Entscheidungsvorlage - VO/1461/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 06.10.2009 ist ein Bürgerantrag zur Einführung eines Familienpasses auf örtlicher Ebene an die Stadt Wegberg gerichtet worden. Der Rat hat diesen Antrag am 06.10.2010 an den Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport verwiesen. Eine zeitnahe Beratung des Antrages war aus terminlichen Gründen in früheren Sitzungen nicht möglich. Der Antrag ist im Wortlaut beigefügt.

 

Ein Familienpass kann sich je nach Beschluss auf kinderreiche Familien, auf Familien mit geringem Einkommen und auf Familien in besonderen Lebensumständen beziehen. Sie werden üblicherweise einkommensunabhängig vergeben oder beinhalten Staffelungen in Abhängigkeit von der Bedürftigkeit im Zusammenhang mit bestimmten Leistungen. Über den Personenkreis kann lokal entschieden werden.

 

Die verschiedenen lokalen Familienpassregelungen zeigen ein breites Spektrum von Leistungen, die Bestandteil eines Familienpasses sein können. Regelungen können sich z.B. auf freizeitorientierte, kulturelle und bildungsbezogene Leistungen, Fahrten mit dem ÖPNV oder Gebühren für kommunale Abgaben beziehen.

 

Die Stadt Wegberg unterhält nur sehr wenige Einrichtungen, auf die eine Regelung im Sinne des Familienpasses Anwendung finden könnte. Beispielhaft seien hier das Hallenbad oder das Ferienprogramm der Stadt genannt. In allen Bereichen sind sehr auf die Leistung bezogene Ermäßigungsgründe für verschiedene Bevölkerungsgruppen vereinbart. Andere Möglichkeiten, wie z.B. die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs oder überregionale Einrichtungen wären durch eine Einführung des Familienpasses in Wegberg nicht betroffen.

 

Da der Wirkungskreis eines Familienpasses nur sehr begrenzt wäre und vor dem Hintergrund, dass bereits viele flexibel gestaltete Einzelermäßigungen in den Einrichtungen vereinbart sind, soll ein Familienpass nicht eingeführt werden. Auch die Hürde, dass ggf. eine Familie zunächst einen Pass beantragen muss, um eine Ermäßigung der Kosten zu erlagen, stellt keine Erleichterung dar. Eine überregionale Anerkennung eines „Wegberger Familienpasses“ ist sehr unwahrscheinlich, da die Kriterien von Kostenermäßigungen naturgemäß lokal sehr unterschiedlich sein können.

 

Nach Meinung der Verwaltung soll daher auf eine Einführung eines lokalen Familienpasses verzichtet werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Kosten entstehen durch den Beschluss nicht.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt auf die Einführung eines Familienpasses zu verzichten.

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Anlagen

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