Empfehlungsvorlage - VO/1474/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des § 1 der Geschäftsordnung, Antrag von Ratsfrau Nelsbach vom 01.02.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Stever, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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29.06.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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13.07.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ratsfrau Sandra
Nelsbach (UB-UWG) hat mit Datum vom 01.02.2010 den nachfolgenden Antrag gemäß § 20 der
Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg gestellt.
„Der Rat
der Stadt Wegberg möge beschließen:
Vorlagen müssen
und nicht „sollen‘ nach §1 der Geschäftsordnung für alle
Ratsmitglieder zur Verfügung gestellt werden.
Werden die
Vorlagen nicht zur Verfügung gestellt, so ist der Tagesordnungspunkt von der
Tagesordnung zu nehmen.“
Der
Antrag wurde am
Die
Formulierung „sollen“ beinhaltet bereits die Verpflichtung
entsprechend zu verfahren. Von diesem Grundsatz kann nur als wichtigen Gründen
abgewichen werden.
Die
o.g. Formulierung in § 1 der Geschäftsordnung beinhaltet daher die grundsätzliche
Verpflichtung Vorlagen für alle Ratsmitglieder zur Verfügung zu stellen. Dies
erfolgt zurzeit mittels des Ratsinformationssystems bzw. durch die Übersendung von schriftlichen Unterlagen an
die jeweiligen Mitglieder. Sollte eine Vorlage bei Versendung der Einladung
noch nicht fertig sein, wird diese alsbald zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt
zum einen durch Versand mittels email und parallel hierzu durch Freischaltung
im Ratsinformationssystem ALLRIS. Ferner wird für die Gremienmitglieder, die
noch schriftliche Unterlagen beziehen, eine entsprechende Anzahl der Vorlagen
in die Fraktionssitzungen geliefert.
Dies
wird analog für die Mitglieder in Ausschüssen so gehandhabt.
Die
Verwaltung sieht daher die Regelung des § 1 der Geschäftsordnung im Bezug auf
die zur Verfügungstellung von Vorlagen als ausreichend an. Ein Bedarf für einen
hierüber hinaus gehenden Beschluss des Rates im Sinne des
Antrages von Ratsfrau Nelsbach wird von Seiten der Verwaltung nicht gesehen.
Ferner
würde ein Beschluss gemäß dem gestellten Antrag, die Beratung eines
Tagesordnungspunktes, auch bei größter Wichtigkeit ausschließen, wenn hierzu
keine Vorlage durch die Verwaltung erstellt worden ist.
Die
Verwaltung empfiehlt daher aus den vorgenannten Gründen dem Antrag nicht zu
entsprechen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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24,8 kB
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