Empfehlungsvorlage - VO/1344/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan I-4F, Wegberg - Heidekamp - Beratung der eingegangenen Anregungen - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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02.03.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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20.04.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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18.05.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 24.06.2008 den Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan I-4F, Wegberg – Heidekamp gefasst. Zielsetzung ist es, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines
Einfamilienhausgebietes mit ca. 20 Hauseinheiten innerhalb der Kernstadt zu
schaffen. Das Plangebiet befindet sich westlich der Straße Heidekamp und nördlich
des Wohngebietes In der Heide. Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen
Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen
enthalten.
In
der Zeit vom 23.03.2009 bis einschließlich 10.04.2009 fand die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit statt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1
tabellarisch aufgelistet und wurden im Aufstellungsverfahren berücksichtigt.
Parallel
dazu wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange durchgeführt. Die Anlage 2 gibt die Inhalte der Stellungnahmen und die
daraus resultierenden Planänderungen wieder.
Der
im Anschluss daran ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf einschließlich
Begründung und Umweltbericht hat schließlich vom 19.10.2009 bis einschließlich
20.11.2009 öffentlich ausgelegen. Während dieser Auslegung wurden keine
Anregungen von Bürgern abgegeben. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange sind der Anlage 3 zu entnehmen.
Der
Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht sind dieser
Vorlage als Anlage 4 und 5 beigefügt.
Vor
Fassung des Satzungsbeschlusses ist die Unterzeichnung eines
Erschließungsvertrages zwischen dem Erschließungsträger und der Stadt Wegberg
erforderlich. Der Entwurf des Erschließungsvertrages soll dem Ausschuss in
einer separaten Vorlage unterbreitet werden. Sofern die Vertragsunterzeichnung
vor der nächsten Ratssitzung erfolgt, bestehen von Seiten der Verwaltung gegen die Fassung des Satzungsbeschlusses in
dieser Sitzung keine Bedenken.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für
Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge –
unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Anlage 1 bis 3 – über
die vorgebrachten Anregungen beschließen.
- Für den Fall, dass
der Rat im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten Anregungen
beschließt und bis zur Ratssitzung ein diesbezüglicher
Erschließungsvertrag unterzeichnet ist, wird dem Rat ferner empfohlen, den
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan I-4F, Wegberg – Heidekamp zu
fassen.
Die zugehörige Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung
übernommen.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes I-4F, Wegberg – Heidekamp liegt
in der Gemarkung Wegberg und wird im Osten durch die Straße Heidekamp und im
Süden durch das Wohngebiet In der Heide begrenzt. Die genaue Abgrenzung des
Gebietes ist im Bebauungsplan eindeutig festgesetzt.
Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan I-4F,
Wegberg – Heidekamp rechtskräftig.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich
bekanntzumachen.
Grundlage für diese
Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO)
für das Land Nordrhein- Westfalen vom 14. 07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV NRW
2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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41,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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209,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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84,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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5
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(wie Dokument)
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141,3 kB
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