Empfehlungsvorlage - VO/1427/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Behandlung von Bürgeranträgen; Antrag der SPD-Fraktion vom 27.02.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Stever, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Entscheidung
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29.06.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
SPD-Fraktion hat mit Datum vom
„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung
zu beauftragen, gemäß § 3 Abs. 3 c der
Geschäftsordnung der Stadt Wegberg,
umgehende und kontinuierliche Informationen über eingegangene Bürgeranträge und
die Sachstandsberichte zu Ihrer Bearbeitung, an die Ausschüsse und den Rat zu
geben.
Begründung:
In der Vergangenheit mussten wir mehrfach feststellen, dass Bürgeranträge ohne
Erwähnung, beziehungsweise ohne sofortige Bearbeitung seitens der Verwaltung
blieben und nicht auf die Tagesordnung des entsprechenden Ausschuss oder des
Rates gesetzt wurden. (Siehe hierzu Bürgerantrag vom 06.10.2009 der Familie Steinfeld bezüglich
„Familienpass“) Um dieses für die Zukunft zu vermeiden, sollten diese
Anträge umgehend nach Eingang auf die nächste Ausschuss- bzw. Ratssitzung mit
festem Tagesordnungspunkt und dem Verweis auf den Inhaltentsprechenden
Ausschuss gesetzt werden.“
Der
Rat hat den Antrag in seiner Sitzung am
Nach
§ 24 GO NRW hat jeder Einwohner das Recht sich schriftlich mit Anregungen und
Beschwerden an die Rat zu wenden. Die entsprechenden Bestimmungen der
Gemeindeordnung NRW und der Hauptsatzung der Stadt Wegberg sind als Anlage
beigefügt.
Bei
der Inanspruchnahme richtet sich der Einwohner direkt an den Rat. Die
eingegangenen Bürgeranträge sind dem Rat daher durch die Verwaltung zunächst
einmal zur Kenntnis zu bringen. Eine direkte Beratung durch einen Ausschuss,
wie im Antrag der SPD gewünscht, ist nicht vorgesehen. Hiervon sollte auch aus
Gründen der klaren Zuständigkeit und des geregelten Ablaufes abgesehen werden.
Die
Verwaltung schlägt vor, unabhängig von einer Aufnahme in die nächste Tagesordnung
des Rates, Bürgeranträge kurzfristig nach Eingang bei der Verwaltung im
Internet zu veröffentlichen und den jeweiligen Sachstand der noch unerledigten
Bürgeranträge in einer ebenfalls zu veröffentlichen Übersicht fortzuschreiben.
Ein
entsprechendes Muster der möglichen Übersicht ist als Anlage 2 der Vorlage
beigefügt.
Hiervon
losgelöst bleibt generell die Problematik hinsichtlich der Wertung von Schreiben
als Bürgeranträge bestehen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt, dass Bürgeranträge, vorbehaltlich einer
entsprechenden Verweisung durch den Rat, nach Eingang kurzfristig im Internet
zu veröffentlichen sind.
Ferner ist eine
Übersicht der noch unerledigten Bürgeranträge zu veröffentlichen und der
jeweilige Sachstand kontinuierlich bis zu deren Erledigung fortzuschreiben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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28,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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10,5 kB
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