Empfehlungsvorlage - VO/1482/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ratsfrau Nelsbach (UB-UWG) hat mit Datum vom 01.02.2010 den nachfolgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg gestellt:

„Der Rat der Stadt Wegberg möge beschließen:

Wird dem Bürgermeister von einem Ratsmitglied oder einem sachkundigen Bürgern mitgeteilt, dass Vorlagen mit fehlerhaftem Inhalt zur Verfügung gestellt wurden, so sind die Vorlagen unverzüglich zu korrigieren.

Bei Aufruf des Tagesordnungspunktes während der Ratssitzung ist der Rat über die Änderung der Vorlage zu informieren.“

 

Der Antrag wurde am 23.03.2010 in den Rat eingebracht und von diesem an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

Der Antrag von Ratsfrau Nelsbach beinhaltet die Verpflichtung der  Verwaltung im Falle von fehlerhaften Vorlagen diese unverzüglich abzuändern.  Hierauf soll dann bei Aufruf des jeweiligen Tagesordnungspunktes in der Sitzung hingewiesen werden.

Durch eine solche Änderung würden jedoch nur die Vorlagen im Ratsinformationssystem verändert werden können, die schriftlichen Unterlagen blieben unverändert.

Es kann jedoch nicht gewünscht sein, dass die Ratsmitglieder bei der Vorbereitung auf die Sitzung mit differierenden Vorlagen arbeiten. Hierüber würden die Gremienmitglieder ggf. erst in der Sitzung informiert werden.

 

Sollte eine Vorlage nach Kenntnis der Verwaltung nicht richtig sein, so wurde diese in der Vergangenheit ggf. in der Sitzung zurückgezogen. Eine nachträgliche Änderung kann im Hinblick auf die Frist und die Vorbereitung der Gremienmitglieder auf die Sitzung problematisch sein.

 

Bei geringen Fehlern, die sachlich keine Veränderung darstellen (z.B. Schreib- Rechenfehler, u.a.), wurde in der Vergangenheit durch die Gremienmitglieder bzw. die Verwaltung hierauf bei Aufruf des Tagesordnungspunktes hingewiesen. In diesen Fällen wird kein weiterer Handlungsbedarf seitens der Verwaltung gesehen.

 

Die Verwaltung spricht sich dafür aus, dem Antrag von Ratsfrau Nelsbach aus Gründen der Klarheit und Eindeutigkeit der Vorlagen und zur Sicherung eines geregelten Ablaufes der Sitzungsvorbereitung nicht zu entsprechen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

-keine-

 

 

Alternativen:

-keine-

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dem Antrag von Ratsfrau Nelsbach vom 01.02.2010 hinsichtlich der Änderung von Vorlagen nicht zu entsprechen und diesen abzulehnen.

 

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Anlagen

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