Empfehlungsvorlage - VO/1409/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ratsfrau Sandra Nelsbach (UB-UWG) hat mit Datum vom 01.02.2010 den nachfolgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg gestellt:

„Der Rat möge beschließen, sämtliche Bezüge der Wahlbeamten, Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger aus ihrer politischen Tätigkeit im Ratsinformationssystem der Stadt Wegberg zu veröffentlichen. Die Daten jährlich zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.“

Der Rat hat den Antrag in seiner Sitzung am 23.03.2010 (VO/1329/10) zur Kenntnis genommen und die Angelegenheit an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

Die Wahlbeamten der Stadt Wegberg (Bürgermeister, Erster Beigeordneter, Technischer Beigeordneter) erhalten Bezüge nach den Bestimmungen des Landesbesoldungsgesetzes NRW (LBesG NRW). Daneben erhalten sie keine Bezüge aus einer politischen Tätigkeit. In den Bezügen als Beamte nach dem LBesG sind neben dem Grundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe Einkommensbestandteile enthalten, die sich aufgrund der persönlichen Verhältnisse ergeben. Durch die Bekanntgabe der Bezüge können Rückschlüsse auf persönliche Verhältnisse gezogen werden, die dem Datenschutz unterliegen.

Im Stellenplan, der Anlage zur Haushaltssatzung ist, sind die Besoldungsgruppen der betroffenen Beamten für jeden einsehbar offengelegt.

 

 

Die Ratsmitglieder erhalten pauschale Aufwandsentschädigungen und Zusatzentschädigungen für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen entsprechend der Bestimmungen  der Hauptsatzung der Stadt Wegberg in Verbindung mit der Entschädigungsverordnung (EntschVO NRW). Die Hauptsatzung und die EntschVO sind  öffentlich bekanntgemacht und für jedermann zugänglich. Neben diesen Aufwandsentschädigungen erhalten sie aus ihrer politischen Tätigkeit keine Bezüge. Soweit Ratsmitglieder vom Rat zur Wahrnehmung der Interessen der Stadt in andere Gremien entsandt sind, stehen ihnen aus dieser Tätigkeit keine Bezüge zu.

 

Die sachkundigen Bürger und Einwohner in den Ausschüssen der Stadt Wegberg erhalten entsprechend den Bestimmungen der Hauptssatzung der Stadt Wegberg in Verbindung mit der EntschVO Aufwandsentschädigungen in Form von Sitzungsgeldern. Diese Sitzungsgelder werden nur für die tatsächliche Teilnahme an Ausschusssitzungen gezahlt. Die Hauptsatzung und die EntschVO sind öffentlich bekanntgemacht und für ebenfalls jedermann einsehbar.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

-Keine-

 

 

Alternativen:

 

Eine Bekanntmachung von geldlichen Zuwendungen für die Rats- und Ausschussmitglieder im Internet könnte, um den Anforderungen des Datenschutzes zu entsprechen, in Form einer Tabelle ohne Bezug zur jeweiligen Person erfolgen. Ein mögliches Muster ist der Vorlage beigefügt.

Dieses wäre lediglich bei Änderung der Entschädigungsverordnung bzw. der Hauptsatzung jeweils anzupassen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, dem Antrag von Ratsfrau Sandra Nelsbach auf Veröffentlichung der Bezüge der Wahlbeamten, Rasmitglieder, sachkundigen Bürger und sachkundigen Einwohner aufgrund der bereits jetzt allgemein zugänglichen rechtlichen Grundlagen für die Gewährung der Bezüge, Aufwandentschädigungen und Sitzungsgelder sowie entgegenstehender Bestimmungen des Datenschutzes nicht zu entsprechen.

 

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Anlagen

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