Empfehlungsvorlage - VO/1384/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss eines ErschließungsvertragesBebauungsplan I-4 F, Wegberg-Mittelachse/Heidekamp
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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20.04.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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18.05.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Herr Josef Jansen aus Wegberg beabsichtigt, die Erschließung des
Bebauungsplangebietes 1 4 F — Wegberg, Mittelachse/Heidekamp, auf eigene
Kosten durchzuführen. Hierzu ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages
nach Maßgabe des § 124 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich. Die Erschließung ist
grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde (§ 123 BauGB). Durch einen
Erschließungsvertrag, einer besonderen Form des städtebaulichen Vertrages (§ 11
BauGB), kann die Gemeinde die Erschließung auf Dritte übertragen.
Auf Initiative von Herrn Jansen als Vorhabenträger wurde der Bebauungsplan
in Abstimmung mit der Stadt vorbereitet. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf
bedarf noch des abschließenden Satzungsbeschlusses durch den Rat.
Die vom Fachbereich geprüften Unterlagen zum Kanal- und Straßenbau sowie
der Begrünung sind auf der Grundlage der Festsetzungen des
Bebauungsplanentwurfes entwickelt worden.
Die rechtlichen Voraussetzungen zum Abschluss eines
Erschließungsvertrages sind gegeben. Die zu vereinbarenden Leistungen sind den
gesamten Umständen nach angemessen und stehen in sachlichem Zusammenhang mit
der Erschließung (§ 124 Abs. 3 BauGB). Es ist anzumerken, dass eine Gemeinde
verpflichtet ist, die Erschließung selbst durchzuführen, falls sie bei Bestehen
eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes ein zumutbares Angebot eines Dritten
zur Erschließung ablehnt.
Wesentliche Bestandteile der Vereinbarung sind die volle Kostenübernahme
durch den Erschließungsträger sowie die Absicherung der Maßnahme durch eine
kostendeckende Bankbürgschaft. Nach Fertigstellung und Abnahme übernimmt die
Stadt die Anlagen kosten- und lastenfrei in ihre Unterhaltung.
Der Vertragstext liegt dieser Vorlage als Anlage bei. Die Anlagen zum
Vertrag (Lagepläne und Ausführungszeichnungen) werden am Sitzungstag im
Ratssaal aushängen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
Es entstehen
Verwaltungskosten (Personalkosten) durch Baukontrollen und Abnahme sowie nach
Fertigstellung Unterhaltungskosten im Bereich Straßen- und Kanalbau.
Gegengerechnet werden müssen die Einnahmen durch Steuern und Gebühren.
Alternativen:
Keine Vorschläge der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat, er möge beschließen, dem
Angebot des Herrn Josef Jansen um Abschluss eines Erschließungsvertrages für
die Erschließung des Bebauungsplangebietes 1 4 F — Wegberg,
Mittelachse/Heidekamp, zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, den
Abschluss des Vertragswerkes herbei zuführen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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285,9 kB
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