Empfehlungsvorlage - VO/1470/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Umrüstung eines Dienstfahrzeuges auf Gasbetrieb, Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 15.03.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss (HF)
|
Vorberatung
|
|
|
|
29.06.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
13.07.2010
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Fraktion Bündnis‘90/Die Grünen hat mit Datum vom
„Die
Fraktion Bündnis‘90/Die Grünen beantragt nach § 20 GO, das am
Die
notwendigen Kosten werden durch Einsparungen im Verbrauch erwirtschaftet.
Begründung:
Durch
das Zukunftsinvestitionsgesetz wurde — umgesetzt durch Beschluss des
Rates der Stadt Wegberg - zeitlich befristete die Möglichkeit geschaffen, zur
Beschleunigung von Investitionen und zur Unterstützung der heimischen
Wirtschaft, die Vergabegrenzen anzuheben. Dadurch wurde die Verwaltung der
Stadt Wegberg vertreten durch und auf Veranlassung von Bürgermeister Pillich in
die Lage versetzt, den Dienstwagen für Herrn Pillich ohne Beteiligung des Rates
und ohne Ausschreibung anzuschaffen. Aus diesem Grund war es uns nicht möglich
zu prüfen, ob die Anschaffung eines Dienstwagens überhaupt notwendig ist und
bei der Anschaffung auf eine möglichst umweltfreundliche Anschaffung zu
dringen.
Durch
die Umrüstung des Dienstwagens auf Gasbetrieb wird wenigstens nachträglich die
Umweltbilanz dieses Fahrzeuges verbessert. Aufgrund des hohen Defizits des
Haushaltes der Stadt Wegberg schlagen wir als Alternative den Verkauf des
Fahrzeuges vor. Der Verkaufspreis sowie die eingesparten Kosten verringern das
Haushaltsdefizit der Stadt Wegberg.“
Der
Antrag wurde am
Einleitend
stellt die Verwaltung folgenden Sachverhalt klar, dass die Anschaffung des oben
genannten Dienstwagens nicht im Rahmen des vom Rat der Stadt Wegberg
beschlossen Zukunftsinvestitionsgesetzes erfolgt ist, sondern das Fahrzeug am
Nach
der gültigen Fassung der Hauptsatzung (vgl. Art. 12 Absatz 3 Buchstabe b)
für Auftragsvergaben für Lieferungen und
Leistungen gelten nach der VOL bei freihändigen Vergaben bis zu einem
Auftragswert von 100.000 EUR als „einfache Geschäfte der laufenden
Verwaltung“, die im Namen des Rates auf den Bürgermeister übertragen
sind. Die Anschaffung erfolgte mit ausdrücklicher Zustimmung der Kämmerei und
der Rechnungsprüfung.
Der
Rat der Stadt hat sich am
Weiterhin
weist die Verwaltung ausdrücklich darauf hin, dass der Dienstwagen nicht, wie
dargestellt, ausschließlich dem Bürgermeister vorbehalten ist, sondern dem
gesamten Verwaltungsvorstand sowie den Mitarbeitern des Bürgermeisterbüros und
den angegliederten Fachbereichen zur Verfügung steht.
Die
Verwaltung geht bei der im Antrag vom
Die
Fahrzeuge der Mercedes B-Klassen-Baureihe sind, laut telefonischer Auskunft der
Mercedes-Vertretung Mönchengladbach und zweier freien Werkstätten, bis Baujahr
Mitte 2008, seitens des Herstellers aufgrund thermischer Probleme nicht zur
Umrüstung auf Auto- und/oder Erdgas freigegeben. Die erstmalige Zulassung des
Dienstwagens erfolgte am
Das
werkseitig angebotene Modell B 170 NGT BlueEfficiency wird direkt mit geänderten
Zylinderköpfen bzw. Ventilsitzen und -schäften produziert.
Zuzüglich
zu den kalkulierten Kosten von ca. 1.800,00 € für eine vollsequentielle
LPG-Anlage addieren sich ca. 1.100,00 € für die Schaffung der technischen
Voraussetzung.
Mit
Blick auf die relativ geringe Fahrleistung von ca. 5.000 km jährlich und den
niedrigen Spritverbrauch von unter 7,5 Litern auf 100 km ergibt sich eine
jährliche Einsparung von unter 300,00 € an Kraftstoffkosten.
Beispielrechnung:
Benzin:
5.000 km x 7,5
ltr je 100 km x 1,40 € je ltr = 525,00
€
LPG (Autogas):
5.000 km x 7,5
ltr je 100 km x 0,65 € je ltr = 243,75
€
Ersparnis jährlich:
525,00 € – 243,75
€ = 281,25€
Aufgrund
des höheren Literpreises von CNG (Erdgas) von zurzeit ca. 0,80 € fällt
die jährliche Ersparnis noch niedriger aus.
Abschließend
kommt die Verwaltung zum Ergebnis, dass aufgrund der niedrigen Fahrleistung,
des geringen Kraftstoffverbrauches, der bauartbedingten hohen Umrüstungskosten
sowie des langen Amortisierungszeitraums von 10 Jahren und der unklaren
steuerlichen Anschlusssituation nach dem Jahr 2018 eine Umrüstung auf LPG oder
CNG nicht sinnvoll ist.
Daher
schlägt die Verwaltung vor, den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur
Umrüstung eines Dienstfahrzeuges auf Gasbetrieb abzulehnen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
43,1 kB
|
