Mitteilungsvorlage - VO/1452/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Dorfausschuss hatte mit Antrag vom 01.12.2009 die Errichtung eines Fußgängerüberweges auf der Rödgener Straße (K 23) in der Ortsdurchfahrt in Höhe des Dechant-Ruppertzhoven-Weges angeregt. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. In der Angelegenheit wurden die Kreispolizeibehörde und der Kreis (Straßenbaulastträger) im förmlichen Anordnungsverfahren nach der StVO beteiligt.

 

Vorab hatte die Verwaltung das Tempo-Info-Gerät im vorgenannten Bereich installiert um den Messwertspeicher auszuwerten. Leider sind die Daten fehlerhaft, eine Auswertung nicht möglich.

 

Der Kreis, Amt für Umwelt und Verkehrsplanung, hat zugesagt, eine eigene verdeckte Ermittlung des Geschwindigkeitsniveaus und der Verkehrsbelastung durchzuführen. Das städtische Gerät wird hierzu entfernt.

 

Die Kreispolizeibehörde nimmt wie folgt Stellung:

 

"Die durch die Petenten beschrieben Verhaltensweisen werden von Seiten der Polizei kritisiert, eine grundsätzliche Steigerung der Missachtungen von Verkehrszeichen durch Verkehrsteilnehmer ist kreisweit festzustellen. Polizeiliche Maßnahmen, insbesondere im Bereich  der repressiven Verkehrsüberwachung, können  dies nicht gänzlich verhindern.

 

Die Unfalllage ist aber dennoch unauffällig.

 

Zur Forderung nach einem Fußgängerüberweg möchte ich aus Sicht der Unfallprävention feststellen, dass Fußgängerüberwege für Kinder problematisch sind, insbesondere vor Schulen der Primarstufe. Obwohl Fußgängerüberwege  immer wieder gefordert werden, führen sie auch bei vorschriftsmäßigem Einsatz häufig eher zu mehr Gefahren. Bei Fußgängerüberwegen wird die Schutzwirkung oft falsch eingeschätzt, Kinder wägen sich in trügerischer Sicherheit.

 

Auch an FGÜ wird vielfach so schnell gefahren, dass es zu gefährlichen Brems- und Überholmanövern kommen kann.

 

Das Vorrangverhältnis zwischen Fußgängern und Fahrzeug ist in der Praxis oft unklar, so dass eine „Abstimmung“ erfolgen muss. Diese kann man von Kindern erst recht nicht erwarten. Kinder können häufig nicht einschätzen, ob ein Fahrer anhält bzw. anhalten kann. Die Abschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen ist nicht einfach. Außerdem reagieren viele Kinder spontan.

 

Im übertragenden Sinne gilt dies auch für ältere Menschen.

 

Die vorhandenen Querungshilfen bewirken hier zumindest eine Erhöhung der Verkehrssicherheit,  weil Kinder und ältere Menschen beim Queren nur jeweils in eine Richtung schauen müssen. Sie können in der Mitte der Straße eine Pause machen. Das Vorrangverhältnis ist klar, die Fußgänger sind konzentriert.

 

Auch die von den Petenten vorgebrachten und erwarteten positiven Verhaltensänderungen der Fahrzeugführer können von meiner Seite aus nicht bestätigt werden. Die Einrichtung eines FGÜ wäre m. E. nicht zielführend.

 

Zu prüfen wäre evt. mittels flankierender Maßnahmen (Leitelemente, Leitboys, geschwindigkeitsdämfende Maßnahmen, …) das Vorbeifahren an haltenden Bussen zu unterbinden und die Geschwindigkeit zu vermindern. 

 

In diesem Zusammenhang möchte ich noch folgende Erfahrungen einbringen. Immer wieder gehen bei uns Schreiben ein,  in denen sich empörte Eltern darüber beschweren, dass Autofahrer trotz Anwesenheit der Eltern den Fußgängerüberweg scheinbar gar nicht wahrnehmen, und obwohl die Kinder die Hände ausstrecken, einfach durchrasen.

Zudem sehe ich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (S-Kurven) die Voraussetzungen für die Anlage von FGÜ nach der R-FGÜ nicht  erfüllt, was die Erkennbarkeit und die Sichtweite von und auf die Warteflächen angeht. Das gilt auch für die besonderen Kriterien für Einrichtungen von FGÜ an Bushaltestellen (siehe Anlage)."

 

Aufgrund der nicht erfüllten Voraussetzungen (S-Kurve, mangelnde Erkennbarkeit und Sichtweite von und auf die Warteflächen sowie besonderen Kriterien von Zebrastreifen in Verbindung mit Bushaltestellen) sollte eine verkehrsrechtliche Anordnung an den Kreis unterbleiben. Nach Auswertung der Daten einer verdeckten Messung durch den Kreis sollten gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung angedacht werden.

 

Die Verwaltung wird den Ausschuss informieren.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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