Mitteilungsvorlage - VO/1454/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der  Anfrage der SPD-Fraktion vom 04.03.2010 wird um Sachstandsmitteilung zur Verkehrsituation am Ortseingang Klinkum von Wegberg kommend (Verkehrsbehinderung durch parkende LKW) gebeten.

 

Grundlage zur Änderung der Verkehrsverhältnisse an der vorgenannten Stelle sind ferner die Anträge der CDU-Fraktion vom 21.08.2007 (VO/0537/07,  Rat) und 17.12.2008 (VO/0997/08, Rat, VO/0826/08 StUV), die Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.10.2006 (VO/258/06, Rat), das Ergebnis der Informationsveranstaltung zur beabsichtigten Parkregelung in der Ortsdurchfahrt Klinkum am 02.09.2009 (VO/1294/10, StUV).

 

In der letzten Sitzung des Fachausschusses hatte die Verwaltung mitgeteilt, eine grundsätzliche Zustimmung für die Einrichtung eines Halteverbots im Bereich des Ortseingangs liege seitens des Landesbetriebes vor. Zu der Verkehrssituation nimmt die Kreispolizeibehörde nach einer Ortsbesichtigung wie folgt Stellung:

 

"Aus Sicht der Verkehrsunfallprävention (auch Unfalllage) wird keine Notwendigkeit zur Einrichtung eines Park-/Halteverbots an o. g. Stelle gesehen. Natürlich wird dem Fahrzeugführer bei vorliegendem Sachverhalt die nach der StVO notwendige Aufmerksamkeit und Sorgfaltspflicht abverlangt.

 

Eine durch Verkehrsinseln (Kanzeln) vielfach an Ortseingängen beabsichtigt hergestellte Geschwindigkeitsdämpfung wird in diesem Falle bei vorhandener Parksituation als positiver Nebeneffekt bewirkt.

 

Wäre diese Parksituation nicht gegeben, so würde sich nach polizeilichen Erfahrungen das Geschwindigkeitsniveau in den Ort hinein deutlich erhöhen.

 

Straßenverkehrsrechtliche Normen, die ein Parken in der vorliegenden Form verbieten, sind nicht erkennbar.

 

Auf die einschlägigen Bestimmungen gem. § 17 (4) StVO zur Beleuchtung von Fahrzeugen, auch in der Innerortslage, wonach die Fahrzeuge bei fehlender Erkennbarkeit deutlich sichtbar gemacht werden müssen und das besondere Erfordernis der Beleuchtung von abgestellten Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger wird hiermit hingewiesen."

 

Es trifft zu, dass die Parkmöglichkeiten am Straßenrand gerade am Ortsanfang wesentlich zu einer Geschwindigkeitsdämpfung beitragen. Bevor ein Halteverbot  eingerichtet wird, bei dem nachgefragter Parkraum wegfällt und höhere Geschwindigkeiten zu erwarten wären, wird die Verwaltung unter Hinweis auf § 17 StVO (Beleuchtung/Erkennbarkeit in der Dunkelheit) vorab mit dem Eigentümer der LKW Gespräche führen. In einem Telefonat hat der Eigentümer sich bereits positiv zu einer konstruktiven Zusammenarbeit geäußert, da er am Erhalt der Parkmöglichkeiten interessiert ist. Die Erkennbarkeit der abgestellten Fahrzeuge soll verbessert werden.

 

Die Verwaltung wird weiter berichten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

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