Empfehlungsvorlage - VO/1502/10

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die CDU-Fraktion hatte mit Schreiben vom 15.12.2009 den Antrag gestellt, „der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Fläche des alten Sportplatzes Wildenrath (verlängerte Hochstraße) so umzugestalten, dass auf dieser Fläche Sitzbereiche für kirchliche Veranstaltungen an der Kapelle geschaffen werden, die Freifläche für Ballspiele genutzt werden kann, dort Klettermöglichkeiten bestehen und sofern keine brandschutzrechtlichen Bedenken bestehen hier eine Grillhütte errichtet wird.“ Begründet wird der Antrag unter anderem als Maßnahme zur Förderung des „sanften Tourismus“. Der Antrag und die zugehörige Begründung sind dieser Vorlage als Anlage 1 in Kopie beigefügt. Die Anlage 2 gibt die Lage der Antragsfläche wieder.

 

Der Antrag wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses am 02.03.2010 (Vorlage VO/1335/10) beraten. Die Verwaltung wurde daraufhin unter anderem beauftragt, sich zunächst weiterhin um die Förderung  einer Schutzhütte im Bereich des Sportplatzes Wildenrath zu bemühen.

 

In der vorgenannten Vorlage hatte die Verwaltung bereits über die naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen informiert. Nach den Festsetzungen des Landschaftsplanes liegt der Bereich im Naturschutzgebiet. Das östlich angrenzende Schaagbachtal ist darüber hinaus auf europäischer Ebene (als Fauna-Flora-Habitat / FFH-Gebiet) besonders geschützt. Änderungen in diesem Bereich bedürfen nach dem Naturschutzrecht der Zustimmung durch die zuständige Landschaftsbehörde. Daher wurden bereits seinerzeit die beantragten Änderungsvorstellungen mit der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) des Kreises erörtert. Die ULB stimmte den Vorstellungen nur in einem begrenzten Umfang im Sinne einer naturverträglichen Nutzung des ehemaligen Sportplatzes zu. Somit wäre die Nutzung der Fläche für kirchliche Prozessionen denkbar. In einem Ortstermin wurde von Seiten der ULB eine naturschutzrechtliche Befreiung zur Errichtung einer Schutzhütte für Wanderer und Radfahrer in Aussicht gestellt. Einer lärmintensiven Nutzung wird von Seiten der ULB jedoch weiterhin nicht zugestimmt, da sie den Belangen des Naturschutzes widerspräche.

 

Die Lage der Schutzhütte wurde daraufhin in der Örtlichkeit zunächst mit den Fachbehörden abgestimmt. Demnach bestünden aus Sicht der ULB und der Naturparkverwaltung „Schwalm –Nette“ zu einem Standort für eine zu den Seiten hin offene Hütte am südwestlichen Rand des ehemaligen Sportplatzes und damit im Bereich einer Wegegabelung keine Bedenken. Die Naturparkverwaltung hatte sich bereit erklärt, entsprechende Kostenangebote einzuholen und einen diesbezüglichen Förderantrag zu stellen. Bei der Stadt Wegberg verblieben dann der Eigenanteil und die Pflege der Schutzhütte und des Umfeldes.

 

Die Kapelle einschließlich Vorfläche befindet sich im Eigentum der Kirchengemeinde Wildenrath. Somit wurde von Seiten der Verwaltung ebenfalls Kontakt mit der Kirchengemeinde aufgenommen und die beantragte Umnutzung der ehemaligen Sportplatzfläche und Errichtung einer Schutzhütte erörtert. Die Vertreter der Kirchengemeinde sprechen sich vehement gegen eine Wiedernutzung der Sportplatzfläche und Errichtung einer Schutzhütte aus. Sie befürchten durch eine zusätzliche Frequentierung dieses Bereiches eine Zunahme von Vandalismusschäden an der Kapelle. Ferner wurde erklärt, dass die derzeitige im Besitz der Kirchengemeinde befindliche Vorfläche der Kapelle aus kirchlicher Sicht ausreichend groß dimensioniert sei. Ein weiterer Platzbedarf im Bereich der ehemaligen Sportplatzfläche für Prozessionen wird nicht gesehen. Ferner wurde dargelegt, dass die vor Jahren stattfindenden Ferienspiele durch den Abriss des Sportlerheims und der damit verbundenen fehlenden Infrastruktur an dieser Stelle nicht wieder aktiviert werden könnten. In diesem Zusammenhang wurde auf die problematische naturschutzrechtliche Genehmigungspraxis für derartige Veranstaltungen hingewiesen. Ferner seien in der Vergangenheit die Anlieger der Hochstraße durch „Fremdnutzer“ der Sportplatzfläche insbesondere in den Abend- und Nachtstunden durch Lärm beeinträchtigt worden. Man sei heute froh, dass durch den Abriss des durch Vandalismus mehrfach beschädigten Sportlerheimes und Bepflanzung dieser Fläche nun „Ruhe eingekehrt sei“. Andere Ortsvereine, die eine Nutzung der ehemaligen Sportplatzfläche anstreben könnten, seien der Kirchengemeinde nicht bekannt. Darüber hinaus wurde in diesem Gespräch auf Vandalismusschäden an anderen Wanderhütten hingewiesen und erklärt, dass die Kapelle als Regenschutz von Wanderer genutzt werde. Von Seiten der Kirchengemeinde wurde angeregt, die beabsichtigten Nutzungen zur Förderung des sanften Tourismus im Bereich „Haus Wildenrath“ zu etablieren, um diese Einrichtung mit derartigen Aktivitäten zu ergänzen.

 

Aufgrund dieser Ausführungen schlägt die Verwaltung vor, von einer Umnutzung der ehemaligen Sportplatzfläche Wildenrath abzusehen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch diesen Beschluss entstehen die üblichen Personalkosten.

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt, insbesondere aufgrund der Bedenken der Kirchengemeinde Wildenrath, dem Antrag der CDU-Fraktion vom 15.12.2009 zur Umnutzung der ehemaligen Sportplatzfläche Wildenrath nicht zu folgen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...