Entscheidungsvorlage - VO/1371/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Eheleute Steinfeld aus Wegberg haben mit Schreiben vom 06.10.2009 folgenden Antrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW gestellt:

 

„

Hiermit möchte ich nach § 24 GO einen Bürgerantrag stellen.

 

Als Familie mit 4 Kindern möchten wir, dass die Stadt Wegberg einen Familienpaß einführt. Deutschlandweit gibt es u.a. in Hamburg, Brandenburg oder Bamberg, in NRW z.B. in Neuss, Holzwickede, Iserlohn den Familienpaß. Damit würde die Stadt Wegberg noch familienfreundlicher werden. Vergünstigungen/Ermäßigungen könnten in den Bereichen öffentliche Einrichtungen und Veranstaltungen zum Tragen kommen. Aber auch Rabatte in Geschäften wären willkommen.

Um das soziale Abseits auszuschließen sollte der Familienpaß als freiwilliges Angebot zu verstehen sein.

 

Für uns wäre jede Entlastung willkommen, dies gilt auch für Beiträge und Lernmittel in Kindergärten und Schulen.

 

Ein interessanter Link hierzu:

http://,,,lamilienhandbuch.de/cmain/f Programme/a Familienpolitik/s 21 3hlml

 

Hier ein Ausschnitt:

 

„Kreise, Städte und Gemeinden können innerhalb ihrer Kompetenzen wirksam zu einer finanziellen Unterstützung von Familien durch relative oder feste Zuschüsse beitragen - und damit zu ihrer Entlastung. Gebührenbefreiung und nachlass, Ermäßigung auf Eintrittspreise und OPNV-Fahrtkosten oder kostenloser Eintritt sind Maßnahmen, die Kommunen umsetzen können. Darauf angewiesen sind insbesondere viele kinderreiche Familien, Alleinerziehende und Familien, die von Arbeitslosigkeit und Erwerbsunfähigkeit betroffen sind.“

 

 

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Familie Rainer und Ilka Steinfeld

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Antrag wird an den Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport verwiesen.

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Anlagen

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