Empfehlungsvorlage - VO/1431/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss eines Erschließungsvertrages; Bebauungsplan IV-7, Brockersweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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15.06.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Frau Katharina Wirtz, Wegberg, und Frau Änne Wirtz,
Jülich, beabsichtigen, eine Teilerschließung des Bebauungsplangebietes IV-7,
Brockersweg, auf eigene Kosten durchzuführen. Der Bebauungsplan ist
rechtskräftig. Die Realisierung der Erschließung durch die Stadt ist aktuell
nicht vorgesehen. Die Verkehrsflächen wurden bereits der Stadt zum Eigentum
übertragen.
Hierzu
ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages nach Maßgabe des § 124
Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich. Die Erschließung ist grundsätzlich Aufgabe
der Gemeinde (§ 123 BauGB). Durch einen Erschließungsvertrag, einer besonderen
Form des städtebaulichen Vertrages (§ 11 BauGB), kann die Gemeinde die
Erschließung auf Dritte übertragen.
Die
vom Fachbereich geprüften Unterlagen zum Kanal- und Straßenbau sind auf der
Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplanes entwickelt worden.
Die
rechtlichen Voraussetzungen zum Abschluss eines Erschließungsvertrages sind
gegeben. Die zu vereinbarenden Leistungen sind den gesamten Umständen nach
angemessen und stehen in sachlichem Zusammenhang mit der Erschließung (§ 124
Abs. 3 BauGB). Es ist anzumerken, dass eine Gemeinde verpflichtet ist, die
Erschließung selbst durchzuführen, falls sie bei Bestehen eines
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes ein zumutbares Angebot eines Dritten zur
Erschließung ablehnt.
Wesentliche
Bestandteile der Vereinbarung sind die volle Kostenübernahme durch den
Erschließungsträger sowie die Absicherung der Maßnahme durch eine
kostendeckende Bankbürgschaft. Nach Fertigstellung und Abnahme übernimmt die
Stadt die Anlagen kosten- und lastenfrei in ihre Unterhaltung.
Der
Vertragstext liegt dieser Vorlage als Anlage bei. Die Anlagen zum Vertrag
(Lagepläne und Ausführungszeichnungen) werden am Sitzungstag im Ratssaal
aushängen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
Es entstehen
Verwaltungskosten (Personalkosten) durch Baukontrollen und Abnahme sowie nach Fertigstellung
Unterhaltungskosten im Bereich Straßen- und Kanalbau. Gegengerechnet werden
müssen die Einnahmen durch Steuern und Gebühren.
Alternativen:
Keine
Vorschläge der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat, er möge beschließen, dem
Angebot der Frau Katharina Wirtz und der Frau Änne Wirtz zum Abschluss eines Erschließungsvertrages für
die Erschließung des Bebauungsplangebietes IV-7, Brockersweg, zuzustimmen und
die Verwaltung zu beauftragen, den Abschluss des Vertragswerkes herbeizuführen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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256,8 kB
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