Entscheidungsvorlage - VO/1375/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat mit Datum vom 15.03.2010 nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse den nachfolgenden Antrag gestellt:

 

„Die Fraktion Bündnis‘90/Die Grünen beantragt nach § 20 GO — die Ermittlung aller zur Solarstromerzeugung geeignete städtischen Dachflächen, Verpachtung derselben z.B. an die SEG, Bestückung der Dachflächen mit Photovoltaikanlage durch z.B. die SEG (durch Vergabe von Aufträgen an die entsprechenden Handwerksbetriebe vor Ort soweit möglich) evt. unter Einbeziehung von (finanzieller) Bürgerbeteiligung

 

Die Verwaltung wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 9.3.2010 gebeten, dem Rat bis zur Haushaltsberatung am 23 März 2010 eine Gegenüberstellung von Aufwand und bisherigem bzw. prognostiziertem Ertrag hinsichtlich der existierenden Photovoltaikanlage auf dem Dach des Baubetriebshofes vorzulegen. Gleichzeitig hatten wir darum gebeten, eine solche Berechnung vorzulegen unter der Maßgabe, dass eine solche Anlage zu heutigen Kosten errichtet und zu den verminderten Förderbedingungen (Oktober 2010) betrieben würde. Da Photovoltaikanlagen normalerweise in einer anderen Art als auf dem Baubetriebshof errichtet werden und insbesondere die Modulpreise bei herkömmlicher Bauweise stark gefallen sind, wäre eine solche Berechnung im Rahmen unseres Antrages noch vorzulegen. Insbesondere soll eine Wirtschaftlichkeitsberechnung auch im Hinblick darauf erfolgen, dass die Bundesregierung die Förderung bei der Eigennutzung solar erzeugten Stroms interessant gestaltet hat.

 

Da wir bei den entsprechenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen ein positives Ergebnis erwarten. beantragen wir:

 

Sämtliche geeigneten Dachflächen z.B. der SEG zu verpachten. Dabei sollte geprüft werden, ob in Anbetracht der Haushaltslage nicht eine zu Beginn höhere Pachtzahlung als im Verlauf der Nutzung vereinbart werden könnte. Sämtliche geeigneten städtischen Dächer sollten dann so schnell wie möglich mit Photovoltaikanlagen bestückt werden (Z.B. durch die SEG). Dabei soll versucht werden, das örtliche Handwerk bevorzugt mit Aufträgen zu versorgen, soweit das die Vergabeordnung zulässt. (Zumindest in 2010 ist das teilweise noch möglich - siehe veränderte Vergabeordnung). Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob nicht eine finanzielle Beteiligung durch Bürger ermöglicht werden kann. Das senkt die Höhe der notwendigen Kreditaufnahme z.B. durch die SEG und ermöglicht Bürgern eine interessante Geldanlage. Örtliche Kreditinstitute sollten einbezogen werden.

 

Erzielte Gewinne durch den Betrieb der Photovoltaikanlagen sollten — wie die Pachtzahlungen — dem städtischen Haushalt zugute kommen.“

 

Begründung:

 

Wir sehen eine vielfältige win-win Situation durch die Verwirklichung eines solchen Konzeptes:

 

1. Der städtische Haushalt wird durch die notwendigen Investitionen nicht belastet, im Gegenteil fließen Pachteinnahmen und später Einnahmen aus der Solarstromerzeugung in den Haushalt.

 

2. Das örtliche Handwerk wird mit einem erheblichen Auftragswert bedacht. Dadurch steigende Gewerbesteuern kommen dem Haushalt zugute.

3. Es wird eine Möglichkeit geschaffen, dass Bürger Spargelder lokal anlegen können.

 

4. Die C02 Bilanz verbessert sich.

 

Aufgrund der desolaten Haushaltslage, die es erforderlich macht jede mögliche Einnahmequelle zu nutzen und in Anbetracht der ausschließlich positiven Auswirkungen eines solchen Konzeptes, erwarten wir das möglichst sofort mit der Ausarbeitung durch die Stadtverwaltung begonnen wird. Wir bitten um monatliche Berichterstattung.“

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt Kenntnis und verweist den Antrag an den zuständigen Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr.

 

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Anlagen

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