Entscheidungsvorlage - VO/1453/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsberuhigung Gierenstraße; Bürgerantrag der Familien Gisbertz, Körfer und Sußebach
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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15.06.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Angelegenheit nimmt Bezug auf die Sitzung des Fachausschusses vom
Mittlerweile
liegt folgende Auswertung vor:
In
einem Zeitraum von 90 Minuten (
|
20
– 25 km/h |
tatsächliche
Geschwindigkeit |
- |
10 Fahrzeuge |
|
26
– 30 km/h |
tatsächliche
Geschwindigkeit |
- |
15 Fahrzeuge |
|
31
– 35 km/h |
tatsächliche
Geschwindigkeit |
- |
23 Fahrzeuge |
|
36
– 40 km/h |
tatsächliche
Geschwindigkeit |
- |
18 Fahrzeuge |
|
41
– 45 km/h |
tatsächliche
Geschwindigkeit |
- |
9 Fahrzeuge |
|
46
– 50 km/h |
tatsächliche
Geschwindigkeit |
- |
1
Fahrzeug |
|
51
– 55 km/h |
tatsächliche
Geschwindigkeit |
- |
1
Fahrzeug |
Es
wurde keine Geschwindigkeiten über 55 km/h gemessen. Zwei Verwarnungsgelder
wurden festgesetzt.
Nach
Aussage der Polizei ist die Situation nach amtlicher Unfallstatistik
unauffällig. Vor dem Hintergrund der Messergebnisse, der Verkehrsbedeutung
(kein Durchgangsverkehr, Haupterschließungsverkehr für 157 Wohngebäude), dem
Ausbauzustand (5 m breite Fahrbahn, durch Hochborde abgesetzte Gehwege), der
Verkehrsregelung ("Rechts vor Links") und der geringen
Verkehrsbelastung hält die Verwaltung Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung
für nicht erforderlich. Die Situation sollte aber durch regelmäßige Kontrollen
beobachtet werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt auf Grundlage der dokumentierten
Verkehrssituation, derzeit keine baulichen Maßnahmen zur
Geschwindigkeitsreduzierung in der Gierenstraße zu realisieren. Die Verwaltung
wird beauftragt, auf regelmäßige Kontrollen durch die Polizei hinzuwirken.
