Entscheidungsvorlage - VO/1436/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Antrag der CDU-Fraktion vom 17.05.2010 gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:

 

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, Mitglied im Vergleichsring Abwasserbeseitigung bei der KGSt zu werden.

 

Begründung:

 

Beim Blick in den städtischen Haushalt zeigt sich alljährlich das beim Produkt 11.03.01 Abwasserbeseitigung sowohl im Ergebnisplan aber insbesondere im Finanzplan die größten Aufwendung und Auszahlungen des städtischen Haushalts veranschlagt werden. Um eine Aussage zur Wirtschaftlichkeit des getätigten Aufwands und der verfügten Auszahlungen machen zu können, fehlen Vergleiche zu anderen Kommunen. Die KGSt hat hierzu ein anerkanntes Instrumentarium für Vergleiche geschaffen, die so genannten Vergleichsringe.

Kommunen messen und vergleichen in Vergleichsringer ihre Leistungen. Durch den Kennzahlenvergleich und den Erfahrungsaustausch können sie ihre Stärken und Schwächen analysieren und so ihre Zielerreichung, Wirtschaftlichkeit, Qualität optimieren. Seit 1996 begleitet die KGSt, unterstützt von Praktikern aus Kommunen, diese Benchmarkingprojekte. An diesen haben mehr als 2.600 Kommunen und Institutionen teilgenommen.

Ein Vergleichsring entsteht auf Anregung interessierter Kommunen oder durch Initiative der KOSt. Soll zu einem bestimmten Thema ein neuer Vergleichsring angestoßen werden, fragt die KGSt das Interesse bei Kommunen ab. Bereits dabei wird auf die Vergleichbarkeit geachtet, insbesondere bezüglich der Größe, der Art der Kommune (z. B. Kreis, kreisfreie Stadt, kreisangehörige Stadt) oder landesrechtlicher Besonderheiten. Interessierte Kommunen werden in einer unverbindlichen Auftaktveranstaltung über das Vorgehen, die Zeitplanung, den Aufwand und die nächsten Schritte informiert. Um auch für Wegberg entsprechende Aussagen im Bereich der Abwasserbeseitigung machen zu können, beantragt die CDU- Fraktion, dass die Stadt Wegberg Mitglied im Vergleichsring Abwasserbeseitigung bei der KOSt werden soll.

 

Die Ergebnisse sind im entsprechenden Fachausschuss vierteljährlich vorzustellen.“

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt Kenntnis und verweist den Antrag an den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr.

 

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Anlagen

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