Entscheidungsvorlage - VO/1453/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Angelegenheit nimmt Bezug auf die Sitzung des Fachausschusses vom 02.03.2010 (VO/1293/09). Der Ausschuss hatte beschlossen, aufgrund der dokumentierten Unfallfreiheit von einem erheblichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Einbau von Straßenschwellen zunächst abzusehen. Es sollte die Auswertung einer polizeilichen Geschwindigkeitskontrolle abgewartet werden, um über die Erforderlichkeit geschwindigkeitsdämpfender Maßnahmen sachgerecht entscheiden zu können.

 

Mittlerweile liegt folgende Auswertung vor:

 

In einem Zeitraum von 90 Minuten (01.06.2010, Dienstag, 17.00 – 18.30 Uhr) wurden die Geschwindigkeiten von 77 Fahrzeugen gemessen:

 

20 – 25 km/h

tatsächliche Geschwindigkeit

-

10 Fahrzeuge

26 – 30 km/h

tatsächliche Geschwindigkeit

-

15 Fahrzeuge

31 – 35 km/h

tatsächliche Geschwindigkeit

-

23 Fahrzeuge

36 – 40 km/h

tatsächliche Geschwindigkeit

-

18 Fahrzeuge

41 – 45 km/h

tatsächliche Geschwindigkeit

-

9 Fahrzeuge

46 – 50 km/h

tatsächliche Geschwindigkeit

-

           1 Fahrzeug

51 – 55 km/h

tatsächliche Geschwindigkeit

-

           1 Fahrzeug

 

Es wurde keine Geschwindigkeiten über 55 km/h gemessen. Zwei Verwarnungsgelder wurden festgesetzt.

 

Nach Aussage der Polizei ist die Situation nach amtlicher Unfallstatistik unauffällig. Vor dem Hintergrund der Messergebnisse, der Verkehrsbedeutung (kein Durchgangsverkehr, Haupterschließungsverkehr für 157 Wohngebäude), dem Ausbauzustand (5 m breite Fahrbahn, durch Hochborde abgesetzte Gehwege), der Verkehrsregelung ("Rechts vor Links") und der geringen Verkehrsbelastung hält die Verwaltung Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung für nicht erforderlich. Die Situation sollte aber durch regelmäßige Kontrollen beobachtet werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt auf Grundlage der dokumentierten Verkehrssituation, derzeit keine baulichen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Gierenstraße zu realisieren. Die Verwaltung wird beauftragt, auf regelmäßige Kontrollen durch die Polizei hinzuwirken.

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