Mitteilungsvorlage - VO/1523/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Europäische Union gibt mit der Wasserrahmenrichtlinie das grundsätzliche Ziel vor, einen "guten ökologischen und chemischen Zustand" für alle Gewässer zu erreichen und zu erhalten. Die Gewässer sollen wieder zu Lebensadern der Natur werden, mit vielfältigen Lebensbedingungen für Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen. Außerdem soll durch eine nachhaltige Bewirtschaftung die Qualität des Grundwassers und der Oberflächengewässer gesichert werden.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat deshalb in den vergangenen Jahren alle größeren Gewässer und das Grundwasser auf Inhaltsstoffe untersucht und die in den Bächen, Flüssen und Seen lebenden Tiere und Pflanzen erfasst.

 

Im Stadtgebiet Wegberg wurden neben der Schwalm, der Beeckbach, der Mühlenbach, der Knippertzbach, der Rothenbach und der Schaagbach erfasst.

 

Die Ergebnisse der Erfassung werden in den als Anlage beigefügten Tabellen dargestellt.

 

Wie bereits in der Ausschusssitzung am 02.03.2010 mitgeteilt (VO/1334/10), erstellt der Schwalmverband, basierend auf der Wasserrahmenrichtlinie, zurzeit ein Konzept zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer im Einzugsgebiet der Schwalm. Dieses Konzept soll bis Ende 2010 fertig gestellt sein.

 

Die daraus resultierenden Maßnahmen sollen anschließend in Kooperation zwischen dem Schwalmverband und der Stadt Wegberg umgesetzt werden. Das Land NRW fördert diese Maßnahmen bis zu einem Volumen von 80 %.

 

Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr in regelmäßigen Abständen über den Fortgang berichten.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Keine

 

Alternativen:

Keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Darstellung zur Kenntnis.

 

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Anlagen

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