Empfehlungsvorlage - VO/1427/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die SPD-Fraktion hat mit Datum vom 27.02.2010 den nachfolgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung der Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt:

 

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, gemäß § 3 Abs. 3 c der

Geschäftsordnung der Stadt Wegberg, umgehende und kontinuierliche Informationen über eingegangene Bürgeranträge und die Sachstandsberichte zu Ihrer Bearbeitung, an die Ausschüsse und den Rat zu geben.

Begründung:
In der Vergangenheit mussten wir mehrfach feststellen, dass Bürgeranträge ohne Erwähnung, beziehungsweise ohne sofortige Bearbeitung seitens der Verwaltung blieben und nicht auf die Tagesordnung des entsprechenden Ausschuss oder des Rates gesetzt wurden. (Siehe hierzu Bürgerantrag vom 06.10.2009 der Familie Steinfeld bezüglich „Familienpass“) Um dieses für die Zukunft zu vermeiden, sollten diese Anträge umgehend nach Eingang auf die nächste Ausschuss- bzw. Ratssitzung mit festem Tagesordnungspunkt und dem Verweis auf den Inhaltentsprechenden Ausschuss gesetzt werden.“

 

Der Rat hat den Antrag in seiner Sitzung am 23.03.2010 an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

 

Nach § 24 GO NRW hat jeder Einwohner das Recht sich schriftlich mit Anregungen und Beschwerden an die Rat zu wenden. Die entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW und der Hauptsatzung der Stadt Wegberg sind als Anlage beigefügt.

Bei der Inanspruchnahme richtet sich der Einwohner direkt an den Rat. Die eingegangenen Bürgeranträge sind dem Rat daher durch die Verwaltung zunächst einmal zur Kenntnis zu bringen. Eine direkte Beratung durch einen Ausschuss, wie im Antrag der SPD gewünscht, ist nicht vorgesehen. Hiervon sollte auch aus Gründen der klaren Zuständigkeit und des geregelten Ablaufes abgesehen werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, unabhängig von einer Aufnahme in die nächste Tagesordnung des Rates, Bürgeranträge kurzfristig nach Eingang bei der Verwaltung im Internet zu veröffentlichen und den jeweiligen Sachstand der noch unerledigten Bürgeranträge in einer ebenfalls zu veröffentlichen Übersicht fortzuschreiben.

Ein entsprechendes Muster der möglichen Übersicht ist als Anlage 2 der Vorlage beigefügt.

 

Hiervon losgelöst bleibt generell die Problematik hinsichtlich der Wertung von Schreiben als Bürgeranträge bestehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

- keine-

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass Bürgeranträge, vorbehaltlich einer entsprechenden Verweisung durch den Rat, nach Eingang kurzfristig im Internet zu veröffentlichen sind.

 

Ferner ist eine Übersicht der noch unerledigten Bürgeranträge zu veröffentlichen und der jeweilige Sachstand kontinuierlich bis zu deren Erledigung fortzuschreiben.

 

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Anlagen

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