung der Mitteilungen erfolgt für 10 Werktage längstens
jedoch bis zur Veröffentlichung der Niederschrift.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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415,6 kB
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