Mitteilungsvorlage - VO/1532/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion hat mit Datum 17.05.2010 gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates folgenden Antrag gestellt:

 

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, eine entsprechende Hinweisbeschilderung im Bereich des Friedhofes in Wegberg zu errichten.

Begründung:

Anlässlich von Beerdigungen, die auf dem Friedhof in Wegberg erfolgen, ist regelmäßig feststellbar, dass es zu Problemen hinsichtlich des Parkens von Fahrzeugen im Friedhofsbereich kommt. Vielfach ist zu beobachten, dass Fahrzeuge am Straßenrand der "Friedhofsstraße“ geparkt werden, obwohl der unmittelbar hinter dem Friedhof befindliche Parkplatz noch kaum belegt ist. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich die Errichtung eines Hinweisschildes vor der Brücke, welches auf die Möglichkeit der Nutzung des Parkplatzes hinter dem Friedhof verweist.“

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.07.2010 die Angelegenheit an den Fachausschuss (VO/1434/10) verwiesen.

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 20.12.2005 zur Behandlung von Anträgen an den Rat oder die Verwaltung in straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheiten wurde die Verwaltung ermächtigt, über alle Anträge in eigener Zuständigkeit (ggf. in Zusammenarbeit mit der Polizei und Straßenbaulastträgern) zu entscheiden. Das Ergebnis soll in Form einer Mitteilung dem Rat oder Fachausschuss zur Kenntnis gegeben werden.

 

Die Aufstellung des amtlichen Verkehrszeichens "Parkplatz" entspricht dem vorgenannten Tatbestand. Der Baubetriebshof wurde beauftragt, zwei Verkehrszeichen aufzustellen, die dem Besucher von der Friedhofstraße aus den Weg zu dem unbefestigten Parkplatz weist.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

keine

 

 

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

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