Entscheidungsvorlage - VO/1442/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Antrag der Ratsfrau Sandra Nelsbach vom 24.05.2010 gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:

 

„Ermittlung der Nettokaltmieten von Gewerbeflächen im „Hauptzentrum Innenstadt‘

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

von Seiten der Geschäftsleute beschwert man sich vielfach über zu hohe Mieten in der Innenstadt. Daher stelle ich nach §20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg den Antrag, die Verwaltung möge die Nettokaltmieten pro Quadratmeter im „Hauptzentrum Innenstadt“ (Geltungsbereich aus Vorlage - Voll 100/09) ermitteln.

Die Daten sollen nach folgenden Kriterien veröffentlicht werden:

 

Anzahl Gewerbeflächen mit einer

Nettokaltmiete bis 5€ pro qm

Nettokaltmiete bis 8€ pro qm

Nettokaltmiete bis 10€ pro qm

Nettokaltmiete pro über 10€ pro qm

 

Anzahl der leerstehenden Gewerbeflächen mit einer

Nettokaltmiete bis 5€ pro qm

Nettokaltmiete bis 8€ pro qm

Nettokaltmiete bis 1 0€ pro qm

Nettokaltmiete pro über 10€ pro qm“

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt Kenntnis und verweist den Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung.

 

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Anlagen

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