Entscheidungsvorlage - VO/1509/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zwecks Sachdarstellung wird auf die verschiedenen Beratungen in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, für Bildung, Kultur, Soziales und Sport und auf die Mitteilungen in den jeweiligen Ausschüssen und im Rat zur Planung der neuen Turnhalle für den Raum Arsbeck/Wildenrath hingewiesen.

 

Durch den Verkauf der ehemaligen Sprachheilschule am Dechant-Ruppertzhoven-Weg 10-12 in Roedgen an den Verein zur Förderung der Freien Waldorfschule Heinsberg e.V. ist es erforderlich geworden, eine neue Sporthalle zur Sicherstellung des Schulsports und des Vereinssports im Raum Arsbeck/Wildenrath zu errichten. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hatte in seiner Sitzung am 8. September 2009 die Verwaltung beauftragt, die Planungsarbeiten zur Errichtung einer neuen Turnhalle inklusive Lehrschwimmbecken im Bereich der Grundschule Wildenrath erstellen zu lassen. Den Auftrag zur Planung der neuen Sporthalle hat das Architekturbüro Dr. Schrammen aus Mönchengladbach erhalten. Die Verwaltung hatte das Büro beauftragt, eine Planung zu erstellen, die den Bau einer Turnhalle mit Lehrschwimmbecken und den Bau einer  Turnhalle ohne Lehrschwimmbecken vorsieht.

 

Parallel zur Erstellung der Planung ist von der Verwaltung die Notwendigkeit eines Lehrschwimmbeckens an der Grundschule Wildenrath überprüft worden. Außer der Grundschule Wildenrath besitzt keine andere Grundschule im Raum Wegberg ein Lehrschwimmbecken. Das vorhandene Lehrschwimmbecken ist sanierungsbedürftig und bereits seit Monaten außer Betrieb. Somit erhalten alle Kinder der Grundschulen ihren  Schwimmunterricht im Hallenbad Wegberg. Ziel des Schwimmunterrichts ist es, eine elementare Schwimmtechnik in ihrer Grobform zu vermitteln, weil dadurch eine ökonomische Fortbewegung ermöglicht wird. Darüber hinaus ist es notwendig, dass Kinder elementare Kenntnisse über die Risiken und Gefahren im Bewegungsraum Wasser, insbesondere auch beim Springen und Tauchen erwerben und sie angemessen und verantwortungsbewusst anwenden. Jedes Kind soll am Ende der Grundschulzeit schwimmen können. "Schwimmen – Können" heißt, dass es sich möglichst angstfrei ohne Fremdhilfe in schwimmtiefem Wasser zielgerichtet fortbewegen kann.

 

Schwerpunkte sind:

-          sich mit dem Bewegungsraum Wasser vertraut machen und Wasser als Spielraum nutzen,

-          vielfältige Sprungmöglichkeiten erfinden und nachvollziehen,

-          vielfältige Bewegungsmöglichkeiten unter Wasser erfinden und nachvollziehen,

-          elementare Schwimmtechniken lernen, üben und anwenden.

 

Um dieses Ziel zu erreichen, reicht es nach Meinung der Verwaltung aus, dass in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren Schwimmunterricht erteilt wird. Im ersten dieser beiden Jahre soll der Unterricht 14-tägig, im zweiten Jahr dann wöchentlich jeweils 90 Minuten im Schulsport angeboten werden. Wird der Unterricht in Klasse 3 + 4 angeboten, können dann bis zum Ende der Grundschulzeit die erforderlichen Grundkenntnisse (nicht das Bestehen der ersten Schwimmprüfung) vermittelt werden.

 

Im Hallenbad Wegberg sind derzeit für insgesamt 19 Gruppen des Primarbereiches jeweils 1,5 Stunden pro Woche (insgesamt 28,5 Nutzungsstunden) bereitgestellt. Somit können in einer Woche 19 Gruppen "schwimmen gehen". Weitere Zeiten können nach jetzigem Stand im Hallenbad auch nicht bereitgestellt werden.

 

Die Nutzungsstunden werden wie folgt in Anspruch genommen:

 

Schule

derzeit Stunden

GS Arsbeck

0

GS Beeck

5

GS Klinkum

2

GS Merbeck

1

GS Rath-Anhoven

1

GS Erich Kästner

10

GS Wildenrath

0

Gesamt

19

 

Nach der oben angemerkten Verteilungsregel (dritte Klasse 14-tägig und vierte Klasse wöchentlich jeweils 1,5 Stunden) würde sich folgende Verteilung ergeben:

 

Schule

„Anspruchsgruppen“

GS Arsbeck

2,5

GS Beeck

3

GS Klinkum

1,5

GS Merbeck

1,5

GS Rath-Anhoven

1,5

GS Erich Kästner

7,5

GS Wildenrath

1,5

Gesamt:

19

 

Eine Umsetzung dieser Verteilungsregel entspricht exakt den bislang zugeteilten Schwimmstunden. Ggf. können kleine Gruppen auch schulübergreifend zusammen einen Termin belegen (z. B. 2 x 16er Klassen), so dass die Anzahl der Schwimmstunden sogar noch ausgeweitet werden könnte. Dies sollten die Schulen jedoch untereinander klären.

 

Mit den Schulleitern/Innen wurde die ungerechte Verteilung der Schwimmstunden bereits angesprochen. Alle sprachen sich für eine gleiche und nachvollziehbar gerechte Verteilung der Schwimmstunden aus. Diese könnten wie oben dargestellt im Hallenbad umgesetzt werden.

 

Das Büro Dr. Schrammen hat mit Vorlage des Vorentwurfs ebenfalls eine Kostenberechnung erstellt. Die Kosten für den Bau einer neuen Sporthalle beziffern sich nach Berechnung des Büros Dr. Schrammen auf 2,1 Mio. Euro; für den Bau einer neuen Sporthalle mit Lehrschwimmbecken auf 2,65 Mio. Euro. Bei der Entscheidung muss ebenfalls berücksichtigt werden, dass die Kosten für den Betrieb eines Lehrschwimmbeckens pro Jahr bei mindestens 50 – 70.000,00 Euro liegen. Gegengerechnet werden müssen die Kosten für den Transport der Kinder von Wildenrath zum Hallenbad Wegberg mit rund 3.000,00 Euro pro Jahr.

 

Aus den oben dargestellten Gründen

 

-          Kapazitäten im Hallenbad Wegberg ausreichend,

-          Investitionskosten beim Bau eines Lehrschwimmbeckens erhöhen sich um 550.000,00 Euro,

-          auf Dauer Bewirtschaftungskosten in einer Höhe von ca. 50 – 70.000,00 Euro,

 

schlägt die Verwaltung vor, auf den Bau eines Lehrschwimmbeckens an der Grundschule Wildenrath  aus finanziellen Gründen zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Kosten für den Bau einer Sporthalle mit Lehrschwimmbecken betragen 2,65 Mio. Euro; die Kosten für den Bau einer Sporthalle ohne Lehrschwimmbecken betragen 2,1 Mio. Euro.

 

Alternative 1:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und  Verkehr beschließt den Bau einer neuen Sporthalle mit Lehrschwimmbecken auf dem Grundstück der Grundschule Wildenrath.

 

Alternative 2:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt, zum jetzigen Zeitpunkt auf den Bau des Lehrschwimmbeckens zu verzichten und aus finanziellen Gründen zuerst die Sporthalle zu errichten und das Lehrschwimmbecken zu einem späteren Zeitpunkt (Baukastensystem) zu erstellen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt, auf den Bau des Lehrschwimmbeckens für die Grundschule Wildenrath aus finanziellen  Gründen zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten.

 

 

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