Empfehlungsvorlage - VO/1482/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorlagen mit fehlerhaftem Inhalt, Antrag der Ratsfrau Nelsbach vom 01.02.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Stever, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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29.06.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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13.07.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ratsfrau
Nelsbach (UB-UWG) hat mit Datum vom 01.02.2010 den nachfolgenden Antrag gemäß § 20 der
Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg gestellt:
„Der Rat
der Stadt Wegberg möge beschließen:
Wird dem
Bürgermeister von einem Ratsmitglied oder einem sachkundigen Bürgern
mitgeteilt, dass Vorlagen mit fehlerhaftem Inhalt zur Verfügung gestellt
wurden, so sind die Vorlagen unverzüglich zu korrigieren.
Bei Aufruf des
Tagesordnungspunktes während der Ratssitzung ist der Rat über die Änderung der
Vorlage zu informieren.“
Der Antrag
wurde am
Der Antrag von
Ratsfrau Nelsbach beinhaltet die Verpflichtung der Verwaltung im Falle von fehlerhaften Vorlagen
diese unverzüglich abzuändern. Hierauf
soll dann bei Aufruf des jeweiligen Tagesordnungspunktes in der Sitzung
hingewiesen werden.
Durch eine
solche Änderung würden jedoch nur die Vorlagen im Ratsinformationssystem
verändert werden können, die schriftlichen Unterlagen blieben unverändert.
Es kann jedoch
nicht gewünscht sein, dass die Ratsmitglieder bei der Vorbereitung auf die
Sitzung mit differierenden Vorlagen arbeiten. Hierüber würden die
Gremienmitglieder ggf. erst in der Sitzung informiert werden.
Sollte eine
Vorlage nach Kenntnis der Verwaltung nicht richtig sein, so wurde diese in der
Vergangenheit ggf. in der Sitzung zurückgezogen. Eine nachträgliche Änderung
kann im Hinblick auf die Frist und die Vorbereitung der Gremienmitglieder auf
die Sitzung problematisch sein.
Bei geringen
Fehlern, die sachlich keine Veränderung darstellen (z.B. Schreib- Rechenfehler,
u.a.), wurde in der Vergangenheit durch die Gremienmitglieder bzw. die
Verwaltung hierauf bei Aufruf des Tagesordnungspunktes hingewiesen. In diesen
Fällen wird kein weiterer Handlungsbedarf seitens der Verwaltung gesehen.
Die Verwaltung
spricht sich dafür aus, dem Antrag von Ratsfrau Nelsbach aus Gründen der Klarheit
und Eindeutigkeit der Vorlagen und zur Sicherung eines geregelten Ablaufes der
Sitzungsvorbereitung nicht zu entsprechen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,2 kB
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