Empfehlungsvorlage - VO/1449/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ratsfrau Nelsbach (UB-UWG) hat mit Datum vom 01.02.2010 den nachfolgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg gestellt.

„Der Rat der Stadt Wegberg möge beschließen:

finden Informationsveranstaltungen für Mitglieder des Rates der Stadt Wegberg außerhalb von Ausschuss- und Ratssitzungen statt, so sind die Fraktionsvorsitzenden und die fraktionslosen Ratsleute einzuladen. Sachkundige Bürger aus den entsprechenden Ausschüssen dürfen auch an der Informationsveranstaltung teilnehmen.“

 

 

Der Rat hat den Antrag am 23.03.2010 an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

In der Vergangenheit sind die fraktionslosen Ratsmitglieder zu Informationsveranstaltungen, die sich an die Ratsmitglieder oder an die Fraktionsvorsitzenden gerichtet haben, unabhängig von einer Fraktionszugehörigkeit eingeladen worden (z.B. Gespräch hinsichtlich der konstituierenden Sitzung des Rates im September 2009, Infoveranstaltung am 09.11.2009 für die neuen Ratsmitglieder).

Gleiches gilt für Veranstaltungen, die sich an die Mitglieder eines Ausschusses richten. Auch in diesen Fällen werden die Ausschussmitglieder unabhängig von einer Fraktionszugehörigkeit eingeladen.

 

Beide vorgenannten Fälle können nur bei Veranstaltungen der Stadt Wegberg sichergestellt werden. Auf Einladungen von Dritten hat die Stadt nur insoweit Einfluss, dass in den Fällen, in denen der Organisator der Veranstaltung im vorhinein an die Stadt herantritt und sich bezüglich des Adressatenkreises erkundigt, seitens der Stadt Wegberg auf die fraktionslosen Ratsmitglieder hingewiesen wird. In wieweit diesem Umstand von Dritten Rechnung getragen wird, entzieht sich dem direkten Einfluss der Stadt Wegberg.

Ein entsprechender Hinweis ist in der Vergangenheit jeweils erfolgt und wird auch zukünftig so vorgenommen werden.

Gleiches gilt entsprechend für die Mitglieder eines Ausschusses.

 

Soweit Einladungen oder Schreiben von Dritten explizit an die Fraktionen gerichtet werden, kann von Seiten der Stadt diese nicht auf weitere Personen, z.B. fraktionslose Ratsmitglieder, erweitert werden. Dies wäre auch im Falle einer entsprechenden Beschlussfassung im Sinne des Antrages nicht möglich.

 

Desweiteren können durch Beschluss des Rates besetzte Gremien bzw. Mitgliedschaften, die den Fraktionsvorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen vorbehalten sind, aufgrund der begrenzten Anzahl der Mitglieder nicht pauschal um die fraktionslosen Ratsmitglieder erweitert werden.

 

Insoweit sieht die Verwaltung keine Erfordernis für einen Beschluss in Sinne des Antrags von Ratsfrau Nelsbach.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

- keine -

 

 

Alternativen:

 

- keine –

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Antrag von Ratsfrau Nelsbach vom 01.02.2010 abzulehnen.

 

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Anlagen

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