Empfehlungsvorlage - VO/1474/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ratsfrau Sandra Nelsbach (UB-UWG) hat mit Datum vom 01.02.2010 den nachfolgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg gestellt.

 

„Der Rat der Stadt Wegberg möge beschließen:

Vorlagen müssen und nicht „sollen‘ nach §1 der Geschäftsordnung für alle Ratsmitglieder zur Verfügung gestellt werden.

 

Werden die Vorlagen nicht zur Verfügung gestellt, so ist der Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu nehmen.“

 

 

Der Antrag wurde am 23.03.2010 in den Rat eingebracht und von diesem an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

 

Die Formulierung „sollen“ beinhaltet bereits die Verpflichtung entsprechend zu verfahren. Von diesem Grundsatz kann nur als wichtigen Gründen abgewichen werden.

 

Die o.g. Formulierung in § 1 der Geschäftsordnung beinhaltet daher die grundsätzliche Verpflichtung Vorlagen für alle Ratsmitglieder zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt zurzeit mittels des Ratsinformationssystems bzw. durch die  Übersendung von schriftlichen Unterlagen an die jeweiligen Mitglieder. Sollte eine Vorlage bei Versendung der Einladung noch nicht fertig sein, wird diese alsbald zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt zum einen durch Versand mittels email und parallel hierzu durch Freischaltung im Ratsinformationssystem ALLRIS. Ferner wird für die Gremienmitglieder, die noch schriftliche Unterlagen beziehen, eine entsprechende Anzahl der Vorlagen in die Fraktionssitzungen geliefert.

 

Dies wird analog für die Mitglieder in Ausschüssen so gehandhabt.

 

 

Die Verwaltung sieht daher die Regelung des § 1 der Geschäftsordnung im Bezug auf die zur Verfügungstellung von Vorlagen als ausreichend an. Ein Bedarf für einen hierüber hinaus gehenden Beschluss des Rates im Sinne des Antrages von Ratsfrau Nelsbach wird von Seiten der Verwaltung nicht gesehen.

 

 

Ferner würde ein Beschluss gemäß dem gestellten Antrag, die Beratung eines Tagesordnungspunktes, auch bei größter Wichtigkeit ausschließen, wenn hierzu keine Vorlage durch die Verwaltung erstellt worden ist.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt daher aus den vorgenannten Gründen dem Antrag nicht zu entsprechen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

-keine-

 

 

 

Alternativen:

 

-keine-

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dem Antrag der Ratsfrau Nelsbach vom 01.02.2010 nicht zu entsprechen und somit abzulehnen.

 

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Anlagen

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