Entscheidungsvorlage - VO/1363/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 25.02.2010 den nachfolgenden Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt:

 

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, gemäß § 3 Abs. 3 c der

Geschäftsordnung der Stadt Wegberg, umgehende und kontinuierliche Informationen über eingegangene Bürgeranträge und die Sachstandsberichte zu Ihrer Bearbeitung, an die Ausschüsse und den Rat zu geben.

 

Begründung:

 

In der Vergangenheit mussten wir mehrfach feststellen, dass Bürgeranträge ohne Erwähnung, beziehungsweise ohne sofortige Bearbeitung seitens der Verwaltung blieben und nicht auf die Tagesordnung des entsprechenden Ausschuss oder des Rates gesetzt wurden. (Siehe hierzu Bürgerantrag vom 06.10.2009 der Familie Steinfeld bezüglich „Familienpass“) Um dieses für die Zukunft zu vermeiden, sollten diese Anträge umgehend nach Eingang auf die nächste Ausschuss- bzw. Ratssitzung mit festem Tagesordnungspunkt und dem Verweis auf den Inhaltentsprechenden Ausschuss gesetzt werden.“

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Antrag wird an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

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Anlagen

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