Mitteilungsvorlage - VO/1450/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Verwaltung liegen zwei Schreiben von Anliegern der Straße Zum Thomeshof im Ortsteil Schwaam vom 21.09.2009 und 14.11.2009 mit dem Begehren vor, die Stadt möge die Verkehrsverhältnisse durch ein Fahrverbot für Schwerlastverkehr bzw. durch den Einbau von drei Aufpflasterungen verbessern. Die Anträge liegen dieser Vorlage als Anlage bei. Der Antrag vom 21.09.2009 wurde in der Sitzung des Rates am 06.12.2009 an die Verwaltung verwiesen.

 

Die Straße Zum Thomeshof ist ca. 1350 m lang und befindet sich zwischen den Straßen In Bollenberg und Rickelrather Straße (L 367). Zum Einmündungsbereich In Bollenberg sind ca. 200 m Straße nicht im Eigentum der Stadt. Ebenfalls ist die Zuwegung zwischen dieser Einmündung und der Harbecker Straße (L 126) nicht städtisch. Von der Anlage Zum Thomeshof werden 18 Wohnhäuser erschlossen. Die Straße ist zwischen 3,50 m und 3,90 m Breite bituminös befestigt.

 

Der Verwaltung ist Schwerlastverkehr (als Durchgangsverkehr) nicht bekannt. Anliegerbedingt kann diese Verkehrsart nicht vollkommen ausgeschlossen werden, da z. B. Öllieferfahrzeuge, Müllfahrzeuge und landw. Maschinen die Strecke benutzen müssen. Die gewünschten Aufpflasterungen zur Dämpfung der Geschwindigkeiten sind für Rettungsfahrzeuge und spezielle landwirtschaftliche Maschinen mit Übergröße stark behindernd. Bei diesen Fahrbahnhindernissen entstehen zudem größere Lärmbelästigungen durch Abbremsen und Beschleunigen verbunden mit höheren Abgasemissionen.

 

Es trifft zu, dass an den Wochenenden viele Touristen als Radfahrer die Fahrbahn benutzen und mit PKW-Verkehr konkurrieren. Aufgrund fehlender Fahrbahnbreiten ist eine Entmischung jedoch nicht möglich. Beide Verkehrsarten müssen sich nach dem Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme verhalten.

 

Die Kreispolizeibehörde wurde im Verfahren beteiligt (§ 45 StVO).

In der Stellungnahme vom 19.05.2010 heißt es:

 

"Objektive Fakten hinsichtlich Geschwindigkeitsübertretungen, Gefährdungssituationen bzw. Lärmbelästigungen liegen der Kreispolizeibehörde nicht vor. Andererseits können die diesbezüglichen Wahrnehmungen der Petenten nicht entkräftet werden.

 

Festgestellt werden kann jedoch, dass sich die Unfalllage im Verlauf der betreffenden Straße naturgemäß unauffällig gestaltet.

 

Aufgrund des schmalen Ausbaus und des Verlaufs der Straße (zum Großteil mit Wirtschaftwegcharakter) werden nicht unbedingt Reize für den Fahrzeugführer gesetzt, die zulässige Geschwindigkeit erheblich zu überschreiten.

 

Eine Sperrung der Straße für bestimmte Verkehre ist m. E. auch nicht zielführend, zudem nicht effektiv überwachbar.

 

Jedoch steht die Kreispolizeibehörde geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen im Sinne der Unfallprävention – wenn unter den örtlichen  Gegebenheiten realisierbar -  unter Beachtung der  notwendigen Befahrbarkeit grundsätzlich positiv gegenüber."

 

Die Verwaltung schließt sich der Darstellung der Polizei an. Ein zwingendes Erfordernis für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durch Umbau der Fahrbahn (z. B. Aufpflasterungen, Berliner Kissen) wird nicht erkannt. Die Verwaltung wird die Polizei bitten, die Verkehrssituation an Wochenenden (Ausflugsverkehr) neu zu bewerten.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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