Mitteilungsvorlage - VO/1454/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssituation L 367 (Alte Landstraße) zwischen Ortseinfahrt Klinkum und Einmündung Buschend; Anfrage der SPD-Fraktion vom 04.03.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Kenntnisnahme
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15.06.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In
der Anfrage der SPD-Fraktion vom
Grundlage
zur Änderung der Verkehrsverhältnisse an der vorgenannten Stelle sind ferner
die Anträge der CDU-Fraktion vom
In
der letzten Sitzung des Fachausschusses hatte die Verwaltung mitgeteilt, eine
grundsätzliche Zustimmung für die Einrichtung eines Halteverbots im Bereich des
Ortseingangs liege seitens des Landesbetriebes vor. Zu der Verkehrssituation
nimmt die Kreispolizeibehörde nach einer Ortsbesichtigung wie folgt Stellung:
"Aus
Sicht der Verkehrsunfallprävention (auch Unfalllage) wird keine Notwendigkeit
zur Einrichtung eines Park-/Halteverbots an o. g. Stelle gesehen. Natürlich
wird dem Fahrzeugführer bei vorliegendem Sachverhalt die nach der StVO
notwendige Aufmerksamkeit und Sorgfaltspflicht abverlangt.
Eine
durch Verkehrsinseln (Kanzeln) vielfach an Ortseingängen beabsichtigt
hergestellte Geschwindigkeitsdämpfung wird in diesem Falle bei vorhandener
Parksituation als positiver Nebeneffekt bewirkt.
Wäre
diese Parksituation nicht gegeben, so würde sich nach polizeilichen Erfahrungen
das Geschwindigkeitsniveau in den Ort hinein deutlich erhöhen.
Straßenverkehrsrechtliche
Normen, die ein Parken in der vorliegenden Form verbieten, sind nicht
erkennbar.
Auf
die einschlägigen Bestimmungen gem. § 17 (4) StVO zur Beleuchtung von
Fahrzeugen, auch in der Innerortslage, wonach die Fahrzeuge bei fehlender
Erkennbarkeit deutlich sichtbar gemacht werden müssen und das besondere
Erfordernis der Beleuchtung von abgestellten Fahrzeugen mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger wird hiermit hingewiesen."
Es
trifft zu, dass die Parkmöglichkeiten am Straßenrand gerade am Ortsanfang
wesentlich zu einer Geschwindigkeitsdämpfung beitragen. Bevor ein
Halteverbot eingerichtet wird, bei dem
nachgefragter Parkraum wegfällt und höhere Geschwindigkeiten zu erwarten wären,
wird die Verwaltung unter Hinweis auf § 17 StVO (Beleuchtung/Erkennbarkeit in
der Dunkelheit) vorab mit dem Eigentümer der LKW Gespräche führen. In einem
Telefonat hat der Eigentümer sich bereits positiv zu einer konstruktiven
Zusammenarbeit geäußert, da er am Erhalt der Parkmöglichkeiten interessiert
ist. Die Erkennbarkeit der abgestellten Fahrzeuge soll verbessert werden.
Die
Verwaltung wird weiter berichten.
