Empfehlungsvorlage - VO/1409/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Veröffentlichung von Bezügen der Wahlbeamten, Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger; Antrag von Ratsfrau Nelsbach vom 01.02.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Stever, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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29.06.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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13.07.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ratsfrau Sandra
Nelsbach (UB-UWG) hat mit Datum vom 01.02.2010
den nachfolgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt
Wegberg gestellt:
„Der Rat möge beschließen, sämtliche Bezüge der
Wahlbeamten, Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger aus ihrer politischen
Tätigkeit im Ratsinformationssystem der Stadt Wegberg zu veröffentlichen. Die
Daten jährlich zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.“
Der Rat hat den Antrag in seiner Sitzung am 23.03.2010
(VO/1329/10) zur Kenntnis genommen und die Angelegenheit an den Haupt- und
Finanzausschuss verwiesen.
Die
Wahlbeamten der Stadt Wegberg (Bürgermeister, Erster Beigeordneter, Technischer
Beigeordneter) erhalten Bezüge nach den Bestimmungen des
Landesbesoldungsgesetzes NRW (LBesG NRW). Daneben erhalten sie keine Bezüge aus
einer politischen Tätigkeit. In den Bezügen als Beamte nach dem LBesG sind
neben dem Grundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe Einkommensbestandteile
enthalten, die sich aufgrund der persönlichen Verhältnisse ergeben. Durch die
Bekanntgabe der Bezüge können Rückschlüsse auf persönliche Verhältnisse gezogen
werden, die dem Datenschutz unterliegen.
Im
Stellenplan, der Anlage zur Haushaltssatzung ist, sind die Besoldungsgruppen
der betroffenen Beamten für jeden einsehbar offengelegt.
Die
Ratsmitglieder erhalten pauschale Aufwandsentschädigungen und Zusatzentschädigungen
für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen entsprechend der Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Wegberg in Verbindung
mit der Entschädigungsverordnung (EntschVO NRW). Die Hauptsatzung und die
EntschVO sind öffentlich bekanntgemacht
und für jedermann zugänglich. Neben diesen Aufwandsentschädigungen erhalten sie
aus ihrer politischen Tätigkeit keine Bezüge. Soweit Ratsmitglieder vom Rat zur
Wahrnehmung der Interessen der Stadt in andere Gremien entsandt sind, stehen
ihnen aus dieser Tätigkeit keine Bezüge zu.
Die
sachkundigen Bürger und Einwohner in den Ausschüssen der Stadt Wegberg erhalten
entsprechend den Bestimmungen der Hauptssatzung der Stadt Wegberg in Verbindung
mit der EntschVO Aufwandsentschädigungen in Form von Sitzungsgeldern. Diese
Sitzungsgelder werden nur für die tatsächliche Teilnahme an Ausschusssitzungen
gezahlt. Die Hauptsatzung und die EntschVO sind öffentlich bekanntgemacht und
für ebenfalls jedermann einsehbar.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
-Keine-
Alternativen:
Eine Bekanntmachung
von geldlichen Zuwendungen für die Rats- und Ausschussmitglieder im Internet könnte,
um den Anforderungen des Datenschutzes zu entsprechen, in Form einer Tabelle
ohne Bezug zur jeweiligen Person erfolgen. Ein mögliches Muster ist der Vorlage
beigefügt.
Dieses wäre lediglich
bei Änderung der Entschädigungsverordnung bzw. der Hauptsatzung jeweils anzupassen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, dem Antrag von Ratsfrau
Sandra Nelsbach auf Veröffentlichung der Bezüge der Wahlbeamten, Rasmitglieder,
sachkundigen Bürger und sachkundigen Einwohner aufgrund der bereits jetzt
allgemein zugänglichen rechtlichen Grundlagen für die Gewährung der Bezüge,
Aufwandentschädigungen und Sitzungsgelder sowie entgegenstehender Bestimmungen
des Datenschutzes nicht zu entsprechen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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12,2 kB
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