Empfehlungsvorlage - VO/1404/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Veröffentlichung von Dringlichkeitsentscheidungen; Antrag von Ratsfrau Sandra Nelsbach vom 01.02.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Stever, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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04.05.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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18.05.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ratsfrau Sandra Nelsbach (UB-UWG) hat mit Datum vom 01.02.2010 den nachfolgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung
des Rates der Stadt Wegberg gestellt:
„Wird
eine Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Gemeindeordnung des Landes NRW
getroffen, so sind die Ratsmitglieder am nächsten Werktag zu informieren.
Fällt die
Dringlichkeitsentscheidung nicht unter § 7 Abs.2 der Geschäftsordnung des Rates
der Stadt Wegberg, so ist sie innerhalb von drei Werktagen im
Ratsinformationssystem der Stadt Wegberg zu veröffentlichen.“
Der Rat hat den Antrag in seiner Sitzung am 23.03.2010 (VO/1329/10) zur Kenntnis genommen und die
Angelegenheit an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Bei
Dringlichkeitsentscheidungen nach § 60 Abs. 1 Satz 1 GO (Beschlussfassung des Haupt- und
Finanzausschusses an Stelle des Rates) sieht die Verwaltung keine Erfordernis
diese über die Tagesordnung der Sitzung hinaus zusätzlich bekanntzumachen.
In
den Fällen des § 60 Abs.1 Satz 2 und Abs. 2 GO (Beschlussfassung durch den
Bürgermeister mit einem weiteren Ratsmitglied) schlägt die Verwaltung vor, zukünftig
die Ratsmitglieder umgehend per Email über die Dringlichkeitsentscheidung zu
informieren. Hierbei muss in Kauf genommen werden, dass noch nicht alle
Ratsmitglieder per Email zu erreichen sind.
Das
Einstellen der Dringlichkeitsentscheidung in ALLRIS ist insofern problematisch,
da es zum Zeitpunkt der Dringlichkeitsentscheidung in der Regel noch keine
Tagesordnung für die kommende Sitzung des Rates gibt. Ferner müsste die
vollständige Tagesordnung zu diesem Zeitpunkt bereits in ALLRIS frei geschaltet
werden, um die Tagesordnungspunkte mit der zugehörigen
Dringlichkeitsentscheidung im Internet sichtbar zu machen.
Hierdurch
würden alle der Tagesordnung später hinzugefügte Tagesordnungspunkte als
Nachtragstagesordnungspunkte ausgewiesen. Dies entspräche nicht der korrekten
Sachlage.
Von
einer Veröffentlichung in ALLRIS vor Festlegung der tatsächlichen Tagesordnung
für die kommende Ratssitzung wird daher von Seiten der Verwaltung aus Gründen
der Praktikabilität und der Übersichtlichkeit abgeraten.
Alternativ
hierzu käme eine Veröffentlichung von Dringlichkeitsentscheidungen nach § 60
Abs.1 Satz 2 und Abs. 2 GO
(Beschlussfassung durch den Bürgermeister mit einem weiteren Ratsmitglied), die
nicht unter § 7 Abs. 2 der Geschäftsordnung fallen, auf der Homepage der Stadt
Wegberg in Frage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, er möge beschließen, dass
- die Ratsmitglieder
über Dringlichkeitsentscheidungen nach § 60 Abs.1 Satz 2 und Abs. 2 GO (Beschlussfassung durch den Bürgermeister
mit einem weiteren Ratsmitglied),
umgehend per Email informiert werden und
- bei Dringlichkeitsentscheidungen
nach § 60 Abs.1 Satz 2 und Abs. 2
GO (Beschlussfassung durch den Bürgermeister mit einem weiteren
Ratsmitglied), die nicht unter § 7 Abs. 2 der Geschäftsordnung fallen, eine
umgehende Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Wegberg erfolgt.
Die
Veröffentlichung nach Nr. 2 kann aufgehoben werden, sobald die Veröffentlichung
der Dringlichkeitsentscheidung im Rahmen einer Tagesordnung in ALLRIS erfolgt
ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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25,8 kB
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