Mitteilungsvorlage - VO/1515/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Dem Ausschuss liegen zu folgenden Themen schriftliche Mitteilungen vor:

 

1.4.1 Haftung der Gemeinde bei Starkregen

In den letzten Jahren haben sich stärkere Regenereignisse vermehrt. Hierbei kam es in einzelnen Fällen zu Kellerüberflutungen und Überflutungen von Straßen. Sehr schnell wird dann von den Betroffenen geäußert, dass die Kanäle zu klein dimensioniert seien bzw. es müssten Rückhaltevorrichtungen geschaffen werden, um diese Überflutungen zu verhindern. In einem viel beachteten Urteil hat das Oberlandesgericht Koblenz mit Beschluss vom 27. Juli 2009 (Az.: 1 U 1422/08) entschieden, dass eine abwasserbeseitigungspflichtige Gemeinde die Dimensionierung ihres Kanalnetzes grundsätzlich nicht auf einen Jahrhundertregen bemessen muss. Nur zwei vorangegangene konkrete Starkregenereignisse genügen nicht, um ständig wiederkehrende Schadenssituationen annehmen zu können. Eine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dieser Fragestellung gibt es noch nicht.

 

Unabhängig von der Stärke des Regens, musste bei der Überprüfung von Schadensereignissen durch Rückstau auf privaten Grundstücken leider meistens festgestellt werden, dass die Hausentwässerungsanlagen nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprachen. Hier ist der Grundstückseigentümer gefordert, für Abhilfe zu sorgen.

 

 

1.4.2 Förderung der heimischen  Wirtschaft

Für die Verwaltung der Stadt Wegberg ist es eine Selbstverständlichkeit, die heimische Wirtschaft zu fördern und insbesondere bei der Ausschreibung von Bauleistungen ortsansässige Betriebe zu berücksichtigen. Jedoch kann die Verwaltung Aufträge an ortsansässige Betriebe nur erteilen, wenn diese auch Angebote vorlegen. Die Erfahrung der letzten Ausschreibungen zeigt jedoch, dass Wegberger Betriebe aus welchen Gründen auch immer an einer Auftragsvergabe durch die Stadt nicht immer interessiert sind. Exemplarisch sei dies an den zuletzt ausgeschriebenen Maßnahmen dargestellt:

 

-          Abbrucharbeiten Gymnasium Wegberg

6 Firmen aufgefordert, davon 2 Wegberger Firmen, eine Wegberger Firma beteiligte sich am Angebotsverfahren

 

-          Dachdeckerarbeiten WC-Anlagen Grundschule Wegberg

7 Firmen angeschrieben, davon 5 Wegberger Firmen, 2 Wegberger Firmen beteiligten sich an der Submission

 

-          Metallbauarbeiten WC-Anlagen Grundschule Wegberg

8 Firmen angeschrieben, davon 3 Wegberger Firmen, keine Wegberger Firma gab ein Angebot ab

 

-          Fassadenbekleidungsanlagen WC-Anlagen Grundschule Wegberg

6 Firmen angeschrieben, davon 2 Wegberger Firmen, keine Wegberger Firma gab ein Angebot ab

 

-          Lüftungsanlagen WC-Anlagen Hauptschule Wegberg

4 Firmen angeschrieben, davon eine Wegberger Firma, Wegberger Firma gab kein  Angebot ab

 

-          Sanitärarbeiten WC-Anlagen Hauptschule Wegberg

5 Firmen angeschrieben, davon 2 Wegberger Firmen, eine Wegberger Firma beteiligte sich

 

Von 15 Firmen aus Wegberg, die zur Angebotsabgabe aufgefordert worden sind, haben 4 Firmen ein Angebot abgegeben. Einige Firmen begründen ihre Nichtteilnahme an den Ausschreibungen mit sehr guter Auftragslage bzw. mit den anstehenden Betriebsferien.

 

 

1.4.3 Interkommunale Zusammenarbeit auf Kreisebene

Ende April / Anfang Mai dieses Jahres wurde kreisweit der Eichenprozessionsspinner (EPS) mit Hilfe des Wirkstoffes Dipel-ES – Bazillus Turingiensis bekämpft. Der Eichenprozessionsspinner befällt bevorzugt Eichen und hat sich den Lebensraum am Niederrhein seit ca. 10 Jahren nach und nach erobert.

 

Die Larven des unscheinbaren braunen Nachtfalters tragen Gifthaare, welche auf der Haut und anderen Schleimhäuten der Menschen allergische Reaktionen (Ausschläge, Asthmaanfälle etc.) hervorrufen. Im Stadtgebiet Wegberg wurden 1.334 Eichen mit dem Wirkstoff behandelt. Behandelte Bäume sind larvenfrei geblieben.

 

Vorausgegangen war eine Zusammenkunft der kreisangehörigen Städte und Gemeinden auf Betriebshofleiter- und Feuerwehrebene am 25.03.2010 und ein Test an Kreisstraßen bzw. in den Gemeinden Selfkant, Waldfeucht und Heinsberg im Jahr 2009.

 

In 2010 wurden aufgrund der Kooperation der kreisangehörigen Kommunen und des Kreises Heinsberg 7.600 Eichen mit dem Wirkstoffgemisch eingenebelt. Aufgrund der Anzahl der Bäume konnte der Wirkstoff Dipel-ES- Bazillus Turingiensis und die Dienstleistung des Lohnunternehmers günstiger eingekauft werden.

 

Bei 1.334 behandelten Wegberger Eichen entfiel auf die Stadt Wegberg ein Kostenanteil in Höhe von 4.362,18 €. Die Bekämpfung einer EPS-Plage mittels massiver Schutzausrüstung, Hubsteiger und Gasbrenner hätte ein Vielfaches gekostet und immer auch die Gefahr mit sich gebracht, dass städt. Personal (Baubetriebshof und Feuerwehr) gesundheitliche Schäden davongetragen hätte.

 

Zurzeit wird auf interkommunaler Ebene vereinbart, die Nachfrage nach Streusalz kreisweit zu bündeln, um Mengenvorteile auszuhandeln und eindeutige Lieferzusagen durchsetzen zu können. Alle Kommunen waren im Winter 2009/2010 gleichermaßen von den Lieferengpässen der Industrie betroffen und in ihren Winterdiensten eingeschränkt.

 

Die Salzhalle beim städtischen Baubetriebshof Wegberg ist mit rund 200 to Streusalz zurzeit gut gefüllt.

 

 

1.4.4 Verkehrssicherungspflicht an Waldwegen

Über die notwendigen regelmäßigen Baumkontrollen an öffentlichen Straßen und Plätzen ist in diesem Ausschuss von der Verwaltung bereits mehrfach berichtet worden. Bislang gab es jedoch nur wenige vereinzelte Gerichtsentscheidungen zur Verkehrssicherungspflicht für als Wanderwege genutzte Waldwege. Ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 3. März 2010 bestätigt, dass Waldbesitzer an Wanderwegen keine regelmäßigen Baumkontrollen durchführen müssen. Das Gericht führte weiter aus, dass Waldbesitzer grundsätzlich keine Vorkehrungen gegen die typischen Gefahren des Waldes zu treffen haben, sondern Waldwegebenutzer grundsätzlich nur vor a-typischen, also solchen Gefahren schützen müssen, mit deren Auftreten der Waldbenutzer nicht rechnen muss. Ein Astbruch gehöre nach Auffassung des Landgerichts Saarbrücken unzweifelhaft zu den waldtypischen Gefahren.

 

Unberührt bleibt aber die Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers für Bereiche, in denen der Wald an Straßen oder Grundstücke angrenzt oder wenn sonstige berechtigte Sicherheitserwartungen bestehen.

 

 

1.4.5 Vergleichsring Abwasser bei der KGSt

Antrag der CDU-Fraktion vom 17.05.2010

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 17.05.2010 folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung gestellt:

 

"Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, Mitglied im Vergleichsring Abwasserbeseitigung bei der KGSt zu werden".

 

Die Verwaltung hat kurzfristig mit der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) Kontakt aufgenommen.

Laut Information der KGSt arbeitet zurzeit ein Vergleichsring Abwasser nur in Bayern. Ein Einstieg hierzu ist nicht möglich. Ein weiterer Vergleichsring zum Abwasserbetrieb existiert bei der KGSt nicht. Somit kann die Stadt Wegberg aktuell kein Mitglied in einem Vergleichsring Abwasser werden.

 

Zu einer möglichen Vorgehensweise zur Gründung eines weiteren Vergleichsrings teilt die KGSt Folgendes mit:

 

"Die Initiative der Stadt Wegberg zur Gründung eines Vergleichsrings Abwasser wird seitens der KGSt unterstützt und aufgenommen. Die weitere Vorgehensweise sieht folgendermaßen aus: In der 35. Kalenderwoche legt die KGSt ein Anschreiben an die Gemeinden / Städte bis ca. 50.000 Einwohner vor, das bzgl. der Formulierung zur Initiative von Wegberg mit der Stadt Wegberg abgestimmt wird.

 

Die KGSt wird dieses Schreiben im Laufe des Septembers an die genannte Zielgruppe versenden und um Interessensbekundungen bis etwa Ende Oktober 2010 bitten; sofern eine ausreichende Zahl interessierter Gemeinden zustande kommt, wird voraussichtlich bis Ende 2010 eine Informationsveranstaltung stattfinden, bei der das Vergleichsring-Projekt vorgestellt und diskutiert wird.

 

Sofern sich anschließend eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Gemeinden für den Vergleichsring verbindlich anmeldet, kann dieser ab Februar/März 2011 seine Arbeit aufnehmen."

 

Die Verwaltung ist mit der Vorgehensweise seitens der KGSt einverstanden. Zu den Ergebnissen wird die Verwaltung zeitnah berichten.

 

 

1.4.6 Zusammenstellung der abgeschlossene Baumaßnahmen

Die Verwaltung informiert den Fachausschuss regelmäßig über abgeschlossene Baumaßnahmen im Laufe des Kalenderjahres. Bis Ende August wurden folgende größere Maßnahmen fertig gestellt:

 

Nr.

Maßnahme

bauausführende Firma für das Hauptgewerk

Bausumme

1

Neubau des Brückenbauwerkes Straße "Zur Lohmühle" in Wegberg-Bissen

Geschw. Balter GmbH,

Losheim-Eifel

78.000,00 €

2

Erneuerung im Bereich Stützwand am Brückenbauwerk Echter Straße

F. Schroeders, BU

Waldfeucht

70.000,00 €

3

Kanalsanierung Farn- und Fichtenweg

Kanalsanierung Siegerland GmbH, Hamm

70.000,00 €

4

Kanalsanierung Tannenweg

Swietelsky-Faber Kanalsanierung GmbH, Blomberg

120.000,00 €

5

Neubau eines RÜB in Wegberg – Wildenrath

F. Schroeders, BU

Waldfeucht

750.000,00 €

6

Fahrbahndeckensanierung Teilbereich der Fußbachstraße

Schneider Tiefbau,

Hückelhoven

70.000,00 €

7

Fahrbahndeckensanierung

Teilbereich Einmündung Kreuzherren/Beecker Straße

Fa. Tellers,

Waldfeucht

40.000,00 €

8

Neubau Treppenanlage Motte Wegberg

Metallbau Wirtz

30.000,00 €

9

Fahrbahndeckensanierung von Wirtschaftswegen aus Mitteln des Konjunkturpakets II

Fa. Dohmen,

Übach-Palenberg

80.000,00 €

10

Erneuerung der Uferbefestigung am Burggraben Wegberg,

Fa. Böwingloh & Helfbernd, Verl

43.500,00 €

 

 

1.4.7 Bebauung eines Grundstückes in der Ortslage Busch

Im März 2008 stellte eine Eigentümergemeinschaft für das Grundstück Gemarkung Wegberg, Flur 56, Flurstück 100, in der Ortslage Busch einen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides. Mit Bescheid vom 08.09.2008 wurde dieser Antrag abgelehnt. Ablehnungsgründe waren u. a. die Lage des Grundstückes außerhalb des Satzungsbereiches der Ortslage Busch und somit die Lage im Außenbereich. Des Weiteren ist die Lage im Landschaftsschutzgebiet und die Darstellung des Flächennutzungsplanes, hier: Flächen für die Forstwirtschaft, als Ablehnungsgrund zu nennen.

 

Gegen diese Ablehnung hat die Eigentümergemeinschaft am 08.10.2008 Klage beim Verwaltungsgericht Aachen erhoben. Mit Urteil vom 17.06.2009 wurde die Klage abgewiesen.  Daraufhin hat die Eigentümergemeinschaft den Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster gestellt.

 

Am 17.08.2010 hat das Oberverwaltungsgericht Münster den Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Mit der Ablehnung des Zulassungsantrages wird das angefochtene Urteil rechtskräftig.

 

 

1.4.8 Fördermittel für den Ausbau der Rather Straße

Mit Schreiben vom 14.07.2010 teilt die Bezirksregierung Köln mit, dass die Maßnahme "Ausbau der Rather Straße" in das mittelfristige Straßenbauförderprogramm 2010 – 2014 aufgenommen wurde. Das Vorhaben mit 1.127.000,00 € Gesamtausgaben, von denen 798.700,00 € zuwendungsfähige Aufwendungen darstellen, wurde für das Jahr 2014 eingeplant.

 

Nach den derzeitigen gültigen Förderungssätzen von 60 % (Bund) und 5 % (Land) ist für die Maßnahme eine entsprechende Finanzierung vorgesehen.

 

Durch diese Einplanungsmitteilung wird allerdings kein Rechtsanspruch auf Förderung weder dem Grunde noch der Höhe nach begründet. Über die tatsächliche Höhe wird erst im Jahr vor Aufnahme in das sogenannte Jahresprogramm entschieden.

 

 

1.4.9   Grundschule Arsbeck

Finanzielle Mittel für den Bau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Turnhalle 

 

Im Zuge des Anbaus des Gymnastikraums an die Turnhalle der Grundschule Arsbeck

(KP II – Maßnahme) sollen die Flachdächer der Turnhalle saniert werden. Finanzielle Mittel hierfür stehen in Form von Rückstellungen zur Verfügung.

Im Zuge dieser Sanierungsmaßnahme hält die Verwaltung es für sinnvoll, gleichzeitig eine Photovoltaikanlage auf dem Dach der Turnhalle auszuführen. Zur Finanzierung dieser Anlage sollen auf Vorschlag der Verwaltung die Mittel der Investitionsmaßnahme „Lüftungsanlage Grundschule Rath-Anhoven - I 01130741“ in Höhe von  € 94.500,-  übertragen werden.

Die Mittel für die Investition der benötigten Lüftungsanlage werden dann für den Haushalt 2011 neu beantragt.

 

 

1.4.10  Gemeinschaftshauptschule Wegberg

Fertigstellung der Erneuerung der Toilettenanlagen der Hauptschule (KP II - Maßnahme)

 

Die Erneuerung der Toilettenanlagen der Hauptschule ist in den Sommerferien durchgeführt und fertig gestellt worden. Seit Beginn des neuen Schuljahres sind die Toiletten in Betrieb.

Die Gesamtauftragssumme für die Baumaßnahme betrug ca. € 115.000,00 €.

Die umfangreichsten Arbeiten wurden ausgeführt von folgenden Firmen:

-          Fa. Beyer, Wegberg (Heizung, Sanitär)

-          Fa. Kalka, Hückelhoven (Lüftung)

-          Fa. H-S-E-TEC, Hückelhoven (Elektro)

-          Fa. Königs, Wegberg (Fliesen)

 

 

1.4.11 Schulzentrum Wegberg, insbesondere Maximilian-Kolbe-Gymnasium

Vandalismus am Wochenende 28./29.08.2010

 

Am Wochenende 28./29.08.2010 kam es in der Nacht von Samstag auf Sonntag um ca. 1.00 – 2.00 Uhr im Schulzentrum zu Gewaltanwendung und erheblichem Vandalismus durch jugendliche Täter, insbesondere auf dem Gelände des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums.

Die für die Baumaßnahme am Gymnasium aufgestellten Klassen-Container wurden erheblich beschädigt. Fenster wurden eingeschlagen und Rollläden zerstört. Ein Wachmann der beauftragten Sicherheitsfirma wurde bedroht und dessen Wagen durch die Randalierer beschädigt. Bei Eintreffen der alarmierten Polizei waren die Täter bereits geflüchtet und konnten demzufolge nicht identifiziert werden.

Mit Hilfe der Firma Streif, die die Container geliefert und aufgestellt hatte, konnten die Container kurzfristig für den Schulbeginn am 30.08. weitestgehend wieder hergerichtet werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

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