Entscheidungsvorlage - VO/1495/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen 3. Bauabschnitt im Rathaus sind im Haushalt 2010 der Stadt Wegberg im Finanzplan als Investitionsmaßnahme I 01131003  Mittel von 23.000,- €  vorgesehen. Diese Mittel sind gesperrt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 29.06.2010 beschlossen, dass die Verfügbarkeit gesperrter Haushaltsmittel nur durch Beschluss des Ausschusses erfolgen kann.

 

Zur Ausführung folgender u.a. geplanter brandschutztechnischer Maßnahmen im Rathaus sind die vorgenannten Mittel jedoch aus Gründen der Gefahrenabwehr zwingend erforderlich:

-          bauliche Brandschutzabschottungen im Speichergeschoss

-          Brandschutztüren und -klappen im Kellergeschoss (Bereich Archiv)

-          Feuerwehrlaufkarten (als notwendige Ergänzung der Brandmeldeanlage)

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

 

Alternativen:

 

Keine.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt, die Haushaltssperre bei der Investitionsmaßnahme I 01131003 – Umsetzung Brandschutz 3. Bauabschnitt Rathaus, mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

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