Empfehlungsvorlage - VO/1449/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Informationsrecht nach § 6 Geschäftsordnung, Antrag von Ratsfrau Nelsbach vom 01.02.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Stever, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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29.06.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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13.07.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ratsfrau
Nelsbach (UB-UWG) hat mit Datum vom 01.02.2010 den nachfolgenden Antrag gemäß § 20 der
Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg gestellt.
„Der Rat
der Stadt Wegberg möge beschließen:
finden
Informationsveranstaltungen für Mitglieder des Rates der Stadt Wegberg
außerhalb von Ausschuss- und Ratssitzungen statt, so sind die
Fraktionsvorsitzenden und die fraktionslosen Ratsleute einzuladen. Sachkundige
Bürger aus den entsprechenden Ausschüssen dürfen auch an der
Informationsveranstaltung teilnehmen.“
Der
Rat hat den Antrag am
In
der Vergangenheit sind die fraktionslosen Ratsmitglieder zu Informationsveranstaltungen,
die sich an die Ratsmitglieder oder an die Fraktionsvorsitzenden gerichtet
haben, unabhängig von einer Fraktionszugehörigkeit eingeladen worden (z.B. Gespräch
hinsichtlich der konstituierenden Sitzung des Rates im September 2009, Infoveranstaltung
am
Gleiches
gilt für Veranstaltungen, die sich an die Mitglieder eines Ausschusses richten.
Auch in diesen Fällen werden die Ausschussmitglieder unabhängig von einer Fraktionszugehörigkeit
eingeladen.
Beide
vorgenannten Fälle können nur bei Veranstaltungen der Stadt Wegberg sichergestellt
werden. Auf Einladungen von Dritten hat die Stadt nur insoweit Einfluss, dass
in den Fällen, in denen der Organisator der Veranstaltung im vorhinein an die
Stadt herantritt und sich bezüglich des Adressatenkreises erkundigt, seitens
der Stadt Wegberg auf die fraktionslosen Ratsmitglieder hingewiesen wird. In
wieweit diesem Umstand von Dritten Rechnung getragen wird, entzieht sich dem
direkten Einfluss der Stadt Wegberg.
Ein
entsprechender Hinweis ist in der Vergangenheit jeweils erfolgt und wird auch
zukünftig so vorgenommen werden.
Gleiches
gilt entsprechend für die Mitglieder eines Ausschusses.
Soweit
Einladungen oder Schreiben von Dritten explizit an die Fraktionen gerichtet
werden, kann von Seiten der Stadt diese nicht auf weitere Personen, z.B.
fraktionslose Ratsmitglieder, erweitert werden. Dies wäre auch im Falle einer
entsprechenden Beschlussfassung im Sinne des Antrages nicht möglich.
Desweiteren
können durch Beschluss des Rates besetzte Gremien bzw. Mitgliedschaften, die
den Fraktionsvorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen vorbehalten sind,
aufgrund der begrenzten Anzahl der Mitglieder nicht pauschal um die
fraktionslosen Ratsmitglieder erweitert werden.
Insoweit
sieht die Verwaltung keine Erfordernis für einen Beschluss in Sinne des Antrags
von Ratsfrau Nelsbach.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,1 kB
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