Entscheidungsvorlage - VO/1360/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ratsfrau Sandra Nelsbach hat mit Datum vom 11.12.2009 den nachfolgenden Antrag gemäß 20 der Geschäftsordnung des Rates gestellt:

 

„Der Rat der Stadt Wegberg möge beschließen, Anfragen, die im öffentlichen Teil von Ausschuss- und Ratssitzungen beantwortet werden, sollen am nächsten Werktag der Bevölkerung durch Aushang im Rathaus, sowie durch Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Wegberg zugänglich gemacht werden.“

 

Der Antrag wurde am 02.02.2010 vom Rat der Stadt Wegberg (TOP 15.2) zur Kenntnis genommen und an die Verwaltung verwiesen mit dem Auftrag eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss vorzubereiten.

 

Die Verwaltung ist bei dem vorliegenden Antrag davon ausgegangen, dass sich dieser auf Anfragen nach § 21 der Geschäftsordnung des Rates bezieht. Eine Beantwortung dieser Anfragen erfolgt unter Berücksichtigung der Einreichungsfrist in der jeweils nächsten Sitzung des Rates.

 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken hinsichtlich einer Veröffentlichung dieser Anfrage sowie der hierzu ergangenen Stellungnahmen der Verwaltung aus öffentlichen Teilen der Sitzung.

 

Von einem Aushang innerhalb des Ratshauses sollte jedoch aus Sicht der Verwaltung abgesehen werden, da hier eine Einsichtnahme für den Bürger lediglich während der Öffnungszeiten möglich ist. Dies wäre für Berufstätige im Hinblick auf den bloßen Wunsch einer Sichtung ggf. mit relativ hohem Aufwand verbunden.

 

Auf einen Aushang im Bekanntmachungskasten am Rathausportal sollte aufgrund der dort begrenzten und meistens ausgeschöpften Kapazität abgesehen werden.

 

Eine Bekanntmachung von evtl. Zusatzfragen, die ggf. in der Sitzung gestellt wurden, kann nicht erfolgen, da in diesem Falle der Niederschrift vorgegriffen würde.

 

Die Verwaltung hält daher im vorliegenden Fall die ausschließliche Bekanntmachung via Internet für die effektivste und wirtschaftlichste Lösung und somit optimale Art der Bekanntmachung. Durch diese Form der Bekanntmachung ist eine Veröffentlichung seitens der Verwaltung und eine Einsichtnahme durch den Bürger mit jeweils minimalem Aufwand möglich. Ferner wird ein größtmöglicher Personenkreis bei sehr geringen Kosten erreicht.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Es entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

 

-Keine-

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg zu beschließen, dass Anfragen nach § 21 der Geschäftsordnung, die im öffentlichen Teil von Ratssitzungen behandelt wurden, zusammen mit der Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich nach der Sitzung auf der Homepage der Stadt Wegberg zu veröffentlichen.

Die Veröffentlichung ist auf den reinen Text der Anfrage und der Stellungnahme hierzu begrenzt. Die Veröffentlichung der Anfragen und Stellungnahmen erfolgt für 10 Werktage bzw. bis zur Veröffentlichung der Niederschrift.

 

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Anlagen

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