Entscheidungsvorlage - VO/1461/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung eines Familienpasses - Bürgerantrag vom 06. Oktober 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
|
Entscheidung
|
|
|
|
22.06.2010
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 06.10.2009 ist ein Bürgerantrag zur Einführung
eines Familienpasses auf örtlicher Ebene an die Stadt Wegberg gerichtet worden.
Der Rat hat diesen Antrag am 06.10.2010 an den Ausschuss für Bildung, Kultur,
Soziales und Sport verwiesen. Eine zeitnahe Beratung des Antrages war aus
terminlichen Gründen in früheren Sitzungen nicht möglich. Der Antrag ist im
Wortlaut beigefügt.
Ein Familienpass kann sich je nach Beschluss auf
kinderreiche Familien, auf Familien mit geringem Einkommen und auf Familien in
besonderen Lebensumständen beziehen. Sie werden üblicherweise einkommensunabhängig
vergeben oder beinhalten Staffelungen in Abhängigkeit von der Bedürftigkeit im
Zusammenhang mit bestimmten Leistungen. Über den Personenkreis kann lokal entschieden
werden.
Die verschiedenen lokalen Familienpassregelungen zeigen ein
breites Spektrum von Leistungen, die Bestandteil eines Familienpasses sein
können. Regelungen können sich z.B. auf freizeitorientierte, kulturelle und
bildungsbezogene Leistungen, Fahrten mit dem ÖPNV oder Gebühren für kommunale
Abgaben beziehen.
Die Stadt Wegberg unterhält nur sehr wenige Einrichtungen,
auf die eine Regelung im Sinne des Familienpasses Anwendung finden könnte.
Beispielhaft seien hier das Hallenbad oder das Ferienprogramm der Stadt
genannt. In allen Bereichen sind sehr auf die Leistung bezogene
Ermäßigungsgründe für verschiedene Bevölkerungsgruppen vereinbart. Andere
Möglichkeiten, wie z.B. die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs oder
überregionale Einrichtungen wären durch eine Einführung des Familienpasses in
Wegberg nicht betroffen.
Da der Wirkungskreis eines Familienpasses nur sehr begrenzt
wäre und vor dem Hintergrund, dass bereits viele flexibel gestaltete
Einzelermäßigungen in den Einrichtungen vereinbart sind, soll ein Familienpass
nicht eingeführt werden. Auch die Hürde, dass ggf. eine Familie zunächst einen
Pass beantragen muss, um eine Ermäßigung der Kosten zu erlagen, stellt keine
Erleichterung dar. Eine überregionale Anerkennung eines „Wegberger
Familienpasses“ ist sehr unwahrscheinlich, da die Kriterien von
Kostenermäßigungen naturgemäß lokal sehr unterschiedlich sein können.
Nach Meinung der Verwaltung soll daher
auf eine Einführung eines lokalen Familienpasses verzichtet werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
22,3 kB
|
