Entscheidungsvorlage - VO/1533/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Umwandlung des Mühltalweges in eine Anliegerstraße; Antrag der Ratsfrau Sandra Nelsbach vom 24.05.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
|
Entscheidung
|
|
|
|
07.09.2010
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Ratsfrau Sandra Nelsbach, UB-UWG, hat mit Datum
"Umwandlung
des Mühltalweges von der Einfahrt Haus St. Georg bis zur Gerderhahner Straße in
eine Anliegerstraße
Sehr geehrter
Herr Bürgermeister,
Anwohner des
Mühltalweges beschweren sich über den Durchgangsverkehr, der trotz der
unbeschilderten Kreuzungen mit erhöhter Geschwindigkeit vor allem in den
Morgen- und Abendstunden stattfindet. Der Mühltalweg wird dann als Abkürzung
benutzt. Daher stelle ich nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt
Wegberg den Antrag, der Mühltalweg möge von der Einfahrt des Hauses St. Georg
bis zur Gerderhahner Straße in eine Anliegerstrasse umgewandelt werden.“
Der Mühltalweg
ist eine ca. 1,6 km lange Stadtstraße im Ortsteil Watern zwischen den
Einmündungen Gerderhahner Straße (L364) und dem Grenzlandring (L400). Der
Mühltalweg erfüllt die Verkehrsfunktion einer Haupterschließungsstraße für
Watern mit derzeit 230 Einwohnern. An den Einmündungen der übrigen 5 Straßen
gilt die Vorfahrtsregelung rechts vor links. Auf eine Länge von ca. 400 m
erschließt die Straße einseitige Wohnbebauung, die übrigen Bereiche sind bis
auf wenige Ausnahmen anbaufrei. Für die einseitige Bebauung existiert ein
Gehweg.
Annähernd
parallel zum Mühltalweg verläuft die Gerderhahner Straße, die als Landstraße
gleichfalls in den Grenzlandring einmündet. Die Einmündungen der Gerderhahner
Straße und des Mühltalweges in den Grenzlandring (Verkehrsregelung:
Halt-Vorfahrt gewähren) liegen ca. 130 m voneinander entfernt.
In den Zeiten
vor Schulbeginn und gegen
Fahrtechnisch
und mit Blick auf eine mögliche Zeitersparnis bietet die Nutzung der
Ortsdurchfahrt an Stelle der Landstraße objektiv keine Vorteile.
Rechtlich könnte die Nutzung der Straße durch
Beschilderung nach der StVO "Durchfahrt verboten – Anlieger
frei" im förmlichen Anordnungsverfahren reglementiert werden. Allerdings
ist die Regelung kaum wirksam zu kontrollieren, da sich jeder
Verkehrsteilnehmer zum "Anlieger" erklären kann, wenn er z. B. dort
jemand besuchen möchte (dessen Auto aber nicht vor dem Haus stand und weshalb
man einfach weitergefahren sei…). Erfahrungsgemäß gibt es keine Akzeptanz
für solche Anliegerstraßen. Von einer Beschilderung wäre dringend abzuraten.
Die Verkehrsregelung müsste nach dem Sichtbarkeitsprinzip bereits vom
Grenzlandring bzw. der Gerderhahner Straße aus mit Verkehrszeichen verdeutlicht
werden, um ein "unbeabsichtigtes" Einbiegen zu verhindern.
Tatsächlich wären Maßnahmen zur Unterbindung des
Abkürzungsverkehrs nur geeignet, die den Durchgangsverkehr merklich erschweren
und damit unattraktiv gestalten. Dazu wäre die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt
durch bauliche Maßnahmen erforderlich. Zu bedenken ist, dass
-
der
berechtigte Anliegerverkehr
beeinträchtigt wird,
-
LKW
und Busverkehr als berechtigter Verkehr nicht behindert werden darf (was die
Effektivität der Maßnahme bei kleineren Fahrzeugen, die Fahrbahnhindernisse
bequem und schnell umfahren können, erheblich schmälert),
-
eine
Umgestaltung der Straße eine für die Anlieger beitragspflichtige Maßnahme ist,
-
Fahrbahnhindernisse
(Verschwenkungen, Aufpflasterungen usw.) für Rettungsfahrzeuge hinderlich sind
und für Anlieger höhere Lärmwerte (Bremsen, Anfahren) und Abgasemissionen zu
erwarten sind,
-
Haushaltsmittel
bereitzustellen sind.
Im Ergebnis
sieht die Verwaltung auf Grund der derzeitigen Verkehrssituation kein
zwingendes Erfordernis zur Änderung der Verkehrsverhältnisse.
