Empfehlungsvorlage - VO/1473/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung einer Wertgrenze für die Darstellung von Investitionen als Einzelmaßnahme im Teilfinanzplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Beteiligt:
- Stadtkämmerin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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29.06.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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13.07.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß
§ 4 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung ist festgelegt, dass im Teilfinanzplan
als einzelne Positionen die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen
entsprechend § 3 Abs. 1 Nrn. 15 bis 25 sowie die Summe der Einzahlungen, der
Auszahlungen und der Saldo daraus auszuweisen sind. Als Einzelmaßnahmen sind jeweils Investitionen oberhalb der vom Rat
festgelegten Wertgrenzen auszuweisen. Dazu sind zusätzlich zu den
maßnahmenbezogenen Beträgen nach Satz 1 die Investitionssumme und die bisher
bereitgestellten Haushaltsmittel sowie die Verpflichtungsermächtigungen für die
Folgejahre anzugeben.
Aufgrund
der dargestellten gesetzlichen Norm hat der Rat eine Wertgrenze, oberhalb derer
in den Teilfinanzplänen Einzelmaßnahmen auszuweisen sind durch formellen
Beschluss festzulegen.
In
den Haushaltsplänen seit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements sind
alle investiven Einzahlungen und Auszahlungen bis jetzt als Einzelmaßnahme,
einschließlich der bisher bereitgestellten Haushaltsmittel, der Verteilung auf
den Finanzplanungszeitraum sowie den Verpflichtungsermächtigungen für die
Folgejahre dargestellt worden.
Die
Darstellung aller Investitionsmaßnahmen hat sich hinsichtlich der dadurch
erzeugten Transparenz und auch der praktischen Abwicklung bewährt. Diese Vorgehensweise
sollte daher auch so fortgeführt werden. Die Verwaltung schlägt vor die
Wertgrenze auf 0 Euro festzusetzen.
