Entscheidungsvorlage - VO/1465/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Datum vom 25. November 2009 hat der Tennisclub Wegberg den in der Anlage befindlichen Zuschussantrag an die Verwaltung gerichtet. Am 22. Februar 2010 fand ein Gespräch mit der Vorsitzenden und weiteren Vertretern des Tennisvereins Wegberg statt.

 

In diesem Gespräch machte die Vorsitzende neben dem Antrag auf einen Pflegekostenzuschuss zur Pflege der vereinseigenen Platzanlage auch auf die problematischen Zustände in den Umkleiden und den Duschräumen, die sich im Gebäude der Ophover Mühle befinden, aufmerksam. Sie führte an, dass in den Verhandlungen zum Verkauf der Ophover Mühle dem Verein immer versprochen worden sei, dass vor dem Verkauf noch etliche Unterhaltungsarbeiten erfolgen sollen. Dies ist nach Auskunft des Vereines nicht erfolgt. Auch nach Auskunft des SC Wegberg, der im vorderen Gebäudeteil Dusch- und Toilettenräume nutzt, sind von der Stadt zugesagte Unterhaltungsarbeiten in 2009 nicht ausgeführt worden.

 

Die Verwaltung hat als Sofortmaßnahme zur Sicherstellung des Spielbetriebes den für Unterhaltungsarbeiten in der Ophover Mühle in 2009 vorgesehenen Haushaltsansatz in Höhe von 5.000 € unmittelbar an die beiden Vereine ausgezahlt. Die Bedingung war, dass die Vereine die Reparaturen im Sanitärbereich (keine Schönheitsreparaturen, zu denen der Verein vertraglich selbst verpflichtet war) selbst beauftragt und die ordentliche Verwendung des Geldes nachweist. Hiermit ist die Stadt ihrer Verpflichtung aus Zeiten vor dem Verkauf des Gebäudes nachgekommen.

 

Mit Datum vom 12. April 2010 ist als Nachweis eine Rechnung der Fa. Bilen Bau durch den Tennisverein vorgelegt worden. Diese weist einen Rechnungsbetrag in Höhe von 3.321,29 € für Instandsetzungsarbeiten an Duschen und Toiletten aus. Der Verein hat diesen Betrag unter Inanspruchnahme der städtischen Mittel beglichen.

 

Der beantragte Zuschuss zu den Pflege- und Unterhaltungskosten soll für die vereinseigene Anlage nicht gezahlt werden. Ein Zuschuss zu Pflegekosten wird in anderen Fällen nur gezahlt, wenn eine städtische Sportstätte vom Verein unterhalten wird. Dies ist bei der Tennisanlage, die dem Tennisverein zur alleinigen Nutzung verpachtet ist, nicht der Fall. Eine nachträgliche Bezuschussung bereits geleisteter Ausgaben (z.B. Terrassenbau) ist in vergleichbaren Fällen ebenfalls abgelehnt worden.

 

Der Verwaltung ist bewusst, dass der Verein eine sehr gute und intensive Jugendarbeit leistet und eine weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannte hervorragende Platzanlage unterhält. Von einer weiteren Zuschussgewährung soll dennoch abgesehen werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Kosten entstehen durch den Beschluss nicht.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport lehnt den Antrag des TC Wegberg auf einen Zuschuss zur Pflege und Unterhaltung der vereinseigenen Tennisplätze und der dazugehörigen Grünanlagen ab.

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Anlagen

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