Empfehlungsvorlage - VO/1385/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ratsfrau Sandra Neisbach (UB-UWG) hat mit Datum vom 01.02.2010 den nachfolgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg gestellt:

 

„Durch das System des Müllwiegens sind Familien mit Windelkindern und Bürger, die unter lnkontinenz leiden, übermäßig durch Müllgebühren belastet. Daher stelle ich den Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg, Müllbeutel für Windeln zur Verfügung zu stellen.

 

Die benötigten finanziellen Mittel sollen im Haushalt 2010 bereit gestellt werden.“

 

Der Rat hat den Antrag in seiner Sitzung am 23.03.2010 (VO/1332/10) zur Kenntnis genommen und die Angelegenheit an den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr verwiesen.

 

Die Problematik der gebührenrechtlichen Behandlung und der finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt bei der Entsorgung von Einmalwindeln wurde bereits bei einem gleichlautenden Bürgerantrag in der Sitzung des Fachausschusses (VO/0562/07) am 09.10.2007 beraten. Die Verwaltungsvorlage sowie der Auszug aus der Sitzungsniederschrift sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung hat nochmals das im Ortsrecht festgelegte Entsorgungssystem geprüft. Im Ergebnis hat sich an der Sach- und Rechtslage, mit Ausnahme der derzeit geltenden Gebührensätze, nichts geändert.

 

Die Verwaltung vertritt, wie bereits als Grundlage für die Entscheidung in 2007, die Auffassung, dass eine Regelung für eine gesonderte Erfassung von Einwegwindeln nicht geschaffen werden sollte. Nach dem verpflichtenden Grundsatz zur wirklichkeitsnahen Gebührenveranlagung und unter Berücksichtigung staatlicher Zuwendungen (z. B. Kindergeld, Pflegegeld) sowie steuerlicher Vergünstigungen für die Abgeltung von Mehraufwendungen, sollte keine Sonderregelung erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

-keine-

 

Alternativen:

-keine-

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr schlägt dem Rat vor, keine Sonderregelung für den Bereich der Entsorgung von Einmalwindeln zu treffen.

 

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Anlagen

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