Empfehlungsvorlage - VO/1494/10

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 ist zum zweiten Mal nach den gesetzlichen Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements erstellt worden.

Gemäß § 95 Absatz 3 GO NRW leite ich Ihnen den Entwurf des Jahresabschlusses 2008 zur Feststellung durch den Rat zu.

Das Haushaltsjahr 2008 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem Überschuss in Höhe von 65.997,29 € ab.

Der Jahresüberschuss ist in der Schlussbilanz zum 31.12.2008 ausgewiesen.

Zu Einzelheiten des Jahresabschlusses verweise ich auf den beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses.

Der Rat stellt gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Außerdem entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters.

Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich der örtlichen Rechnungsprüfung zur Prüfung des Jahresabschlusses (§ 101 Absatz 8 GO NRW).

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es entstehen keine Kosten.

 

Alternativen:

Keine

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2008. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich zur Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 101 Absatz 8 GO NRW.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...