Mitteilungsvorlage - VO/1452/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Fußgängerüberweges in Dalheim-Rödgen, Rödgener Straße; Antrag des Dorfausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Kenntnisnahme
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15.06.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Dorfausschuss hatte mit Antrag vom
Vorab
hatte die Verwaltung das Tempo-Info-Gerät im vorgenannten Bereich installiert
um den Messwertspeicher auszuwerten. Leider sind die Daten fehlerhaft, eine
Auswertung nicht möglich.
Der
Kreis, Amt für Umwelt und Verkehrsplanung, hat zugesagt, eine eigene verdeckte
Ermittlung des Geschwindigkeitsniveaus und der Verkehrsbelastung durchzuführen.
Das städtische Gerät wird hierzu entfernt.
Die
Kreispolizeibehörde nimmt wie folgt Stellung:
"Die
durch die Petenten beschrieben Verhaltensweisen werden von Seiten der Polizei
kritisiert, eine grundsätzliche Steigerung der Missachtungen von
Verkehrszeichen durch Verkehrsteilnehmer ist kreisweit festzustellen.
Polizeiliche Maßnahmen, insbesondere im Bereich
der repressiven Verkehrsüberwachung, können dies nicht gänzlich verhindern.
Die
Unfalllage ist aber dennoch unauffällig.
Zur
Forderung nach einem Fußgängerüberweg möchte ich aus Sicht der Unfallprävention
feststellen, dass Fußgängerüberwege für Kinder problematisch sind, insbesondere
vor Schulen der Primarstufe. Obwohl Fußgängerüberwege immer wieder gefordert werden, führen sie
auch bei vorschriftsmäßigem Einsatz häufig eher zu mehr Gefahren. Bei
Fußgängerüberwegen wird die Schutzwirkung oft falsch eingeschätzt, Kinder wägen
sich in trügerischer Sicherheit.
Auch
an FGÜ wird vielfach so schnell gefahren, dass es zu gefährlichen Brems- und
Überholmanövern kommen kann.
Das
Vorrangverhältnis zwischen Fußgängern und Fahrzeug ist in der Praxis oft
unklar, so dass eine „Abstimmung“ erfolgen muss. Diese kann man von
Kindern erst recht nicht erwarten. Kinder können häufig nicht einschätzen, ob
ein Fahrer anhält bzw. anhalten kann. Die Abschätzung von Geschwindigkeiten und
Entfernungen ist nicht einfach. Außerdem reagieren viele Kinder spontan.
Im
übertragenden Sinne gilt dies auch für ältere Menschen.
Die
vorhandenen Querungshilfen bewirken hier zumindest eine Erhöhung der
Verkehrssicherheit, weil Kinder und
ältere Menschen beim Queren nur jeweils in eine Richtung schauen müssen. Sie
können in der Mitte der Straße eine Pause machen. Das Vorrangverhältnis ist
klar, die Fußgänger sind konzentriert.
Auch
die von den Petenten vorgebrachten und erwarteten positiven
Verhaltensänderungen der Fahrzeugführer können von meiner Seite aus nicht
bestätigt werden. Die Einrichtung eines FGÜ wäre m. E. nicht zielführend.
Zu
prüfen wäre evt. mittels flankierender Maßnahmen (Leitelemente, Leitboys,
geschwindigkeitsdämfende Maßnahmen, …) das Vorbeifahren an haltenden
Bussen zu unterbinden und die Geschwindigkeit zu vermindern.
In
diesem Zusammenhang möchte ich noch folgende Erfahrungen einbringen. Immer
wieder gehen bei uns Schreiben ein, in
denen sich empörte Eltern darüber beschweren, dass Autofahrer trotz Anwesenheit
der Eltern den Fußgängerüberweg scheinbar gar nicht wahrnehmen, und obwohl die
Kinder die Hände ausstrecken, einfach durchrasen.
Zudem
sehe ich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (S-Kurven) die Voraussetzungen
für die Anlage von FGÜ nach der R-FGÜ nicht
erfüllt, was die Erkennbarkeit und die Sichtweite von und auf die
Warteflächen angeht. Das gilt auch für die besonderen Kriterien für
Einrichtungen von FGÜ an Bushaltestellen (siehe Anlage)."
Aufgrund
der nicht erfüllten Voraussetzungen (S-Kurve, mangelnde Erkennbarkeit und
Sichtweite von und auf die Warteflächen sowie besonderen Kriterien von
Zebrastreifen in Verbindung mit Bushaltestellen) sollte eine verkehrsrechtliche
Anordnung an den Kreis unterbleiben. Nach Auswertung der Daten einer verdeckten
Messung durch den Kreis sollten gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur
Geschwindigkeitsdämpfung angedacht werden.
Die
Verwaltung wird den Ausschuss informieren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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