Mitteilungsvorlage - VO/1450/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag von Anwohnern der Straße Zum Thomeshof in Schwaam auf Verkehrsberuhigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Kenntnisnahme
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15.06.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Verwaltung liegen zwei Schreiben von Anliegern der Straße Zum Thomeshof im
Ortsteil Schwaam vom
Die
Straße Zum Thomeshof ist ca. 1350 m lang und befindet sich zwischen den Straßen
In Bollenberg und Rickelrather Straße (L 367). Zum Einmündungsbereich In
Bollenberg sind ca. 200 m Straße nicht im Eigentum der Stadt. Ebenfalls ist die
Zuwegung zwischen dieser Einmündung und der Harbecker Straße (L 126) nicht
städtisch. Von der Anlage Zum Thomeshof werden 18 Wohnhäuser erschlossen. Die
Straße ist zwischen 3,50 m und 3,90 m Breite bituminös befestigt.
Der
Verwaltung ist Schwerlastverkehr (als Durchgangsverkehr) nicht bekannt.
Anliegerbedingt kann diese Verkehrsart nicht vollkommen ausgeschlossen werden,
da z. B. Öllieferfahrzeuge, Müllfahrzeuge und landw. Maschinen die Strecke
benutzen müssen. Die gewünschten Aufpflasterungen zur Dämpfung der
Geschwindigkeiten sind für Rettungsfahrzeuge und spezielle landwirtschaftliche
Maschinen mit Übergröße stark behindernd. Bei diesen Fahrbahnhindernissen entstehen
zudem größere Lärmbelästigungen durch Abbremsen und Beschleunigen verbunden mit
höheren Abgasemissionen.
Es
trifft zu, dass an den Wochenenden viele Touristen als Radfahrer die Fahrbahn
benutzen und mit PKW-Verkehr konkurrieren. Aufgrund fehlender Fahrbahnbreiten
ist eine Entmischung jedoch nicht möglich. Beide Verkehrsarten müssen sich nach
dem Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme verhalten.
Die
Kreispolizeibehörde wurde im Verfahren beteiligt (§ 45 StVO).
In
der Stellungnahme vom
"Objektive
Fakten hinsichtlich Geschwindigkeitsübertretungen, Gefährdungssituationen bzw.
Lärmbelästigungen liegen der Kreispolizeibehörde nicht vor. Andererseits können
die diesbezüglichen Wahrnehmungen der Petenten nicht entkräftet werden.
Festgestellt
werden kann jedoch, dass sich die Unfalllage im Verlauf der betreffenden Straße
naturgemäß unauffällig gestaltet.
Aufgrund
des schmalen Ausbaus und des Verlaufs der Straße (zum Großteil mit
Wirtschaftwegcharakter) werden nicht unbedingt Reize für den Fahrzeugführer
gesetzt, die zulässige Geschwindigkeit erheblich zu überschreiten.
Eine
Sperrung der Straße für bestimmte Verkehre ist m. E. auch nicht zielführend,
zudem nicht effektiv überwachbar.
Jedoch
steht die Kreispolizeibehörde geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen im Sinne der
Unfallprävention – wenn unter den örtlichen Gegebenheiten realisierbar - unter Beachtung der notwendigen Befahrbarkeit grundsätzlich
positiv gegenüber."
Die
Verwaltung schließt sich der Darstellung der Polizei an. Ein zwingendes
Erfordernis für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durch Umbau der Fahrbahn (z. B.
Aufpflasterungen, Berliner Kissen) wird nicht erkannt. Die Verwaltung wird die
Polizei bitten, die Verkehrssituation an Wochenenden (Ausflugsverkehr) neu zu
bewerten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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