Entscheidungsvorlage - VO/1529/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ein Anlieger der Straße "Im Maggenfeld" im Ortsteil Beeck hat am 23.06.2010 folgenden Antrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW gestellt:

 

„Antrag auf Verkehrsberuhigung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich bin Anwohner der Straße im Maggenfeld‚ wie wir jetzt erfahren haben, soll der Straßenbelag erneuert werden. Uns, den Anliegern der Straße wäre sehr daran gelegen wenn man hier im gleichen Zuge eine Verkehrsberuhigung mit einarbeiten könnte, Schweller oder Pflanzbeete.

 

Auf der Straße im Maggenfeld befinden sich nicht genügend Gehwege und somit weichen die Fußgänger auch gezwungenermaßen auf die Fahrbahn aus. Die Straße ist aber von ihrer lichten Breite so beschaffen, dass sich hier kaum ein Autofahrer an die vorgegebenen 30 km/h hält.

 

Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer, der Fußgänger, stelle ich hiermit den Antrag auf Verkehrsberuhigung durch bauliche Maßnahmen. Falls gewünscht, würden wir diesen Antrag auch durch eine Unterschriftenaktion stützen.“

 

Der Rat der Stadt hat diesen Antrag zur Beratung und Beschlussfassung in seiner Sitzung am 13.07.2010, VO/1490/10, an den Fachausschuss verwiesen.

 

Die Straße "Im Maggenfeld" ist ca. 250 m lang und erfüllt die Verkehrsfunktion einer Haupterschließungsstraße innerhalb eines Wohngebietes. Die Verkehrssituation ist fast ausschließlich von Anliegerverkehr geprägt. In Teilbereichen sind (beidseitige) Gehwege nicht vorhanden bzw. ist der Gehweg durch Bepflanzung (Bäume) nur eingeschränkt nutzbar. Für das Wohngebiet ist straßenverkehrsrechtlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet. In die Straße Maggenfeld münden 4 weitere Anliegerstraßen. Es gilt die Vorfahrtsregelung rechts vor links. Der Bereich ist nach der Definition keine Unfallhäufungsstelle.

 

Für die Straße "Im Maggenfeld" sind konkret Maßnahmen zur dringend erforderlichen Fahrbahnsanierung vorgesehen. Die Fahrbahn soll einen neuen Deckenüberzug erhalten. Die vom Ingenieurbüro JS & Partner erstellten Ausschreibungsunterlagen liegen dem Fachamt vor. Das Ausschreibungsverfahren soll umgehend erfolgen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen war der Bürgerantrag noch  nicht bekannt. Bauliche Veränderungen der Fahrbahn (z. B. integrierte Fahrbahnverschwenkungen, Aufpflasterungen, Neuanlage von Gehwegen) sind nicht vorgesehen. Ein Umbau (i. S. verkehrsberuhigter Ausbau) der Verkehrsanlage würde, anders als die zurzeit geplante Sanierung, eine Verbesserung der Erschließungsfunktion darstellen, für die Straßenbaubeiträge nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes zu erheben wären.

 

Eine abschließende Beurteilung der Verkehrsituation (Geschwindigkeitsniveau, Unfallhäufigkeit usw.) seitens der Kreispolizeibehörde steht noch aus. Es soll geprüft werden, ob ein zwingendes Erfordernis zum Einschreiten in den Verkehr vorliegt.

 

Die konkret anstehende Fahrbahndeckensanierung kann jedoch ohne finanzielle Auswirkungen auf eventuell spätere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durchgeführt werden, wenn in Zukunft z. B. Verschwenkungen oder Inseln durch "Aufsetzen" auf die neue Fahrbahn eingerichtet werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die erforderlichen Deckensanierungsarbeiten unabhängig vom vorliegenden Antrag auf Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durchführen zu lassen Die Erforderlichkeit für Eingriffe in den Verkehr ("Straßenmöblierung") soll in Zusammenarbeit mit der Polizei geklärt werden. Falls Maßnahmen erforderlich würden, sollen technische Lösungen ohne Veränderung der sanierten Fahrbahn erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Keine

 

Alternativen:

Keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt den Bürgerantrag vom 23.06.2010 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Notwendigkeit von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Straße "Im Maggenfeld" in Zusammenarbeit mit der Polizei unabhängig von Sanierungsmaßnahmen der Fahrbahndecke zu überprüfen. Über das Ergebnis ist der Ausschuss zu informieren.

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