Entscheidungsvorlage - VO/1472/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 07.06.2010 wurde durch Herrn Udo Saatmann nachfolgender Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW gestellt:

 

 

„Bürgerantrag

In der Woche vor einer Wahl hat das Wahlbüro während der Üblichen Arbeitszeiten der Stadtverwaltung geöffnet.“

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Bürgerantrag wird an die Verwaltung verwiesen mit dem Auftrag im Haupt- und Finanzausschuss zu berichten.

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Anlagen

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