Entscheidungsvorlage - VO/1425/10
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen - Energieversorgung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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15.06.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Landesregierung NRW hat am 02.02.2010 beschlossen, das Kapitel
Energieversorgung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) neu
zu fassen und hierfür das vorgeschriebene Änderungsverfahren durchzuführen. In
diesem Zusammenhang wurde auch die Stadt Wegberg beteiligt.
Der
LEP NRW besteht als landesweiter Raumordnungsplan aus textlichen und
zeichnerischen Festlegungen mit zugeordneten Erläuterungen. Der LEP NRW ist ein
Gesamtwerk mit aufeinander aufbauenden und abgestimmten Zielen und Grundsätzen.
Die Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben für die Bauleitplanung.
Nach
dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des LEP NRW werden zur
Energieversorgung folgende Kernaussagen getroffen:
Die Energiepolitik in NRW ist auf eine
nachhaltige, d.h. dauerhaft sichere, kostengünstige, klima- und
umweltverträgliche Energieversorgung gerichtet. Die Landesregierung hat im
April 2008 mit dem Bericht „Mit Energie in die Zukunft –
Klimaschutz als Chance“ (Energie- und Klimaschutzstrategie des Landes)
ihre energiepolitische Zielsetzung formuliert. Die wesentlichen Aspekte dieser
Energiepolitik sind:
-
eine sichere, kostengünstige und umweltverträgliche
Energieversorgung zu gewährleisten,
-
den Verbrauch von Energie zu reduzieren,
-
einen Energiemix verschiedener Energieträger
unterschiedlicher Herkunft beizubehalten,
-
den Anteil der erneuerbaren Energien an der
Energieversorgung zu steigern,
-
den im Land vorkommenden Primärenergieträger
Braunkohle planerisch zu sichern,
-
die Effizenz vor allem in der Verstromung fossiler
Energieträger zu erhöhen,
-
die Potentiale bei der Kraft-Wärme-Kopplung zu
nutzen,
-
ein leistungsfähiges, international angebundenes Netz
von Strom- und Gasleitungen zu erhalten und auszubauen sowie
-
Speicherkapazitäten zu Ausgleich von
Versorgungsengpässen zu erhalten und zu schaffen.
Im
Rahmen der beabsichtigten Änderung soll unter anderem auch das Kapitel Natur
und Landschaft überarbeitet werden und dabei folgender Absatz gestrichen
werden:
Kläranlagen und Anlagen für die unter
Umweltgesichtspunkten zu fördernde Nutzung erneuerbarer Energien können auch in
Gebieten für den Schutz der Natur errichtet werden, wo die Naturgegebenheiten
dies nahelegen und diese Anlagen im Einzelfall mit den naturschutzrechtlich
vorgegebenen Schutzzwecken zu vereinbaren sind.
Die
kompletten Verfahrensunterlagen sind für jedermann über die Internetseite www.gis5.nrw.de/bo_lep frei zugänglich.
Von
Seiten der Verwaltung bestehen gegen die 1. Änderung des LEP NRW keine
grundsätzlichen Bedenken. Es ist jedoch beabsichtigt, vorsorglich darauf
hinzuweisen, dass durch die beabsichtigte Streichung des vorgenannten Absatzes
bei einer möglichen notwendig werdenden Erweiterung der Kläranlagen im Stadtgebiet
Wegberg keine Nachteile erwachsen. Die Kläranlagen Dalheim und Wegberg grenzen unmittelbar
an festgesetzte Naturschutz- und FFH (Fauna-Flora-Habitate)- Gebiete an.
