Entscheidungsvorlage - VO/1509/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Neue Sporthalle für den Raum Arsbeck/Wildenrath
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Beteiligt:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Fabry, Rudolf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
|
|
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|
07.09.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zwecks
Sachdarstellung wird auf die verschiedenen Beratungen in den Sitzungen des
Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, für Bildung, Kultur,
Soziales und Sport und auf die Mitteilungen in den jeweiligen Ausschüssen und
im Rat zur Planung der neuen Turnhalle für den Raum Arsbeck/Wildenrath
hingewiesen.
Durch
den Verkauf der ehemaligen Sprachheilschule am Dechant-Ruppertzhoven-Weg 10-12
in Roedgen an den Verein zur Förderung der Freien Waldorfschule Heinsberg e.V.
ist es erforderlich geworden, eine neue Sporthalle zur Sicherstellung des
Schulsports und des Vereinssports im Raum Arsbeck/Wildenrath zu errichten. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hatte in seiner Sitzung
am
Parallel
zur Erstellung der Planung ist von der Verwaltung die Notwendigkeit eines
Lehrschwimmbeckens an der Grundschule Wildenrath überprüft worden. Außer der
Grundschule Wildenrath besitzt keine andere Grundschule im Raum Wegberg ein
Lehrschwimmbecken. Das vorhandene Lehrschwimmbecken ist sanierungsbedürftig und
bereits seit Monaten außer Betrieb. Somit erhalten alle Kinder der Grundschulen
ihren Schwimmunterricht im Hallenbad
Wegberg. Ziel des Schwimmunterrichts ist es, eine elementare Schwimmtechnik in
ihrer Grobform zu vermitteln, weil dadurch eine ökonomische Fortbewegung
ermöglicht wird. Darüber hinaus ist es notwendig, dass Kinder elementare
Kenntnisse über die Risiken und Gefahren im Bewegungsraum Wasser, insbesondere
auch beim Springen und Tauchen erwerben und sie angemessen und verantwortungsbewusst
anwenden. Jedes Kind soll am Ende der Grundschulzeit schwimmen können.
"Schwimmen – Können" heißt, dass es sich möglichst angstfrei ohne
Fremdhilfe in schwimmtiefem Wasser zielgerichtet fortbewegen kann.
Schwerpunkte
sind:
-
sich mit dem Bewegungsraum
Wasser vertraut machen und Wasser als Spielraum nutzen,
-
vielfältige
Sprungmöglichkeiten erfinden und nachvollziehen,
-
vielfältige
Bewegungsmöglichkeiten unter Wasser erfinden und nachvollziehen,
-
elementare
Schwimmtechniken lernen, üben und anwenden.
Um
dieses Ziel zu erreichen, reicht es nach Meinung der Verwaltung aus, dass in
zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren Schwimmunterricht erteilt wird. Im ersten
dieser beiden Jahre soll der Unterricht 14-tägig, im zweiten Jahr dann
wöchentlich jeweils 90 Minuten im Schulsport angeboten werden. Wird der
Unterricht in Klasse 3 + 4 angeboten, können dann bis zum Ende der
Grundschulzeit die erforderlichen Grundkenntnisse (nicht das Bestehen der
ersten Schwimmprüfung) vermittelt werden.
Im
Hallenbad Wegberg sind derzeit für insgesamt 19 Gruppen des Primarbereiches
jeweils 1,5 Stunden pro Woche (insgesamt 28,5 Nutzungsstunden) bereitgestellt.
Somit können in einer Woche 19 Gruppen "schwimmen gehen". Weitere
Zeiten können nach jetzigem Stand im Hallenbad auch nicht bereitgestellt
werden.
Die
Nutzungsstunden werden wie folgt in Anspruch genommen:
|
Schule |
derzeit Stunden |
|
GS
Arsbeck |
0 |
|
GS
Beeck |
5 |
|
GS
Klinkum |
2 |
|
GS
Merbeck |
1 |
|
GS
Rath-Anhoven |
1 |
|
GS
Erich Kästner |
10 |
|
GS
Wildenrath |
0 |
|
Gesamt |
19 |
Nach
der oben angemerkten Verteilungsregel (dritte Klasse 14-tägig und vierte Klasse
wöchentlich jeweils 1,5 Stunden) würde sich folgende Verteilung ergeben:
|
Schule |
„Anspruchsgruppen“ |
|
GS
Arsbeck |
2,5 |
|
GS
Beeck |
3 |
|
GS
Klinkum |
1,5 |
|
GS
Merbeck |
1,5 |
|
GS
Rath-Anhoven |
1,5 |
|
GS
Erich Kästner |
7,5 |
|
GS
Wildenrath |
1,5 |
|
Gesamt: |
19 |
Eine
Umsetzung dieser Verteilungsregel entspricht exakt den bislang zugeteilten
Schwimmstunden. Ggf. können kleine Gruppen auch schulübergreifend zusammen
einen Termin belegen (z. B.
Mit
den Schulleitern/Innen wurde die ungerechte Verteilung der Schwimmstunden
bereits angesprochen. Alle sprachen sich für eine gleiche und nachvollziehbar
gerechte Verteilung der Schwimmstunden aus. Diese könnten wie oben dargestellt
im Hallenbad umgesetzt werden.
Das
Büro Dr. Schrammen hat mit Vorlage des Vorentwurfs ebenfalls eine
Kostenberechnung erstellt. Die Kosten für den Bau einer neuen Sporthalle
beziffern sich nach Berechnung des Büros Dr. Schrammen auf 2,1 Mio. Euro; für
den Bau einer neuen Sporthalle mit Lehrschwimmbecken auf 2,65 Mio. Euro. Bei
der Entscheidung muss ebenfalls berücksichtigt werden, dass die Kosten für den
Betrieb eines Lehrschwimmbeckens pro Jahr bei mindestens 50 – 70.000,00
Euro liegen. Gegengerechnet werden müssen die Kosten für den Transport der
Kinder von Wildenrath zum Hallenbad Wegberg mit rund 3.000,00 Euro pro Jahr.
Aus
den oben dargestellten Gründen
-
Kapazitäten im
Hallenbad Wegberg ausreichend,
-
Investitionskosten
beim Bau eines Lehrschwimmbeckens erhöhen sich um 550.000,00 Euro,
-
auf Dauer
Bewirtschaftungskosten in einer Höhe von ca. 50 – 70.000,00 Euro,
schlägt
die Verwaltung vor, auf den Bau eines Lehrschwimmbeckens an der Grundschule
Wildenrath aus finanziellen Gründen zum
jetzigen Zeitpunkt zu verzichten.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
Die Kosten für den
Bau einer Sporthalle mit Lehrschwimmbecken betragen 2,65 Mio. Euro; die Kosten
für den Bau einer Sporthalle ohne Lehrschwimmbecken betragen 2,1 Mio. Euro.
Alternative 1:
Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und
Verkehr beschließt den Bau einer neuen Sporthalle mit Lehrschwimmbecken
auf dem Grundstück der Grundschule Wildenrath.
Alternative 2:
Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt, zum jetzigen
Zeitpunkt auf den Bau des Lehrschwimmbeckens zu verzichten und aus finanziellen
Gründen zuerst die Sporthalle zu errichten und das Lehrschwimmbecken zu einem
späteren Zeitpunkt (Baukastensystem) zu erstellen.
