Mitteilungsvorlage - VO/1534/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Fachausschuss hatte in seiner Sitzung am 15.06.2010 über den Antrag der Anlieger auf Durchführung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Straße Zum Thomeshof beraten (Rat VO/1190/09, StUV VO/1450/10). Im Ergebnis folgte der Ausschuss der Sachdarstellung der Kreispolizeibehörde vom 19.05.2010, wonach ein zwingendes Erfordernis für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen nicht vorliegt. In der Vorlage hatte die Verwaltung angekündigt, man werde die Polizei bitten, die Verkehrssituation an Wochenenden (Ausflugsverkehr / Ferienzeit) neu zu bewerten. Auf ein entsprechendes Anschreiben vom 30.07.2010 teilte die Kreispolizeibehörde mit, dass alle Aspekte bereits in der vorliegenden Stellungnahme berücksichtigt worden seien, einer neuen Bewertung bedürfe es deshalb nicht.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt Kenntnis.

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