Entscheidungsvorlage - VO/1533/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Ratsfrau Sandra Nelsbach, UB-UWG, hat mit Datum 24.05.2010 gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates folgenden Antrag gestellt:

"Umwandlung des Mühltalweges von der Einfahrt Haus St. Georg bis zur Gerderhahner Straße in eine Anliegerstraße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Anwohner des Mühltalweges beschweren sich über den Durchgangsverkehr, der trotz der unbeschilderten Kreuzungen mit erhöhter Geschwindigkeit vor allem in den Morgen- und Abendstunden stattfindet. Der Mühltalweg wird dann als Abkürzung benutzt. Daher stelle ich nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg den Antrag, der Mühltalweg möge von der Einfahrt des Hauses St. Georg bis zur Gerderhahner Straße in eine Anliegerstrasse umgewandelt werden.“

Der Mühltalweg ist eine ca. 1,6 km lange Stadtstraße im Ortsteil Watern zwischen den Einmündungen Gerderhahner Straße (L364) und dem Grenzlandring (L400). Der Mühltalweg erfüllt die Verkehrsfunktion einer Haupterschließungsstraße für Watern mit derzeit 230 Einwohnern. An den Einmündungen der übrigen 5 Straßen gilt die Vorfahrtsregelung rechts vor links. Auf eine Länge von ca. 400 m erschließt die Straße einseitige Wohnbebauung, die übrigen Bereiche sind bis auf wenige Ausnahmen anbaufrei. Für die einseitige Bebauung existiert ein Gehweg.

Annähernd parallel zum Mühltalweg verläuft die Gerderhahner Straße, die als Landstraße gleichfalls in den Grenzlandring einmündet. Die Einmündungen der Gerderhahner Straße und des Mühltalweges in den Grenzlandring (Verkehrsregelung: Halt-Vorfahrt gewähren) liegen ca. 130 m voneinander entfernt.

In den Zeiten vor Schulbeginn und gegen 17 Uhr kann es zu Rückstau von Kraftfahrzeugen auf der Gerderhahner Straße an der Einmündung  Grenzlandring kommen. Möglicherweise kommt es hierdurch zu "Abkürzungsverkehr" zu Lasten des Mühltalweges. Nach Aussagen von Anwohnern war ein deutlicher Rückgang der Verkehrsströme zu verzeichnen, als nach mehrwöchiger Sperrung des Mühltalwegs (Kanalbau) eine Vielzahl der ursprünglichen "Abkürzer" sich an die Strecke über die Landstraße "gewöhnt" hatten.

Fahrtechnisch und mit Blick auf eine mögliche Zeitersparnis bietet die Nutzung der Ortsdurchfahrt an Stelle der Landstraße objektiv keine Vorteile.

Rechtlich könnte die Nutzung der Straße durch Beschilderung nach der StVO "Durchfahrt verboten – Anlieger frei" im förmlichen Anordnungsverfahren reglementiert werden. Allerdings ist die Regelung kaum wirksam zu kontrollieren, da sich jeder Verkehrsteilnehmer zum "Anlieger" erklären kann, wenn er z. B. dort jemand besuchen möchte (dessen Auto aber nicht vor dem Haus stand und weshalb man einfach weitergefahren sei…). Erfahrungsgemäß gibt es keine Akzeptanz für solche Anliegerstraßen. Von einer Beschilderung wäre dringend abzuraten. Die Verkehrsregelung müsste nach dem Sichtbarkeitsprinzip bereits vom Grenzlandring bzw. der Gerderhahner Straße aus mit Verkehrszeichen verdeutlicht werden, um ein "unbeabsichtigtes" Einbiegen zu verhindern.

Tatsächlich wären Maßnahmen zur Unterbindung des Abkürzungsverkehrs nur geeignet, die den Durchgangsverkehr merklich erschweren und damit unattraktiv gestalten. Dazu wäre die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt durch bauliche Maßnahmen erforderlich. Zu bedenken ist, dass

-          der berechtigte  Anliegerverkehr beeinträchtigt wird,

-          LKW und Busverkehr als berechtigter Verkehr nicht behindert werden darf (was die Effektivität der Maßnahme bei kleineren Fahrzeugen, die Fahrbahnhindernisse bequem und schnell umfahren können, erheblich schmälert),

-          eine Umgestaltung der Straße eine für die Anlieger beitragspflichtige Maßnahme ist,

-          Fahrbahnhindernisse (Verschwenkungen, Aufpflasterungen usw.) für Rettungsfahrzeuge hinderlich sind und für Anlieger höhere Lärmwerte (Bremsen, Anfahren) und Abgasemissionen zu erwarten sind,

-          Haushaltsmittel bereitzustellen sind.

Im Ergebnis sieht die Verwaltung auf Grund der derzeitigen Verkehrssituation kein zwingendes Erfordernis zur Änderung der Verkehrsverhältnisse.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt, zurzeit keine Änderung der Verkehrsverhältnisse durch Beschilderung oder bauliche Maßnahmen in der Straße Mühltalweg vorzunehmen.

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