Entscheidungsvorlage - VO/1465/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussantrag des Tennisclub Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Entscheidung
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22.06.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit
Datum vom 25. November 2009 hat der Tennisclub Wegberg den in der Anlage
befindlichen Zuschussantrag an die Verwaltung gerichtet. Am 22. Februar 2010
fand ein Gespräch mit der Vorsitzenden und weiteren Vertretern des
Tennisvereins Wegberg statt.
In
diesem Gespräch machte die Vorsitzende neben dem Antrag auf einen
Pflegekostenzuschuss zur Pflege der vereinseigenen Platzanlage auch auf die
problematischen Zustände in den Umkleiden und den Duschräumen, die sich im
Gebäude der Ophover Mühle befinden, aufmerksam. Sie führte an, dass in den
Verhandlungen zum Verkauf der Ophover Mühle dem Verein immer versprochen worden
sei, dass vor dem Verkauf noch etliche Unterhaltungsarbeiten erfolgen sollen.
Dies ist nach Auskunft des Vereines nicht erfolgt. Auch nach Auskunft des SC
Wegberg, der im vorderen Gebäudeteil Dusch- und Toilettenräume nutzt, sind von
der Stadt zugesagte Unterhaltungsarbeiten in 2009 nicht ausgeführt worden.
Die
Verwaltung hat als Sofortmaßnahme zur Sicherstellung des Spielbetriebes den für
Unterhaltungsarbeiten in der Ophover Mühle in 2009 vorgesehenen Haushaltsansatz
in Höhe von 5.000 € unmittelbar an die beiden Vereine ausgezahlt. Die
Bedingung war, dass die Vereine die Reparaturen im Sanitärbereich (keine
Schönheitsreparaturen, zu denen der Verein vertraglich selbst verpflichtet war)
selbst beauftragt und die ordentliche Verwendung des Geldes nachweist. Hiermit
ist die Stadt ihrer Verpflichtung aus Zeiten vor dem Verkauf des Gebäudes nachgekommen.
Mit
Datum vom 12. April 2010 ist als Nachweis eine Rechnung der Fa. Bilen Bau durch
den Tennisverein vorgelegt worden. Diese weist einen Rechnungsbetrag in Höhe
von 3.321,29 € für Instandsetzungsarbeiten an Duschen und Toiletten aus.
Der Verein hat diesen Betrag unter Inanspruchnahme der städtischen Mittel
beglichen.
Der
beantragte Zuschuss zu den Pflege- und Unterhaltungskosten soll für die
vereinseigene Anlage nicht gezahlt werden. Ein Zuschuss zu Pflegekosten wird in
anderen Fällen nur gezahlt, wenn eine städtische Sportstätte vom Verein unterhalten
wird. Dies ist bei der Tennisanlage, die dem Tennisverein zur alleinigen
Nutzung verpachtet ist, nicht der Fall. Eine nachträgliche Bezuschussung
bereits geleisteter Ausgaben (z.B. Terrassenbau) ist in vergleichbaren Fällen
ebenfalls abgelehnt worden.
Der
Verwaltung ist bewusst, dass der Verein eine sehr gute und intensive
Jugendarbeit leistet und eine weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannte
hervorragende Platzanlage unterhält. Von einer weiteren Zuschussgewährung soll
dennoch abgesehen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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91,6 kB
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