Entscheidungsvorlage - VO/1457/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beschluss des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport vom 11. November 2008 wurde dem Verein ein pauschaler Betriebskostenzuschuss für das Vereinsheim am Kiefernweg in Höhe von 3.000,00 € mit der Maßgabe bewilligt, diesen Betrag anteilig zu kürzen, wenn die Bauabnahme erst nach Januar 2009 erfolgt. Nach einem Jahr sollte anhand belastbarer Nachweise eine Neuberechnung erfolgen und die Angelegenheit erneut im Fachausschuss beraten werden.

 

Für 2009 erhielt der Verein einen pauschalen, um zwei Monate gekürzten Zuschuss zu den Betriebskosten des Vereinsheims in Höhe von 2.500,00 € (Bauabnahme im März 2009).

 

Die Schießsportfreunde Wegberg haben auf Anforderung die entsprechenden Nachweise der Betriebskosten für das Vereinsheim (Wasser, Strom, Müll, Heizung usw.) vorgelegt:

 

Frisch- und Schmutzwasser Vereinsheim:

262,68 €

Öl (Heizung): 

2.516,85 €

Strom:

438,93 €

Grundsteuer B einschließlich Gewässerunterhaltung:

115,27 €

Schornsteinfeger:

63,11 €

Gebäudeversicherung:

1.218,71 €

Haftpflichtversicherung Außenbereich:

171,03 €

Müllgebühren:

118,34 €

Gesamtaufwendungen.

4.904,92 €

 

Das Vereinsheim der Sportfreunde Wegberg hat eine Gesamtnutzungsfläche von 613,94 m² im Keller- und Erdgeschoss; das Obergeschoss und die Pistolenanlage 1 sind derzeit noch nicht ausgebaut. Das Öllager und der Raum für die Heizung/Technik im Kellergeschoss bleiben als Nutzungsfläche -wie in vergleichbaren Fällen auch- unberücksichtigt.

 

Von der Gesamtnutzungsfläche von 613,94 m² entfallen 474,51 m² auf den sportlichen Nutzungsbereich und 139,43 m² auf den gesellschaftlichen Teil. Im Erdgeschoss (Gesellschaftsraum) sind die Verkehrsflächen (Flure, Windfang) und die Toiletten dem gesellschaftlichen Teil zugeordnet.

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 19.12.1995 bei diesbezüglichen Anträgen der Sportfreunde Uevekoven und des Schießsportvereins Tüschenbroich entschieden, den Anteil der Betriebskosten an der sportlichen Nutzfläche voll und den Anteil der gesellschaftlichen Nutzfläche zu einem Anteil von 1/3 der Betriebskosten zu berücksichtigen.

 

Die Berechnung des Zuschusses wird wie folgt vorgenommen:

 

Anerkannte Betriebskosten:

4.904,92 €

Zu berücksichtigende Gesamtfläche:

613,94 m²

Erstattungsbetrag je m²:  (4.904,92 €/ 613,94 m²) =

7,99 €

Erstattung sportlicher Bereich: 474,51 m²  x 7,99 €=

3.791,35 €

Erstattung gesellschaftlicher Bereich:139,43m²/3 x 7,99 € =

371,35 €

Erstattungsbetrag insgesamt:

4.162,70 €

 

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Betrag auf die glatte Summe von 4.150,00 € abzurunden und den Schießsportfreunden Wegberg als jährlichen pauschalen Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten des Vereinsheims zu gewähren. Diese Regelung soll im Rahmen der Haushaltsberatungen jährlich neu beschlossen werden und vorbehaltlich einer Änderung gelten.

 

Im Haushalt 2010 sind bei dem Produkt 08 02 00 (Sportförderung), Sachkonto 5318100, hierfür zunächst 3.000,00 € veranschlagt worden, da bei der Erstellung des Haushaltsplanes 2010 noch keine Berechnungsgrundlage vorlag.

 

Die Verwaltung schlägt vor, für das Jahr 2010 den veranschlagten pauschalen Zuschuss zu den Betriebskosten in Höhe von 3.000,00 € zu zahlen. Der neu berechnete pauschale Zuschuss in Höhe von 4.150,00 € soll dann ab 2011 mit in die Haushaltsberatungen eingebracht werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Bei Produkt 08 02 00 - Sportförderung - Sachkonto 53 18 100 sind für den Zuschuss der Betriebskosten des Vereinsheims der Sportfreunde Wegberg im Haushalt 2010 3.000,00 € veranschlagt.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, dem Verein einen pauschalen jährlichen Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten des Vereinsheims von 4.150,00 € zu gewähren.

 

Für das Jahr 2010 soll der bereits veranschlagte pauschale Zuschuss zu den Betriebskosten in Höhe von 3.000,00 € gezahlt werden. Der neu berechnete pauschale Zuschuss in Höhe von 4.150,00 € soll dann ab 2011 mit in die Haushaltsberatungen eingebracht werden.

 

 

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