Entscheidungsvorlage - VO/1425/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Landesregierung NRW hat am 02.02.2010 beschlossen, das Kapitel Energieversorgung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) neu zu fassen und hierfür das vorgeschriebene Änderungsverfahren durchzuführen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Stadt Wegberg beteiligt.

 

Der LEP NRW besteht als landesweiter Raumordnungsplan aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen mit zugeordneten Erläuterungen. Der LEP NRW ist ein Gesamtwerk mit aufeinander aufbauenden und abgestimmten Zielen und Grundsätzen. Die Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben für die Bauleitplanung.

 

Nach dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des LEP NRW werden zur Energieversorgung folgende Kernaussagen getroffen:

 

Die Energiepolitik in NRW ist auf eine nachhaltige, d.h. dauerhaft sichere, kostengünstige, klima- und umweltverträgliche Energieversorgung gerichtet. Die Landesregierung hat im April 2008 mit dem Bericht „Mit Energie in die Zukunft – Klimaschutz als Chance“ (Energie- und Klimaschutzstrategie des Landes) ihre energiepolitische Zielsetzung formuliert. Die wesentlichen Aspekte dieser Energiepolitik sind:

-          eine sichere, kostengünstige und umweltverträgliche Energieversorgung zu gewährleisten,

-          den Verbrauch von Energie zu reduzieren,

-          einen Energiemix verschiedener Energieträger unterschiedlicher Herkunft beizubehalten,

-          den Anteil der erneuerbaren Energien an der Energieversorgung zu steigern,

-          den im Land vorkommenden Primärenergieträger Braunkohle planerisch zu sichern,

-          die Effizenz vor allem in der Verstromung fossiler Energieträger zu erhöhen,

-          die Potentiale bei der Kraft-Wärme-Kopplung zu nutzen,

-          ein leistungsfähiges, international angebundenes Netz von Strom- und Gasleitungen zu erhalten und auszubauen sowie

-          Speicherkapazitäten zu Ausgleich von Versorgungsengpässen zu erhalten und zu schaffen.

 

Im Rahmen der beabsichtigten Änderung soll unter anderem auch das Kapitel Natur und Landschaft überarbeitet werden und dabei folgender Absatz gestrichen werden:

 

Kläranlagen und Anlagen für die unter Umweltgesichtspunkten zu fördernde Nutzung erneuerbarer Energien können auch in Gebieten für den Schutz der Natur errichtet werden, wo die Naturgegebenheiten dies nahelegen und diese Anlagen im Einzelfall mit den naturschutzrechtlich vorgegebenen Schutzzwecken zu vereinbaren sind.

 

Die kompletten Verfahrensunterlagen sind für jedermann über die Internetseite www.gis5.nrw.de/bo_lep frei zugänglich.

 

Von Seiten der Verwaltung bestehen gegen die 1. Änderung des LEP NRW keine grundsätzlichen Bedenken. Es ist jedoch beabsichtigt, vorsorglich darauf hinzuweisen, dass durch die beabsichtigte Streichung des vorgenannten Absatzes bei einer möglichen notwendig werdenden Erweiterung der Kläranlagen im Stadtgebiet Wegberg keine Nachteile erwachsen. Die Kläranlagen Dalheim und Wegberg grenzen unmittelbar an festgesetzte Naturschutz- und FFH (Fauna-Flora-Habitate)- Gebiete an.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch diesen Beschluss entstehen lediglich die üblichen Personalkosten.

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt Kenntnis.

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