Empfehlungsvorlage - VO/1502/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion zur Umnutzung der ehemaligen Sportplatzfläche Wildenrath - Ergebnisse der Abstimmungsgespräche
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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07.09.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
CDU-Fraktion hatte mit Schreiben vom 15.12.2009 den Antrag gestellt, „der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu
beauftragen, die Fläche des alten Sportplatzes Wildenrath (verlängerte
Hochstraße) so umzugestalten, dass auf dieser Fläche Sitzbereiche für
kirchliche Veranstaltungen an der Kapelle geschaffen werden, die Freifläche für
Ballspiele genutzt werden kann, dort Klettermöglichkeiten bestehen und sofern
keine brandschutzrechtlichen Bedenken bestehen hier eine Grillhütte errichtet
wird.“ Begründet wird der Antrag unter anderem als Maßnahme zur
Förderung des „sanften Tourismus“. Der Antrag und die zugehörige
Begründung sind dieser Vorlage als Anlage 1 in Kopie beigefügt. Die Anlage 2
gibt die Lage der Antragsfläche wieder.
Der
Antrag wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses am 02.03.2010 (Vorlage
VO/1335/10) beraten. Die Verwaltung wurde daraufhin unter anderem beauftragt,
sich zunächst weiterhin um die Förderung einer Schutzhütte im Bereich des Sportplatzes
Wildenrath zu bemühen.
In
der vorgenannten Vorlage hatte die Verwaltung bereits über die
naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen informiert. Nach den Festsetzungen des
Landschaftsplanes liegt der Bereich im Naturschutzgebiet. Das östlich
angrenzende Schaagbachtal ist darüber hinaus auf europäischer Ebene (als
Fauna-Flora-Habitat / FFH-Gebiet) besonders geschützt. Änderungen in diesem
Bereich bedürfen nach dem Naturschutzrecht der Zustimmung durch die zuständige
Landschaftsbehörde. Daher wurden bereits seinerzeit die beantragten
Änderungsvorstellungen mit der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) des Kreises
erörtert. Die ULB stimmte den Vorstellungen nur in einem begrenzten Umfang im
Sinne einer naturverträglichen Nutzung des ehemaligen Sportplatzes zu. Somit
wäre die Nutzung der Fläche für kirchliche Prozessionen denkbar. In einem
Ortstermin wurde von Seiten der ULB eine naturschutzrechtliche Befreiung zur
Errichtung einer Schutzhütte für Wanderer und Radfahrer in Aussicht gestellt.
Einer lärmintensiven Nutzung wird von Seiten der ULB jedoch weiterhin nicht
zugestimmt, da sie den Belangen des Naturschutzes widerspräche.
Die
Lage der Schutzhütte wurde daraufhin in der Örtlichkeit zunächst mit den
Fachbehörden abgestimmt. Demnach bestünden aus Sicht der ULB und der
Naturparkverwaltung „Schwalm –Nette“ zu einem Standort für
eine zu den Seiten hin offene Hütte am südwestlichen Rand des ehemaligen
Sportplatzes und damit im Bereich einer Wegegabelung keine Bedenken. Die
Naturparkverwaltung hatte sich bereit erklärt, entsprechende Kostenangebote
einzuholen und einen diesbezüglichen Förderantrag zu stellen. Bei der Stadt
Wegberg verblieben dann der Eigenanteil und die Pflege der Schutzhütte und des
Umfeldes.
Die
Kapelle einschließlich Vorfläche befindet sich im Eigentum der Kirchengemeinde
Wildenrath. Somit wurde von Seiten der Verwaltung ebenfalls Kontakt mit der
Kirchengemeinde aufgenommen und die beantragte Umnutzung der ehemaligen
Sportplatzfläche und Errichtung einer Schutzhütte erörtert. Die Vertreter der
Kirchengemeinde sprechen sich vehement gegen eine Wiedernutzung der
Sportplatzfläche und Errichtung einer Schutzhütte aus. Sie befürchten durch
eine zusätzliche Frequentierung dieses Bereiches eine Zunahme von
Vandalismusschäden an der Kapelle. Ferner wurde erklärt, dass die derzeitige im
Besitz der Kirchengemeinde befindliche Vorfläche der Kapelle aus kirchlicher
Sicht ausreichend groß dimensioniert sei. Ein weiterer Platzbedarf im Bereich
der ehemaligen Sportplatzfläche für Prozessionen wird nicht gesehen. Ferner
wurde dargelegt, dass die vor Jahren stattfindenden Ferienspiele durch den
Abriss des Sportlerheims und der damit verbundenen fehlenden Infrastruktur an
dieser Stelle nicht wieder aktiviert werden könnten. In diesem Zusammenhang
wurde auf die problematische naturschutzrechtliche Genehmigungspraxis für
derartige Veranstaltungen hingewiesen. Ferner seien in der Vergangenheit die Anlieger
der Hochstraße durch „Fremdnutzer“ der Sportplatzfläche
insbesondere in den Abend- und Nachtstunden durch Lärm beeinträchtigt worden.
Man sei heute froh, dass durch den Abriss des durch Vandalismus mehrfach
beschädigten Sportlerheimes und Bepflanzung dieser Fläche nun „Ruhe
eingekehrt sei“. Andere Ortsvereine, die eine Nutzung der ehemaligen
Sportplatzfläche anstreben könnten, seien der Kirchengemeinde nicht bekannt.
Darüber hinaus wurde in diesem Gespräch auf Vandalismusschäden an anderen
Wanderhütten hingewiesen und erklärt, dass die Kapelle als Regenschutz von
Wanderer genutzt werde. Von Seiten der Kirchengemeinde wurde angeregt, die
beabsichtigten Nutzungen zur Förderung des sanften Tourismus im Bereich „Haus
Wildenrath“ zu etablieren, um diese Einrichtung mit derartigen Aktivitäten
zu ergänzen.
Aufgrund
dieser Ausführungen schlägt die Verwaltung vor, von einer Umnutzung der
ehemaligen Sportplatzfläche Wildenrath abzusehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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162,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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86,9 kB
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