Entscheidungsvorlage - VO/1529/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung für die Straße "Im Maggenfeld"; Bürgerantrag vom 23.06.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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07.09.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ein
Anlieger der Straße "Im Maggenfeld" im Ortsteil Beeck hat am
„Antrag
auf Verkehrsberuhigung
Sehr
geehrte Damen und Herren,
ich
bin Anwohner der Straße im Maggenfeld‚ wie wir jetzt erfahren haben, soll
der Straßenbelag erneuert werden. Uns, den Anliegern der Straße wäre sehr daran
gelegen wenn man hier im gleichen Zuge eine Verkehrsberuhigung mit einarbeiten
könnte, Schweller oder Pflanzbeete.
Auf
der Straße im Maggenfeld befinden sich nicht genügend Gehwege und somit weichen
die Fußgänger auch gezwungenermaßen auf die Fahrbahn aus. Die Straße ist aber von
ihrer lichten Breite so beschaffen, dass sich hier kaum ein Autofahrer an die
vorgegebenen 30 km/h hält.
Im
Hinblick auf die Verkehrssicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer, der
Fußgänger, stelle ich hiermit den Antrag auf Verkehrsberuhigung durch bauliche
Maßnahmen. Falls gewünscht, würden wir diesen Antrag auch durch eine
Unterschriftenaktion stützen.“
Der
Rat der Stadt hat diesen Antrag zur Beratung und Beschlussfassung in seiner
Sitzung am
Die
Straße "Im Maggenfeld" ist ca. 250 m lang und erfüllt die
Verkehrsfunktion einer Haupterschließungsstraße innerhalb eines Wohngebietes.
Die Verkehrssituation ist fast ausschließlich von Anliegerverkehr geprägt. In
Teilbereichen sind (beidseitige) Gehwege nicht vorhanden bzw. ist der Gehweg
durch Bepflanzung (Bäume) nur eingeschränkt nutzbar. Für das Wohngebiet ist
straßenverkehrsrechtlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
angeordnet. In die Straße Maggenfeld münden 4 weitere Anliegerstraßen. Es gilt
die Vorfahrtsregelung rechts vor links. Der Bereich ist nach der Definition
keine Unfallhäufungsstelle.
Für
die Straße "Im Maggenfeld" sind konkret Maßnahmen zur dringend erforderlichen
Fahrbahnsanierung vorgesehen. Die Fahrbahn soll einen neuen Deckenüberzug
erhalten. Die vom Ingenieurbüro JS & Partner erstellten
Ausschreibungsunterlagen liegen dem Fachamt vor. Das Ausschreibungsverfahren
soll umgehend erfolgen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der
Ausschreibungsunterlagen war der Bürgerantrag noch nicht bekannt. Bauliche Veränderungen der
Fahrbahn (z. B. integrierte Fahrbahnverschwenkungen, Aufpflasterungen,
Neuanlage von Gehwegen) sind nicht vorgesehen. Ein Umbau (i. S.
verkehrsberuhigter Ausbau) der Verkehrsanlage würde, anders als die zurzeit
geplante Sanierung, eine Verbesserung der Erschließungsfunktion darstellen, für
die Straßenbaubeiträge nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes zu erheben
wären.
Eine
abschließende Beurteilung der Verkehrsituation (Geschwindigkeitsniveau,
Unfallhäufigkeit usw.) seitens der Kreispolizeibehörde steht noch aus. Es soll
geprüft werden, ob ein zwingendes Erfordernis zum Einschreiten in den Verkehr
vorliegt.
Die
konkret anstehende Fahrbahndeckensanierung kann jedoch ohne finanzielle
Auswirkungen auf eventuell spätere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durchgeführt
werden, wenn in Zukunft z. B. Verschwenkungen oder Inseln durch
"Aufsetzen" auf die neue Fahrbahn eingerichtet werden.
Die
Verwaltung schlägt vor, die erforderlichen Deckensanierungsarbeiten unabhängig
vom vorliegenden Antrag auf Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durchführen zu lassen
Die Erforderlichkeit für Eingriffe in den Verkehr ("Straßenmöblierung")
soll in Zusammenarbeit mit der Polizei geklärt werden. Falls Maßnahmen
erforderlich würden, sollen technische Lösungen ohne Veränderung der sanierten
Fahrbahn erfolgen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt den Bürgerantrag vom
