Entscheidungsvorlage - VO/1375/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 15.03.2010 betreffend der Bestückung der städtischer Dachflächen mit Photovoltaikanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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18.05.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat mit Datum vom
„Die
Fraktion Bündnis‘90/Die Grünen beantragt nach § 20 GO — die
Ermittlung aller zur Solarstromerzeugung geeignete städtischen Dachflächen,
Verpachtung derselben z.B. an die SEG, Bestückung der Dachflächen mit
Photovoltaikanlage durch z.B. die SEG (durch Vergabe von Aufträgen an die
entsprechenden Handwerksbetriebe vor Ort soweit möglich) evt. unter
Einbeziehung von (finanzieller) Bürgerbeteiligung
Die
Verwaltung wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom
Da
wir bei den entsprechenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen ein positives
Ergebnis erwarten. beantragen wir:
Sämtliche
geeigneten Dachflächen z.B. der SEG zu verpachten. Dabei sollte geprüft werden,
ob in Anbetracht der Haushaltslage nicht eine zu Beginn höhere Pachtzahlung als
im Verlauf der Nutzung vereinbart werden könnte. Sämtliche geeigneten
städtischen Dächer sollten dann so schnell wie möglich mit Photovoltaikanlagen
bestückt werden (Z.B. durch die SEG). Dabei soll versucht werden, das örtliche
Handwerk bevorzugt mit Aufträgen zu versorgen, soweit das die Vergabeordnung
zulässt. (Zumindest in 2010 ist das teilweise noch möglich - siehe veränderte
Vergabeordnung). Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob nicht eine finanzielle
Beteiligung durch Bürger ermöglicht werden kann. Das senkt die Höhe der
notwendigen Kreditaufnahme z.B. durch die SEG und ermöglicht Bürgern eine
interessante Geldanlage. Örtliche Kreditinstitute sollten einbezogen werden.
Erzielte
Gewinne durch den Betrieb der Photovoltaikanlagen sollten — wie die
Pachtzahlungen — dem städtischen Haushalt zugute kommen.“
Begründung:
Wir
sehen eine vielfältige win-win Situation durch die Verwirklichung eines solchen
Konzeptes:
1.
Der städtische Haushalt wird durch die notwendigen Investitionen nicht
belastet, im Gegenteil fließen Pachteinnahmen und später Einnahmen aus der
Solarstromerzeugung in den Haushalt.
2.
Das örtliche Handwerk wird mit einem erheblichen Auftragswert bedacht. Dadurch
steigende Gewerbesteuern kommen dem Haushalt zugute.
3.
Es wird eine Möglichkeit geschaffen, dass Bürger Spargelder lokal anlegen
können.
4.
Die C02 Bilanz verbessert sich.
Aufgrund
der desolaten Haushaltslage, die es erforderlich macht jede mögliche
Einnahmequelle zu nutzen und in Anbetracht der ausschließlich positiven
Auswirkungen eines solchen Konzeptes, erwarten wir das möglichst sofort mit der
Ausarbeitung durch die Stadtverwaltung begonnen wird. Wir bitten um monatliche
Berichterstattung.“
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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103,3 kB
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