Entscheidungsvorlage - VO/1498/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Verfahrensleitende Beschlüsse in Angelegenheiten der Bauleitplanung, Antrag der CDU-Fraktion vom 17.05.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Tellers, Artur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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07.09.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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05.10.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg hat am 17.05.2010 den als Anlage
beigefügten Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung gestellt.
Hierzu
führt die Verwaltung aus:
Der
Antrag beinhaltet zwei Anforderungen, nämlich eine frühzeitige Beteiligung der
Politik nach Vorliegen eines ersten Grobkonzeptes sowie zusätzlich eine
nochmalige Beteiligung im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange.
Gemeint
ist offensichtlich eine Beteiligung
a) im sogenannten „frühzeitigen Beteiligungsverfahren „der Öffentlichkeit“
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und (in der Regel zeitgleich) der „Träger öffentlicher Belange“ gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
sowie
zusätzlich
b) vor der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, welche sich
wiederum sowohl an die Öffentlichkeit als auch an die Träger öffentlicher Belange
richtet.
Literatur
und Rechtsprechung gehen davon aus, dass zwingend nur zwei Ratsbeschlüsse
erfolgen müssen. Es sind dies der Aufstellungsbeschluss sowie der abschließende
Satzungsbeschluss. Beide Beschlüsse können in einer Sitzung gefasst werden;
eine vorgezogene Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss ist nur dann
zwingend erforderlich, wenn von den sogenannten
„Sicherungsinstrumenten“ (z. B. Veränderungssperre) Gebrauch
gemacht werden muss.
Im
Grundsatz hat die Verwaltung bisher die vorstehend zu a) beschriebene
Beteiligung durchgeführt. So auch in dem als Beispielfall aufgeführte Verfahren
Heidekamp. Ein Gestaltungskonzept war mit der Vorlage VO/0768/08 eingebracht
worden.
Richtig
ist aber, dass in der Regel (da formell nicht erforderlich) ein
Auslegungsbeschluss (auch Offenlagebeschluss genannt) nicht eingeholt wurde.
Die Verwaltung verkennt nicht, dass dies dazu führen kann, dass Planänderungen
sowie die Konkretisierung von Festsetzungen, die im Anschluss an das zu a)
beschriebene Verfahren erfolgen, der Entscheidungsgewalt in gewisser Weise
entzogen sind. Von daher ist es sinnvoll,
die Politik über die Auslegung zu informieren.
Die
Einräumung eines zusätzlichen Auslegungsbeschlusses würde zu nicht
unerheblichen Verfahrensverzögerungen führen. Nach Auffassung der Verwaltung kann
eine Einflussnahme auch dadurch erreicht werden, indem die Fraktionen über die Termine
der frühzeitigen Auslegung sowie der Offenlage benachrichtigt werden.
Aus
Gründen einer zügigen Durchführung, insbesondere von kleineren, evtl. auch
belanglosen Änderungsverfahren, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen,
diesen Weg zu beschreiten.
In
den letzten Bebauungsplanverfahren hat die Verwaltung diese Vorgehensweise
bereits praktiziert.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse:
a) Der Rat der Stadt ist in Bebauungsplanverfahren
frühzeitig über entsprechende Anträge aus der Bürgerschaft sowie über von der
Verwaltung beabsichtigte Verfahren zu informieren. Der Information sind erste
Grobkonzepte beizufügen.
b) Die Fraktionen sind in geeigneter Weise über die
Auslegungsverfahren (frühzeitige Beteiligung und Offenlage) zu informieren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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207,5 kB
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