Mitteilungsvorlage - VO/1423/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Datum vom 05.05.2010 hat die SPD-Fraktion den nachfolgenden Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt:

„Die Verwaltung möge uns eine Aufstellung mit Bewertungskategorie der Straßen der Stadt Wegberg sowie eine kurze Erläuterung zu den Kategorien und der Sanierungsabarbeitung zukommen lassen.

Begründung:

Das umfangreiche Straßenkataster, lässt sicher erkennen, welche Straßen einen vorrangigen Sanierungsbedarf haben. Als direkte Ansprechpartner der Bürger vor Ort, haben wir dadurch eher die Möglichkeit, zu erklären, warum die eine oder andere Straße saniert wird oder eben noch nicht saniert wird.“

 

 

Im Straßenkataster sind insgesamt 320 km Stadtstraßen und stadteigene Wege erfasst. Diese wurden nach Aufnahme und  Begutachtung in insgesamt 8 Zustandsklassen eingeteilt.

Die Zustandsklasse 1 ist die beste Klasse, die Zustandsklasse 8 ist die schlechteste Zustandsklasse.

 

Im Zuge der Erstellung des Straßenkatasters ist im Stadtgebiet Wegberg keine Straße mit der Zustandsklasse 8 bewertet worden. 5 % der Straßen und Wege wurden nach der Zustandsklasse 7 bewertet und sind kurzfristig und vorrangig zu sanieren. 10,5 % wurden nach Zustandsklasse 6 bewertet und sind kurz- bis mittelfristig  zu sanieren.

 

Eine Gesamtbewertung über alle Zustandsklassen sowie eine Zusammenstellung der Straßen, die nach den Zustandsklassen 6 + 7 bewertet wurden, sind als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung beabsichtigt zunächst vorrangig die Straßen und Wege der Zustandsklassen 7 + 6 zu sanieren bzw. zu erneuern. Die ersten Maßnahmen sind im Haushaltsjahr 2010 geplant und haushaltstechnisch berücksichtigt worden.

 

Über die geplanten Sanierungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen in den Folgejahren wird die Verwaltung eine Prioritätenliste erarbeiten und dem Ausschuss zur Verfügung stellen. Die Erstellung der Prioritätenliste erfolgt in Anlehnung an das vorhandene Kanalkataster und den daraus resultierenden Kanalsanierungsarbeiten.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Der sich aus der Prioritätenliste ergebende Mittelbedarf soll in den jeweiligen Haushaltsjahren angemeldet werden.

 

Alternativen:

Keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr stimmt der geplanten Vorgehensweise der Verwaltung zu und beauftragt diese eine Prioritätenliste über die geplanten Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen zu erstellen.

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Anlagen

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